Wohn Riester ist flexibler als man denkt. Oft höre ich von Makler, dass Wohn Riester zu unflexibel wäre und daher würde es sich nicht für den Kunden lohnen. Dem stimme ich nicht ganz zu, den man hat mit Wohn Riester verschieden Möglichkeiten unvorgesehens zu gestalten.
Die Gestaltungsmöglichkeiten nach Abschluss eines Wohn Riesters
- Verkauft der Eigentümer ein Haus, in das Riester Förderung geflossen ist, hat er künftig fünf statt vier Jahre Zeit, sich erneut eine selbstgenutzte Immobilie zuzulegen. Sonst muss er die geförderten Beträge nachversteuern.
- Wie bisher müssen die Eigentümer im Rentenalter Steuern auf die geförderten Beträge zahlen, die auf einem Wohnförderkonto verbucht sind. Man kann künftig aber jederzeit wählen, ob die Steuern jährlich oder auf einmal bezahlt werden. Zahlt der Bausparer sofort, muss nur 70 Prozent des Kontostands versteuert werden.
- Bis dato durften Sparer für den Erwerb von Wohneigentum bis zu 75 Prozent oder die komplette Summe aus ihrem Riester-Vertrag entnehmen. Diese Einschränkung entfällt. Künftig kann jeder Betrag ab 3.000 Euro entnommen werden, bei Teilentnahmen müssen mindestens 3.000 Euro im Vertrag verbleiben.
Was passiert, wenn der Kunde beruflich bedingt umziehen muss?
Das Wohnförderkonto bleibt bestehen, wenn der Zulagenberechtigte bei der ZfA beantragt, dass er die eigene Wohnung aufgrund eines beruflich bedingten Umzugs für die Dauer der beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzt und beabsichtigt, die Selbstnutzung später wieder aufzunehmen. Die Selbstnutzung muss bei Beendigung der beruflich bedingten Abwesenheit, spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres wieder aufgenommen werden. Für den Fall, dass die Selbstnutzung nach einem Wegfall der berufsbedingten Abwesenheitsgründe nicht wieder aufgenommen wird, erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung des Auflösungsbetrags.
Was passiert, wenn der Kunde sich während der Finanzierungsphase scheiden lässt?
Genau aufgrund solcher Fälle lässt das Gesetz nur einen Vertragsinhaber zu. Womit sich die Situation auf die Frage beschränkt, was mit dem Objekt passiert. Übernimmt ein Ehepartner das Objekt, muss der „ausgezahlte“ Ehepartner seinen Anteil versteuern. Aber die zeitnahe Versteuerung kann verhindert werden.
Was passiert eigentlich, wenn Sie nach Renteneintritt sterben?
Bei Einmalbesteuerung: Dann ist bereits alles erledigt. Es gibt keine Auswirkungen hinsichtlich Zulagen und Besteuerung. Bei ratierlicher Besteuerung: In der letzten Einkommensteuerveranlagung des Erblassers muss der noch nicht versteuerte Betrag aus dem Wohnförderkonto versteuert werden. Die Erben haben damit einen um diesen Steuerbetrag geminderten Nachlass. Ausnahme: Der überlebende Ehegatte bleibt in dem Objekt und übernimmt die verbleibende Besteuerung für die Folgejahre.