Es kann schon mal vorkommen, dass man bei der Flut an unterschiedlichen Anträgen der einzelnen Versicherer den Überblick verliert. Damit sich Dein Arbeitsalltag aber so einfach wie möglich gestaltet, hat das KV Werk den Einheitsantrag jetzt weiterentwickelt, der so viele Vorteile bietet wie kein anderer am Markt. Welche Highlights das genau sind und wie Du den Antrag schnell und unkompliziert ausfüllen kannst, zeigen wir Dir heute.
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5 unschlagbare Highlights des PKV-Einheitsantrags
- Der PKV-Einheitsantrag ist sowohl für die Krankenvoll- als auch für die stationäre Krankenzusatzversicherung gültig.
- Mittlerweile gültig für 20 Versicherungsgesellschaften: Neu hinzugekommen sind die Gesellschaften R+V und die Württembergische. Du bist also immer mit dem aktuellen und richtigen Antrag beim Kunden.
- Weniger Nachbearbeitungen: Gewöhne Dich nur noch an ein einziges Formular!
- Ausfüllbares PDF: Dadurch entstehen weniger Rückfragen aufgrund der besseren Lesbarkeit des Antrags.
- Zusätzlich sind Cross-Selling-Produkte integriert, wie attraktive stationäre Zusatztarife der HanseMerkur oder aber das Düsseldorfer Pflegegeld der vigo Krankenversicherung.
Wie ist der PKV-Einheitsantrag aufgebaut?
Der Aufbau des Antrags ist sehr übersichtlich gestaltet. Zuerst werden Deine persönlichen Daten abgefragt. Zum Beispiel: Von welcher Kooperation reichst Du den Antrag ein? Es folgen die Angaben für die zu versichernde Person, wie Name und Anschrift, welche Tarife versichert werden sollen und schließlich noch die Gesundheitsfragen sowie weitere persönliche Informationen, wie die Nennung des Haus- und Zahnarztes. Mit der Unterschrift des Antragstellers müssen nur noch die Angaben zur Zahlungsart eingetragen werden.
Immer auf dem aktuellsten Stand
Der PKV-Einheitsantrag ist immer auf dem neusten Stand, da er einmal im Jahr überarbeitet wird. Sobald es wieder eine neue Version gibt, werden wir Dich natürlich darüber informieren. Gültig ist das neue Formular seit dem 01. Mai 2019.
Hast Du Fragen oder Anmerkungen? Dann steht Dir das Team vom KV Werk selbstverständlich gerne zur Verfügung!
Hallo,
grundsätzlich ist ja gegen einen Einheitsantrag für die private Krankenversicherung
gar nichts einzuwenden, da er wirklich das Arbeiten sehr stark vereinfacht und man sich an einen einzigen Antrag gewöhnen kann. Insofern ist das zumindest vertrieblich gesehen eine sehr gute Lösung.
Allerdings stört, nein nervt mich wirklich das blöde Gerede vom cross-selling Potenzial. Hier versuchen dann immer die Pools (gilt nicht nur für KV Werk/blaudirekt) Lösungen anzubieten, die sich bei näherem Betrachten als gefährlich herausstellen. Warum darf ich nicht selber entscheiden, welche Pflegezusatzversicherung auf den Antrag soll. Ich möchte die Vigo nicht vermitteln.
Viel schlimmer finde ich aber clinic a und clinic u von der Hanse Merkur. Hier wird dem Kunden dann suggeriert er könne sich für sehr wenig Geld eine gute Absicherung im Krankenhaus dazu kaufen. Hier nur mal einige Minusleistungen des Tarifs: Kalkulation nach Art der Schadensversicherung, Kündigungsrecht des Versicherers (!!), Abrechnung nur bis 3,5 GoÄ, keine reinen Privatkliniken und das Schlimmste bei diesem Zweibettzimmertarif: er endet nach 10 Jahren !!! Ja. Es gibt ein Optionsrecht. Aber wo soll der Kunde denn hinoptionieren wenn er seit 10 Jahren bei einer anderen PKV versichert ist? Im Merkblatt vom KV Werk steht dann: Tarif PSG. Werfen wir doch mal einen Blick in den Tarif PSG und so lesen wir: Versicherungsfähig sind Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Bundesrepublik Deutschland versichert sind.
Geht also irgendwie für unseren Kunden gar nicht, weil der ist ja PKV versichert.
Also aus meiner Sicht: Einheitsantrag ja, cross-selling eher nein.
Sonnige Grüße aus Berlin
Dirk Gärtner
Vertrieblich ist der Einheitsantrag für die Private Krankenversicherung gut, die Gewöhnung an ein einziges Formular ist vorteilhaft. Was ich bisher nicht wusste ist, dass damit auch die Beantragung der stationären Zusatzversicherung bei den Krankenversicherern möglich ist, von daher hat sich die Lektüre hier schon mal gelohnt. Gerade bei weitestgehend gesunden Antragstellern finde ich den Antrag super, bei einer mittleren bis schweren Vorgeschichte prüfe ich immer auch noch sicherheitshalber die Fragestellungen im Originalantrag ab.
Das mit dem Cross-Selling muss natürlich jeder für sich entscheiden, als Angebot oder zumindest Aufhänger im Gespräch finde ich dies gut.
Herzliche Grüße,
André
Danke für diesen tollen Blog. War sehr interessant zu lesen.