So schnell lügen Sie Kunden an

Das Wettbewerbsrecht ist eine kitzelige Sache.  Wie schon zuvor in einem Blog-Beitrag „Warum Sie sich vor Superlativen hüten sollten“ beschrieben, sollten Sie Superlative meiden.

Ein weiteres exzellentes Fallbeispiel zur unbedachten Verwendung von Superlativen liefert uns hierzu der Maklerpool Fondsfinanz.

Wettbewerbswidrige Werbung

Wenn ein Pool in Studien und Ratings gut abschneidet ist dies immer erfreulich.  Natürlich möchte jedes Unternehmen mit so guten Nachrichten werben.

Am 15.November2012 sandte der Maklerpool daher einen Newsletter an seine Partner in welchem folgender Inhalt auf gute Studienergebnisse aufmerksam macht:

wettbewerbswidrige Werbung Fondsfinanz
Wettbewerbswidrige Werbung kann nicht nur zur Abmahnungen für Fondsfinanz führen, Kunden können sich auch belogen fühlen.

Tatsächlich werden hier größtenteils exakte und zutreffende Angaben gemacht.  Doch der Wettbewerber kann nicht widerstehen sich als „bester Maklerpool Deutschlands“ zu bezeichnen und schiebt diese Behauptung auch noch den Machern der Studie („laut AssCompact“) unter.

Tatsächlich haben die Macher der Studie diese Feststellung nie getroffen. Zwar spricht die Studie in einer eindeutigen Grafik die als „Vermittler-Sicht- Favoriten“ bezeichnet wird vom „Spitzenplatz“ für den Münchener Pool, dies ist jedoch lediglich eine Feststellung bezüglich der Platzierung in einer speziellen Einzelauswertung.

Das  Fazit – bei der Fondsfinanz handele es sich dadurch automatisch auch um den „besten Pool“  – vermeiden die Studienmacher ganz bewusst.  Schon damit, dass den Studienmachern somit eine nie gemachte Behauptung unterstellt wird, ist die Werbung wettbewerbswidrig.

Kein großer Unterschied?

Doch wenn Fondsfinanz in 5 von 7 Geschäftsfeldern von Maklern als bester Pool benannt wird, kann man dann nicht trotzdem das entsprechende Fazit ziehen? Handelt es sich in der Kritik gar um Erbsenzählerei?

Tatsächlich erfolgte die Platzierung im wesentlichen aufgrund der Anzahl der Nennungen, so dass die Mitgliederzahl eine große Rolle in der Auswertung spielt.

Durch die Behauptung, dass Vermittler „in fünf von sieben  Geschäftsfeldern“ „Fondsfinanz als den besten Maklerpool genannt“ hätten, wird jedoch der Eindruck suggeriert, die Bewertung sei nicht quantitativ sondern qualitativ erfolgt.

Eine qualitative Bewertung gibt es in der Studie tatsächlich.  So enthält die Studie eine Zufriedenheitsanalyse bei der die Vermittler Ihrem jeweiligen Pool für die verschiedenen Geschäftsbereiche Schulnoten geben.

Vergleichen Sie bitte selbst das Ergebnis:

blau direkt wird bester Pool für Lebensversicherungen
blau direkt erreicht sehr hohe Zufriedenheit seiner Makler im Bereich Alter & Vorsorge
blau direkt wird bester KV-Pool
blau direkt erreicht sehr hohe Zufriedenheit seiner Makler im Bereich Krankenversicherungen
Der beste Maklerpool für Sach
blau direkt erreicht sehr hohe Zufriedenheit seiner Makler im Bereich Sachversicherungen

Ist die Behauptung Fondsfinanz sei von Vermittlern als „bester Pool“ genannt worden angesichts dieser Zahlen aus der gleichen Studie zu halten?

Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen?

Tatsächlich liefert die Studie der AssCompact eine Vielzahl an Daten und Auswertungen und die Münchener Poolkollegen erreichen zweifelsohne eine hervorragende Platzierung mit vielen Spitzenplätzen.

Die Verwendung eines Superlativs wie „bester“ oder „größter“ muss jedoch aus jeder denkbaren Perspektive haltbar sein, um nach wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten erlaubt zu sein.  Dies ist eindeutig nicht der Fall.

Nicht nur blau direkt, sondern jeder Pool könnte hier erfolgreich abmahnen.

Katastrophale Außenwirkung

Bei einer Abmahnung -oder gar einstweiligen Verfügung- denken viele sicher nun an die hohen Anwaltskosten. Doch weitaus verheerender wirken sich die Konsequenzen gegenüber den Kunden aus, denn ein Wettbewerber hätte das Recht auf Klarstellung.

Stellen Sich sich einmal vor, der Wettbewerber müsste an den gleichen Verteiler eine Korrektur aussenden, in der man eingesteht zu Unrecht zu behaupten, man sei bester Maklerpool  und müsse dies nun gerichtlich veranlasst (im Falle einer einstweiligen Verfügung) revidieren. Wirkt dies auf Sie vertrauenseinflößend?

Weitere Folgen

Jeder Wettbewerber hat Recht auf Auskunft darüber an welchen Verteiler die wettbewerbswidrige Werbung gegangen ist. Dadurch müsste der Werbende seinen gesamten Verteiler gegenüber einem Wettbewerber offen legen. Diese Konsequenz dürfte zu den bittersten gehören.

Nicht zu unterschätzen ist jedoch die psychologische Wirkung auf den Kundenkreis. Wer  nach Kenntnis weiterer Zahlen ein gegenteiliges Fazit zieht, fühlt sich von seinem Partner mitunter belogen und getäuscht.

Wenn es dicke kommt, erreichen die Informationen die Medien. Das unter Umständen über Jahre aufgebaute Vertrauen der Presse kann so über Nacht zerstört werden.

Superlative und die Folgen

  • Superlative sind fast nie haltbar, weil Sie unter jeder denkbaren Perspektive stimmen müssen
  • Superlative führen fast immer zur kostenpflichtigen Abmahnfähigkeit
  • Wettbewerber haben ein Recht auf Richtigstellung im gleichen Verteilerkreis
  • Wettbewerber haben ein Auskunftsanspruch an wen die Werbung verteilt wurde
  • Die Wirkung auf Kunden ist unkalkulierbar. Mitunter fühlen sich Kunden sogar belogen und getäuscht
  • Selbst wenn Sie unabgemahnt bleiben, wirken Sie auf zahlreiche Kunden unter Umstänen unsachlich oder sogar arrogant

Durch die Verwendung eines Superlativs wird selbst das beste Rating- oder Studienergebnis konterkariert.

Am besten vermeiden Sie eigene Fazits und schildern die Studienergebnisse sachlich. Vertrauen sie darauf, dass der Kunde selbst in der Lage sein wird ein positives Fazit zu ziehen.




6 Kommentare zu “So schnell lügen Sie Kunden an

  1. Leider ist es insbes. ein (Marken-)Zeichen unserer Branche mit Halb- oder gar Unwahrheiten zu werben. Das Bemühen, als Makler seinen Kunden das Beste (Produkt) zu liefern, bedeutet sehr viel Aufwand, wird aber von der Kundschaft nicht immer honoriert bzw. wahrgenommen. Dennoch verstehe ich so meinen Beruf. Im vorliegenden Beispiel waren einige Marketingmenschen wohl etwas voreilig. Dieser Pool „trommelt“ mir im Übrigen zu laut, das hat nie was Gutes zu bedeuten. UND: es erinnert mich etwas an die „Weißer Riese“-Werbung aus vergangenen Tagen: „…. Millionen Hausfrauen können sich nicht irren.“ (Den Spruch gibt’s auch noch etwas abwandelt…)

  2. Dazu sage ich auch, dass man sich einmal Umsatz und Gewinn anschauen sollte. Wer gewinnt bei Umsatz und wer bei Gewinn!!!
    Gerade eben habe ich an einer aktuellen Umfrage von experten-netzwerk GmbH teilgenommen, welche auch u. a. nach Pools fragt.
    3 x darf man raten wer bei mir mein absoluter Pool-Favorit ist!!!
    blau direkt

  3. Hat nicht auch jeder Versicherer ein Assecurata AA+ Rating und ein hervorragend bei F&B, nicht zu vergessen ein sehr gut bei Finanztest und ein ausgezeichnet bei Ökotest? Die Branche funktioniert nun mal nur mit „ich hab den Längsten“

  4. Naja, ich habe den Newsletter auch erhalten und wie schon in den vergangenen Jahren prahlt die FF damit, die Tollsten, Schönsten und Besten zu sein. Ich muss zugeben, sie sind wirklich nicht schlecht, nur die Art und Weise Ihres Marketings wirkt auf mich eher abschreckend denn als Motivation, hier weiterhin oder wieder Geschäft einzureichen – schon seit Jahren nicht mehr.

    Aber wie Herr Bechstein schon bemerkt, leider funktioniert ein großer Teil dieser Branche – sei es Versicherungsgesellschaften, Pools oder auch Vermittler nur mit Superlativen. Traurig eigentlich….

Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.