Wann müssen Vertreter Provisionen zurückzahlen?

Normalerweise muss der Vermittler dafür aufkommen, wenn der Kunde nach ein paar Monaten die abgeschlossenen Versicherungsverträge wieder storniert. Aber was passiert, wenn der Versicherer für die Stornierung verantwortlich ist?

Dekorativ - Gericht

Grundsatzurteil vom Europäischen Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich zum ersten Mal zu einem Fall in der Slowakei geäußert, bei dem eine Versicherungsgesellschaft den Versicherungsvermittler zu einer Provisionsrückzahlung aufgefordert hat. Für Deutschland und andere EU-Staaten könnte das Urteil allerdings auch interessant sein.

Eine Vertreterin weigerte sich die Provision zurückzuzahlen, da sie der Meinung war, dass der Versicherer für die Stornierungen verantwortlich ist. Der Versicherungsvertrieb hat die Kunden nach Vertragsabschluss mit vielen Nachfragen genervt. Der EuGH hat dem Vertreter recht gegeben.

Kann ich als Makler von dem Urteil profitieren?

Auch wenn der Europäische Gerichtshof in diesem Fall zugunsten des Versicherungsvermittlers entschieden hat, stimmen die Gerichte in der Praxis eher gegen den Vertreter. Es wird im Einzelnen schwer zu belegen sein, dass eine Kündigung auf einzelne Nachfragen oder ein unglückliches Anschreiben etc. zurückzuführen ist. In vielen Fällen dürften Gerichte mutmaßen, dass der Kunde vom Kauf nur oberflächlich überzeugt war; die Vermittlung also mangelhaft war. Zusätzlich ist hervorzuheben, dass der EuGH nur eine Grundsatzfrage entschieden hat. Darauf folgen die örtlichen Gerichte, die noch konkret zugunsten des Einzelfalls urteilen müssen.

Aber: Der Vermittler muss nicht jede Stornobelastung klaglos hinnehmen, wenn diese eindeutig auf ein Fehlverhalten des Versicherers zurückzuführen ist.

Zusammenarbeit mit Pools

Keinesfalls kann ein Vermittler in der Zusammenarbeit mit Pools eine Erstattung zurückhalten, da der Vertreter im internen Verhältnis immer zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn der Pool eine Belastung erhält. Das Fehlverhalten eines Versicherers rechtfertigt es nicht, von seinem Pool-Dienstleister zu verlangen, dieser möge auf seinen Rückzahlanspruch verzichten, um diesen stattdessen gegen einen Versicherer durchzusetzen.

Unbenommen dessen haben wir das Urteil sehr genau studiert und werden Rückzahlforderungen im Einzelfall sehr viel kritischer beleuchten als bisher, bevor wir die Forderung an die betroffenen Partner weiterreichen.




1 Kommentar zu “Wann müssen Vertreter Provisionen zurückzahlen?

  1. Moin moin,

    Danke für diesen Blog-Artikel!

    Total interessant dieses Urteil, denn damit wird nun eine Tür einen Spalt weit aufgestoßen. Dank gilt daher auch der Hartnäckigkeit der Kollegin aus der Slowakei! Davon abgesehen ist der Schritt des Gerichtes natürlich aus meiner Sicht lange fällig, denn es ist damit immerhin höchstrichterlich für möglich erklärt worden, dass nicht allein Kunde und Vermittler für Storni verantwortlich sind. Ich bin sehr gespannt wie Versicherer das bei sich einfließen lassen.

    Interessant finde ich daran auch, wie z.B. umgegangen wird mit für Vermittler nicht erkennbaren Fehlkalkulationen, die später während der Stornohaftzeit zu starken Beitragserhöhungen und somit Kündigungen des Kunden führen.

    Erste logische Konsequenz von Versicherer-Seite wäre ja, die Vermittler (ausdrücklich nicht nur den verpflichteten Vertreten, sondern auch die freie Vermittlerschaft respektive uns Versicherungsmakler) frühzeitig und umfassend zu informieren, um Storni zu vermeiden. Geeignete Maßnahmen wären z.B. Stellungnahmen, die der Vermittler so oder am besten in verständlicher Form an den Kunden weiterträgt.
    Bisher ist es ja so, dass der Versicherer einem Versicherungsmakler noch nicht einmal mitteilen muss, wenn der Kunde schon gekündigt hat (mal abgesehen davon, dass ein Makler das trotzdem von einem Kunden hätte erfahren müssen) – geschweige denn geplante Erhöhungen mitteilt. Zum Glück agieren einige schlaue Versicherer schon heute so, dass sie Anpassungen zuvor kommunizieren obwohl sie es nicht müssten – eine weise Entscheidung, vermeidet sie doch nun zusätzliche Mehrarbeit und Ärger.

    Schlussendlich kann eine konsequente Umsetzung des Urteils sogar geeignet sein, mehr Transparenz zu schaffen. Der Versicherer kann es sich im Zweifel aussuchen, entweder zumindest die Vermittlerschaft besser zu informieren oder wenn man es unterlässt, die Zeche zu zahlen bei schlechtem Verlauf.

    Schöne Grüße aus Freiburg

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