Urteil zu Unisex-Tarifen – Was genau wurde da entschieden?

Da beschert uns der EuGH also ein Urteil zu Unisex-Tarifen.

Zunächst die Fakten – was wurde entschieden?

Bis zum 21.12.2012 bleibt alles beim alten und bis dahin abgeschlossene Verträge sind nicht berührt.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Versicherungstarife nur noch dann nach Geschlechtern differenzieren, wenn sich direkt aus dem Geschlecht ein Kostenunterschied ergibt.
Faktisch läuft dies in vielen Fällen auf Unisex-Tarife hinaus. Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

Frauen verursachen in der privaten Krankenversicherung mehr Kosten für gynäkologische Untersuchungen.
Hier ergibt sich ein direkter Zusammenhang zum Geschlecht. Eine entsprechende Unterscheidung in den Tarifen unter diesem Gesichtspunkt wäre weiterhin zulässig.

Allerdings: Ist dies ein kaum beachtenswerter Unterschied. Tatsächlich berücksichtigen die Tarife bislang vor allem aus statistischen Beobachtungen abgeleitete Unterschiede.

Frauen achten vermutlich mehr auf ihre Gesundheit, gehen daher insgesamt häufiger zum Arzt und leben länger. Hierbei handelt es sich zwar um eine statistisch signifikante Beobachtung, aber diese resultiert nicht direkt aus dem Geschlecht. Das Geschlecht ist nicht die direkte Ursache dieses Unterschiedes zwischen Mann und Frau.
Es gibt zwar eine Korrelation zum Geschlecht, aber kausal ist dies eher durch die innere Haltung, die Erziehung, die Sozialisation vieler Frauen begründet.

Kausal begründbare Unterschiede dürfen demnach weiter eingepreist werden.
Korrelativ begründete Unterschiede sind diskriminierend.

Unisex-Tarife sind demnach nicht für alle Tarife zwingend, aber nach aktuellen Maßstäben sehr wahrscheinlich.

Im Grunde ist das Urteil recht vernünftig, denn es bedeutet, dass man einen Menschen nicht nach Rasse, Religion, Nation, Geschlecht oder Weltanschauung differenzieren darf, aber sehr wohl nach seinem individuellen Risiko.
Der Versicherungskalkulation wurden klare und sinnvolle Verhaltensmaßstäbe vorgegeben und der Willkür Grenzen gesetzt.

Lesen Sie hierzu auch den vorhergehenden Beitrag.
»Uisex-Tarife. Was bedeutet dies für Versicherungsmakler?

Auch der folgende Artikel passt hervorragend zum Thema:
»10 Verkaufschancen, die sich aus Unisextarifen ergeben




3 Kommentare zu “Urteil zu Unisex-Tarifen – Was genau wurde da entschieden?

  1. Aus meiner Sicht das erste bedeutende Urteil, dass sich mit Männerdiskriminierung befasst.

    Ob es an dieser Stelle aber sinnvoll ist, drüber kann man sich streiten.

    Denn wie politik.de schon schreibt, was kommt als nächstes “Ist es nicht auch diskriminierend, dass Kfz-Versicherungen generell für junge Leute höher sind als für ältere? In die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Kinderlose schließlich auch mehr ein als Eltern. Müsste das dann nicht ebenfalls abgeschafft werden?”

    Ich bin mal gespannt

  2. Fakt ist nur eins: Es bleibt spannend in der Welt der PKV.

    Die Politik wird dem PKV-Voll-Profi immer wieder Arbeit bescheren. Es wird in Zukunft immer mehr Argumente für den PKV-Profi geben um mit dem aufgeschlossenen Kunden ins Gespräch über die PKV zu kommen.

    Es wird komplizierter? Schön! Dann wird es Zeit für die Experten. Ich freue mich auf die nächste Zeit in der PKV-Welt…

    „Wenn der Wind des Wandels weht, bauen viele Mauern und einige Windmühlen.“ (chinesisches Sprichwort)

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