Bitte reklamiert keine Courtagevorschau!

Die Courtagevorschau findest Du in Deinem Maklerverwaltungsprogramm unter dem Reiter „Finanzen“.

Die Courtagevorschau findet sich unter dem Reiter "Finanzen".

Ein nützliches Werkzeug, aber kein Kontroll-Instrument!  Was Du unbedingt wissen solltest!

Nützliches Werkzeug

Courtagevorschau
Die Courtagevorschau greift auf unser Forderungsmanagement zu und gibt Dir einen groben Überblick, was Du in etwa in den kommenden Wochen an Courtage-Ansprüchen zu erwarten hast.

Kein Kontroll-Instrument!

Die Courtagevorschau ist aber kein Kontroll-Instrument. Sie zeigt nicht, was tatsächlich an Courtage abgerechnet werden wird. Sie eignet sich daher nicht als Grundlage für Reklamationen!

Aus verschiedensten Gründen eignet sich die Courtagevorschau nicht, um zu kontrollieren oder gar zu reklamieren, welche Courtagen in den folgenden Abrechnungen kommen.

4 Beispiele in denen die Vorschau scheitert.

1.) Beitragsfälligkeit hat nichts mit Zahlfluss der Gesellschaft zu tun

Die Vorschau zeigt dir immer die Beitragsfälligkeit eines Vertrages an. Sollte ein Vertrag nach dem Beginn und somit nach der Beitragsfälligkeit von einer Gesellschaft dokumentiert worden sein, wird diese Information nicht in der Vorschau berücksichtigt. Bitte prüfe daher vor einer Reklamation, ob das Dokumentierungsdatum einer Police oder eines Nachtrags nach dem Beginn liegt. Sollte dieses der Fall sein, ist das Dokumentierungsdatum ausschlaggebend. Warum ist das so? Bei einem Neuvertrag gibt es erst mit der Policierung im Regelfall überhaupt erst eine Versicherungsscheinnummer die von der Gesellschaft bebucht werden könnte.

Die Vorschau berücksichtigt auch nicht die Abrechnungsweisen von Gesellschaften. Hat ein Sachvertrag die Fälligkeit 01.02. wird er in der Regel mit der Februarabrechnung der Gesellschaft abgerechnet werden. Diese Abrechnung erhält man meistens jedoch erst im Folgemonat, da Sie nicht nur den 01.02, sondern oftmals den gesamten Monat bis zum 29.02 abdeckt. Daher kann die Gesellschaft die Abrechnung frühstens am dem 01.03. in diesem Beispiel überhaupt erst erzeugen. Bei Gesellschaften, welche nach Beitragseingang des Kunden abrechnen, warten zudem noch eine Zeit für Rücklastschriften für die Verträge mit Fälligkeit 29.02. ab. Aus diesem Grund ist es nicht unüblich, dass es Gesellschaften gibt bei denen man eine Februarabrechnung erst Ende März erhält.

Die Courtagevorschau zeigt nur an wann der ideelle Anspruch entsteht, nicht wann die Courtage tatsächlich fließt und prüfe vor einer Reklamation, wann der Vertrag dokumentiert wurde.

2.) Wenn eine Forderung fehlt

Wenn eine Forderung nicht in der Courtagevorschau aufscheint, bedeutet das nicht, dass wir die Courtage vergessen haben. Wenn die Courtage bereits verbucht wurde, verschwindet sie sofort aus der Vorschau, da dann durch die Buchhalter das Datum der nächsten Courtagefälligkeit entsprechend erhöht wurde.

In dem betreffenden Vertrag findest du hierzu den Bereich „Vertragsabrechnungen“. Hier siehst du sofort, dass der Vertrag abgerechnet wurde und zur Gutschrift auf dein Vermittlerkonto mit der Detailabrechnung „X“ vorgesehen ist.

Bitte prüfe vor einer Reklamation, ob dein Vertrag vielleicht schon abgerechnet wurde.

3.) Wenn Courtagen zu niedrig sind

Die Courtagevorschau wird automatisiert erstellt und oft sagt sie dir ganz genau was du bekommen wirst. Allerdings gelingt dies nicht immer. Es kommt vor, dass das System nicht alle verfügbaren Informationen zu jedem Tarif einer Gesellschaft hat. Eventuell ist der aktuelle Beitrag unklar, die Laufzeit oder ein anderer Bewertungsfaktor. Das System wird dann auf Basis dieser falschen Informationen eine Vorschau errechnen.

Doch brauchst Du deshalb keine Sorge haben, denn abgerechnet wird nicht, was in der Vorschau angezeigt wird, sondern was Dir tatsächlich zusteht. Die Vorschau dient nur als zusätzliche Orientierung. Die Vorschau ersetzt weder Deine vertraglichen Ansprüche noch die Erfahrung unserer Abrechnungsexperten.

4.) Wenn künftige Courtagen fehlen

Die Vorschau ist kein Planungsinstrument. Sie zeigt bei wiederkehrenden Courtagefälligkeiten immer nur die jeweils nächste Fälligkeit eines Vertrages an. Das muss so sein, da sonst die zu verarbeitenden Daten exponentiell steigen und damit unsere Server überlasten.

Das bedeutet: Wenn Du beispielsweise eine monatliche Fälligkeit hast, wird nur die nächste zu erwartende Courtage des nächsten Monats angezeigt. Die Courtage des übernächsten Monats wird nicht ausgewiesen.

Je weiter Du also in die Zukunft schaust, desto mehr wird fehlen und desto ungenauer wird die Vorschau.

Bitte, bitte, bitte beachte diese Punkte vor einer Reklamation

Aus genannten Gründen reklamiere also bitte nicht, weil dir irgendwas in der Vorschau fehlt. Wir wollen die Zeit lieber nutzen, um Deine Courtagen noch schneller abzurechnen und ggf. Fehler und fehlenden Courtagen bei Versicherern zu reklamieren.

Hast du die oben genannten Punkte beachtet und meinst, dass die bei dem Vertrag Courtage fehlt, dann schicke einfach eine kurze E-mail mit der Angabe des Vertrages und welche Fälligkeit du reklamierst an makler@blaudirekt.de

Wenn es knapp wird

Es ist nichts schlimmes daran, wenn Du mal knapp bist. Nutze doch einfach unser Vorschussangebot! Wir unterstützen Dich gerne!




2 Kommentare zu “Bitte reklamiert keine Courtagevorschau!

  1. Wenn es so fehlinterpretierbar ist, wäre es doch fast besser, man würde gar nicht erst wissen, was nächsten Monat vielleicht aber vielleicht auch nicht abgerechnet werden könnte 🙂

    Besonders 2. „Wenn die Courtage bereits verbucht wurde, verschwindet sie sofort aus der Vorschau“ ist ja wohl völlig unverständlich? Ich versteh das so: Je wahrscheinlicher eine Zahlung beim nächsten Mal ausgezahlt wird, desto seltener finde ich sie in der Vorausschau? Wie sinnvoll ist das denn?

  2. Na ja. Das ist schon logisch: Wenn eine Forderung Vergangenheit ist, sie nicht mehr in der Vorschau zu zeigen. Was nicht mehr offen ist, kann ja nicht mehr erwartet werden…
    😉
    Die Vorschau ist eine Planungshilfe für die nächsten Monate. Sie ist kein Instrument für kurzfristige Zahlungsverpflichtungen.

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