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So sicherst Du Kfz-Handel und -Handwerk richtig ab!

Kfz-Händler und Kfz-Dienstleister gehören zu den meist angefragten Risiken. Wahrscheinlich hattet Ihr auch schon mal einen Kunden, der bei Euch nach einer Betriebshaftpflicht gefragt hat, oder? Mit einer reinen Betriebshaftpflicht ist es aber nicht getan. Der Kunde benötigt eben auch eine Kfz-Handel-Handwerkslösung.

Kfz-Handel… was?!?

Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, muss sich regelmäßig mit der Problematik auseinandersetzen, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Nur einen Teil der Risiken stellen beispielsweise Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen dar.

So benötigen die Kfz-Betriebe neben der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung auch die Zusatzhaftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk und gegebenenfalls die Kfz-Handel und -Handwerksversicherung.

Grundsätzlich gilt, dass ein Vertragsabschluss zur Handel-Handwerkversicherung nur in Verbindung mit einer bei der gleichen Versicherungsgesellschaft bestehenden Betriebshaftpflicht möglich ist. Genauso verhält es sich mit der Zusatzhaftpflicht. Diese wird bei Abschluss in die Betriebshaftpflichtversicherung integriert. Egal, ob Werkstatt, Lackier- oder Pflegebetrieb – Anträge können bei jeder Gesellschaft nur mit aktuell gültiger Gewerbeanmeldung und aussagekräftigen Fotos vom zu versichernden Objekt eingereicht werden. Für Anfragen reichen vorerst die Fragebögen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Welche Bausteine braucht der Kunde?

Die Herausforderung für die Absicherung von Kfz-Betrieben besteht darin, zunächst herauszufinden, welche Risiken der Kfz-Betrieb mit sich bringt und mit welcher Versicherung diese abgedeckt werden. Also die Frage: BHV / Kfz-Handel-Handwerk / Zusatzhaftpflicht – worin besteht der Unterschied bzw. welche Risiken werden womit abgedeckt?

Betriebshaftpflicht – das allgemeine Betriebsrisiko

Wie in jeder Branche bringt der allgemeine (Büro-)Betrieb Risiken für Kunden mit sich. Die Betriebshaftpflicht sichert das grundsätzliche Haftpflichtrisiko hinsichtlich von Personen-und Sachschäden eines Unternehmens. Neben der Streupflicht im Winter könnte das für Kfz-Betriebe die Verletzungsgefahr von Kunden durch das Ausrutschen auf einer Pfütze aus Öl sein oder das Beschmutzen von Kundenkleidung mit umgestoßenen Lackierfarben.

Zusatzhaftpflicht – für Tätigkeiten an den Kundenfahrzeugen

In der oben genannten klassischen Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden an (fremden) Kraftfahrzeugen (z.B. von Kunden) grundsätzlich ausgeschlossen. Die Betriebe leben aber von den Arbeiten an zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen von Kunden. Schäden, die hierbei entstehen, fallen aus Versicherungssicht in den Bereich der Tätigkeitsschäden an Kfz und die gilt es gesondert über die Zusatzhaftpflicht abzusichern!

Was kann man sich darunter vorstellen? Unter Tätigkeitsschäden sind solche Schäden zu verstehen, die beispielsweise infolge eines fehlerhaften Ölwechsels und dem daraus resultierenden Motorschaden entstehen. Ein weiteres Beispiel ist die fehlerhafte Bearbeitung des Zylinderkopfes, was die Beschädigung des Triebwerkes zur Folge hat. Die Zusatzhaftpflicht greift also immer dann, wenn durch Arbeiten an in Obhut genommene Kfz, Schäden entstehen.

Kfz-Handel-Handwerk – wofür dann die dritte Versicherung?

Die Kfz-Handel und -Handwerksversicherung ist im Gegensatz zu den oben genannten Versicherungen eine Kfz-Versicherung, in der man auch eine Absicherung von Voll- und Teilkasko wählen kann. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes Fahrzeug versichert, sondern alle, für die der Kfz-Reparateur, -Lackierer, -Aufbereiter oder -Händler Verantwortung trägt (z.B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge). Unter diesen Versicherungsschutz fallen dann beispielsweise auch Diebstahl von Kfz vom Firmengelände und Probefahrten oder das Herabfallen von Kfz von der Hebebühne.

Und dann gibt es noch die roten Kennzeichen…

Die kommen immer dann zum Einsatz, wenn zulassungspflichtige aber nicht zugelassene Fahrzeuge im Spiel sind, die bewegt werden müssen (beispielsweise zur Überführung oder zu Probe- und Prüfungsfahrten). Die Versicherer erwarten in der Regel, dass die Deckung der einzelnen Bausteine einheitlich vereinbart wird. Die möglichen Bausteine sind:

  • Ständig rotes Kennzeichen (06er Nummer) – Schutz für das bestimmte Fahrzeug, an dem es z.B. für eine Probefahrt montiert wurde.
  • Werkstattrisiko – Schutz für Fahrzeuge in Werkstattobhut (i.d.R. Kundenfahrzeuge – wichtig: ohne Zulassung!). ACHTUNG: die Zusatzversicherung für das Kfz-Handwerk als Anhängsel der Betriebshaftpflicht genügt nicht, da sie nur für handwerkliche Tätigkeitsschäden aufkommt (kein Rangieren, keine Unfälle etc.). Die Ergänzung ist also dringend anzuraten.
  • Handelsrisiko – Schutz für den Fahrzeugbestand (Fahrzeug als Handelsware) in Showroom oder auf dem Platz.

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist bei den roten Kennzeichen genauso wie in der Kfz-Versicherung:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Sachverständigenkosten
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung
  • Vollkasko-Versicherung: Selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismus)

Welche Ausschlüsse gibt es?

Angelehnt an die Kfz-Versicherung sind aber nicht alle Risiken versicherbar. So genießen vorsätzlich herbeigeführte Unfälle oder Autorennen selbstverständlich keinen Versicherungsschutz. Ebenso gelten die klassischen Risiken Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Schäden durch Kernenergie als nicht zu versichern.

Inhaltsversicherung – auch so kompliziert?

Ein eindeutiges Jein, denn Kfz-Betriebe verfügen oftmals über spezielle Ausstattungen wie Hebebühnen, Bremslüfter oder Karosseriepressen und eventuell noch ein Reifen- oder Teilelager. Genauso wie in den Zusatzversicherungen für Kfz-Betriebe decken einige Gesellschaften die Inhaltsversicherung nur in Kombination mit den Haftpflichtrisiken, also nicht einzeln!Die Inhaltsversicherung ersetzt bei einem Totalschaden den Neuwert der versicherten Sachen oder trägt die Reparaturkosten für die Wiederherstellung. Je nach Ausstattung des Betriebes schließt der Versicherer die Geräte und Maschinen mit ein und je nach gelagerten Waren gibt es hier oft besondere Anforderungen an die Sicherungen (bspw. Reifenlagerung – ist ein hohes Einbruchrisiko, hier sind oft spezielle Sicherungen erforderlich).

Cross-Selling-Potential: Schließt der Versicherer einzelne Geräte oder Maschinen aus, bieten sich eigenständige Verträge für Geräte- und Maschinenversicherung an (siehe Spezialrisiken im Maklerverwaltungsportal).

Wo decke ich das Risiko ein?

Welche Gesellschaften in Frage kommen und entsprechende Risikofragebögen findet Ihr übrigens auch in den Spezialrisiken im Bereich Gewerbe unter dem Punkt: KFZ-Handel-Handwerk.

Noch Fragen? Dann her damit! 🙂




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