Zum 01. Januar 2022 wurden die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung angepasst. Kennst Du schon die neuen Sozialversicherungswerte? Nach diesen Werten richtet sich beispielsweise der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Des Weiteren wird durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze entschieden, ob sich Angestellte privat krankenversichern können.
Sozialversicherungswerte in 2022
1. Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 4.837,50 Euro monatlich (58.050,00 Euro jährlich).
2. Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bleibt unverändert bei 64.350,00 Euro.
3. Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Seit dem 01. Januar 2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung in den alten Bundesländern bei monatlich 7.050,00 Euro (84.600,00 Euro jährlich). Für die neuen Bundesländer wurde eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 6.750,00 Euro (81.000,00 Euro jährlich) festgesetzt.
4. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
Seit 2019 werden die Beiträge in der Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert. Das heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, sondern auch für den individuellen Zusatzbeitrag.