KV Werk_Änderungen Sozialversicherungsbeiträge

Änderung der Sozialversicherungswerte 2023

Zum 01. Januar 2023 werden die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung angepasst. Kennst du schon die neuen Sozialversicherungswerte? Nach diesen Werten richtet sich beispielsweise der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Des Weiteren wird durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze entschieden, ob sich Angestellte privat krankenversichern können.

Sozialversicherungswerte 2023

1. Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt um monatlich 150,00 Euro auf 4.987,50 Euro (59.850,00 Euro jährlich).

2. Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt um monatlich 187,50 Euro auf 5.550,00 Euro (66.600,00 Euro jährlich).

3. Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

Ab dem 01. Januar 2023 liegt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung in den alten Bundesländern bei monatlich 7.300,00 Euro (87.600,00 Euro jährlich).
Für die neuen Bundesländer wird eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 7.100,00 Euro (85.200,00 Euro jährlich) festgesetzt.

4. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

Seit 2019 werden die Beiträge in der Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert. Das heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, als auch für den individuellen Zusatzbeitrag.