Übernahme betrieblicher Altersversorgungen aus Großbritannien

Der Brexit steht vor der Tür. Aus diesem Grund sind viele Kunden über die betrieblichen Altersversorgungen aus Großbritannien verunsichert. Das Gute ist, dass wir nun eine Lösung für Dich haben! Wie die Lösung genau aussieht, erfährst Du hier und jetzt!

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Lösung: Übernahme betrieblicher Altersversorgungen

Bislang gibt es keine Vereinbarungen darüber, welche Auswirkungen der Brexit auf die steuerliche Behandlung von Pensionsübertragungen haben wird. An dieser Stelle haben wir die Möglichkeit für Dich geschaffen, die betriebliche Altersversorgung Deiner Kunden noch vor dem Brexit auf einen deutschen Versorgungsträger zu übertragen.

2 Voraussetzungen müssen für die Übertragung erfüllt sein

Es gibt vor allem zwei Bedingungen. Zum einen muss der Übertragungsbetrag 25.000 EUR übersteigen und zum anderen muss die Zielversorgung eine Basis-Rente sein.

Außerdem ist zu beachten, dass außerhalb der QROPS-Übertragungen, die Abkürzung für Qualifying Recognised Overseas Pension Scheme, keine Beiträge und Zuzahlungen in die dafür abgeschlossene Basis-Rente eingezahlt werden können.

Weitere Infos und die entsprechenden Unterlagen findest Du in den Spezialrisiken unter der Rubrik Biometrie und Vorsorge.




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