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6 Praxisbeispiele für Schäden im Kfz-Handel und -Handwerk

Letztens haben wir Euch mit dem Beitrag „So sicherst Du Kfz-Handel und -Handwerk richtig ab!“ über die Versicherung im Allgemeinen aufgeklärt und welche Bausteine benötigt werden, um richtig abgesichert zu sein. Doch für welche Praxisfälle braucht man eigentlich eine Kfz-Handel und Handwerkversicherung? Im Folgenden führen wir Euch einige relevante Schadenbeispiele auf.

1. Probefahrt mit Kundenfahrzeug

Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden Pkw, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von der Kfz-Handel- und Handwerksversicherung der Werkstatt übernommen (Haftpflicht – Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko – Schaden am Fahrzeug des Kunden).

2. Probefahrt mit Handelsfahrzeug

Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber nicht zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Versicherungsschutz bemühen. Ansonsten hätte er einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz begangen. Der Händler montiert seine rote Nummer (06er-Kennzeichen) am Fahrzeug und konnte so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.

3. Sturz von Hebebühne

Bei einem anderen Pkw sollen ebenfalls die Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Vermutlich wurde eine der Aufnahmen nicht korrekt ausgerichtet, weshalb das Fahrzeug mit lautem Krachen auf einer Seite nach unten stürzt. Die Seite und das Dach des Wagens werden dabei stark eingedellt. Auch hier greift wieder der Schutz der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).

4. Rangierschaden

Kurz vor Wintereinbruch herrscht in einer Kfz-Werkstatt wieder reges „Reifenwechseltreiben“. Der Hof ist voller Kundenfahrzeuge. Einer der Auszubildenden will einen neu bereiften Wagen aus der Werkstatt fahren und parken. Dabei schrammt er fast über die komplette Wagenlänge am Werkstatttor entlang. Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung kommt auch hier zum Einsatz (Vollkaskodeckung).

5. Hagelschlag

Einige Monate später kommt es in der Region, in welcher der Gebrauchtwagenhändler ansässig ist, zu mehreren starken Hagelschauern. Gut die Hälfte seines Fahrzeugbestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. In diesem Fall ist man mit der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung auf der sicheren Seite (Teilkaskodeckung).

6. Diebstahl

Das Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers liegt an einer stark befahrenen Straße. Nachts wird der Platz mit zwei großen Halogenstrahlern ausgeleuchtet, die über Bewegungssensoren gesteuert werden. Das hindert Diebe allerdings nicht daran, in einer Nacht vier hochwertige Alufelgen und die Nebelscheinwerfer von einem Pkw abzumontieren und mitzunehmen. Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt den Schaden (Teilkaskodeckung).




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