Versicherungen für Veranstalter- was ist zu beachten?

Viele werden zum haftenden Veranstalter – ohne es zu wissen! Allein schon Plakate, eine Homepage oder auch das Eingehen von Verträgen, wie die Anmietung eines Festsaals für eine etwas größere Familienfeier oder den Abiball können fatale Folgen haben.

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Entscheidend ist bereits die Wirkung auf Außenstehende.

Eine von vielen gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit als Veranstalter ist die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättV). Auch ein Verein, der Veranstaltungen nicht nur für Mitglieder organisiert, wird somit zum Veranstalter, ohne dass dafür über eine Vereinshaftpflichtversicherung Schutz bestünde.

Der Veranstalter haftet dabei auch für Schäden, welche Dritten durch schuldhafte Verursachung durch z.B. Verkehrssicherungspflicht, Auswahl der geeigneten Räume oder/und Mitarbeitern entstehen. Er haftet jedoch auch schuldunabhängig aufgrund vertraglicher Haftung für Mietsachschäden z.B. am Fussboden des Konferenzraumes durch Aufbauarbeiten oder gemäß AGB der Verleiher für Schäden oder Abhandenkommen von angemietetem Equipment (Veranstaltungsgüter/ Technikversicherung).

Zudem gilt es zu beachten, dass der Veranstalter auch für Schäden durch Subunternehmer zur Haftung herangezogen werden.

Die wichtigsten Versicherungen für Veranstalter sind:

  • Veranstaltungshaftpflichtversicherung
  • Veranstaltungstechnikversicheurng
  • Veranstaltungsausfallversicherung (optional mit Personenausfall/Wetterausfall)
  • EVENT ALL RISK – enzigartige Modul-Police für Events weltweit
  • weitere Speziallösungen für Unfall, Rechtsschutz und Vermögensschäden, Garderobe, Ausstellungen

Besondere Einschlüsse sind die Mitversicherung von gemietetem Equipment und Flurschäden bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, verschuldensunabhängige Haftung für Schäden an der Location und die Freistellung des Straßenbaulastträgers.

Gern stehen wir als Spezialisten mit der Kompetenz von über 70.000 versicherten Events mit mehr als 60 Millionen Besuchern weltweit den blau direkt-Partnern zur Seite.




1 Kommentar zu “Versicherungen für Veranstalter- was ist zu beachten?

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