DSGVO – was blau direkt-Partner jetzt tun müssen

 

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Was blau direkt Partner jetzt tun müssen in Sachen DSGVO…

… und ein ganz besonderes Angebot.

3 Dinge müssen Makler jetzt tun

1.) Netzangebote checken

Da die Strafen für Verstöße deutlich erhöht wurden, lockt so etwas Abmahner an. Die stürzen sich auf das, was sie am leichtesten finden: Das ist vor allem das, was Du ins Netz stellst.
Checke also unbedingt Deine Homepage. Überall, wo Du Daten des Kunden speicherst, musst Du den Kunden aktiv aufklären. Dies geschieht über eine Datenschutzerklärung. Sie sollte auf jedem Kontaktformular oder anderen Angebotsformularen sein, in denen Du den Kunden Daten eingeben lässt. Sieh Dir einfach auf unserer Homepage an, wie wir das gelöst haben.

Wenn Du Deine Homepage bei blau direkt oder der von uns empfohlenen maklerhomepage.net hast, haben wir das bereits für Dich erledigt.

2.) Einwilligung

Immer, wenn Du Daten des Kunden speicherst, benötigst Du dafür das Einverständnis des Kunden. Das reicht aber in de Regel konkludent, das bedeutet: Wenn der Kunde Dir zur Geschäftsabwicklung Daten überlässt, hat er damit letztlich seine Zustimmung gegeben. Die Speicherung geschieht dann auf Basis eines berechtigten Interesses.

Makler nehmen aber auch sensible Daten, wie etwa Gesundheitsdaten auf. Für diese musst Du unbedingt eine ausdrückliche Einwilligung, am besten schriftlich, vorliegen haben. Auf klassischen Antragsformularen für die betroffenen Leben- & KV-Anträgen ist das in der Regel bereits enthalten. Bei Unfallversicherungen solltest Du die Mustervorlage des Vermittlerverbandes AfW benutzen.

Insbesondere, wenn Du Anträge an dritte Dienstleister – etwa Pools – gibst, sollte der Kunde das wissen. Alternativ kannst Du aber auch mit solchen Dienstleistern und Pools vertraglich vereinbaren, dass diese nur in Deinem Sinne bzw. dem Deiner Kunden arbeiten und bestimmte Standards sicherstellen. Dazu musst Du einen Vertrag mit dem Pool bzw. Dienstleister vereinbaren. Das nennt sich AVV – Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung.

blau direkt hat Dir bereits eine AVV zugesandt. Unterschreibe diese unbedingt. Nehme eine Kopie zu Deinen Unterlagen. Ein Exemplar sende an unsere Maklerbetreuung. Das ist sehr wichtig.

3.) Datenschutzbeauftragter

Sind mehr als 10 Personen in Deinem Betrieb beschäftigt – Mitarbeiter wie Vermittler – misst Du zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben.

Mit weniger Mitarbeitern oder als Einzelkämpfer steht es Dir frei, ob Du einen Datenschutzbeauftragten beauftragst. Zu diesem Ergebnis kommen die meisten Landesdatenschutzbehörden und der AfW – unser Verband. Das schützt Dich vor Strafen, wenn die für Dich zuständige Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung zu einem anderen Ergebnis gelangt. Das kann leider passieren, denn die Aufsicht ist Ländersache und einige Landesdatenschutzstellen haben abweichende Auffassungen oder noch nicht in der Frage entschieden.

So oder so. Wir empfehlen Dir, über einen Datenschutzbeauftragten nachzudenken. Du musst als Unternehmer Deine Prozesse prüfen und verschiedene Regularien durchführen. Dazu kannst Du Dir ein Tool besorgen, wie es in sehr guter Form für 500,- Euro über die FondsFinanz oder gratis von der Kanzlei Michaelis (gratis über Haftpflichtkasse Darmstadt zu beziehen) erhältlich ist. Du kannst Dir auch ein Buch mit Musterformularen für 5,- Euro bei Amazon kaufen. Doch am Ende machst Du die Umsetzungsarbeit trotzdem selbst.

Ein Datenschutzbeauftragter begleitet Dich bei diesem Prozess, beantwortet Dir Fragen und gibt Dir Hilfestellung bei den wichtigsten Aufgaben. Das enthaftet Dich auch, denn der Datenschutzbeauftragte muss Dich von sich aus auf verschiedene Pflichtaufgaben Deinerseits hinweisen. Außerdem ist es ein sehr werbewirksames Instrument gegenüber dem Kunden. So etwas schafft Vertrauen.

Rahmenvertrag für Datenschutzbeauftragte

Der Nachteil an einem Datenschutzbeauftragten ist der: Wenn Du einen Deiner eigenen Mitarbeiter beauftragst, wird er unkündbar, muss teuer ausgebildet werden und verfügbar bleiben.

Einen externen Dienstleister zu beauftragen ist sinnvoller, kostet aber ein kleines Vermögen. Rund bis zu 12.000 Euro kostet der Anfangsaufwand und rund 300 Euro monatlich dann die Betreuung. Doch selbst wenn Du bereit bist, das zu zahlen, findest Du aktuell kaum einen, der Deinen Auftrag noch entgegennimmt, denn im Moment werden die Kollegen überrannt.

Dieses Problem haben wir für Dich gelöst. blau direkt bietet ab nächster Woche einen Rahmenvertrag an, in welchem Du ab 50,- Euro monatlich einen eigenen Datenschutzbeauftragten erhältst. Du steigerst damit Deinen Firmenwert, enthaftest Dich und sparst eine Menge Mühe.




6 Kommentare zu “DSGVO – was blau direkt-Partner jetzt tun müssen

    1. Hallo Jan,

      grundsätzlich wurde das Recht bezüglich Vollmachten nicht geändert.

      Die Datenschutzerklärung muss aber wohl gesondert vom Maklervertrag unterzeichnet werden. Die Vorlage von blau direkt muss noch aus anderen Gründen angepasst werden. So stimmen beispielsweise die Haftungsgrenzen nicht mehr und es hat wohl eine Reihe von Urteilen gegeben, die Änderungsbedarf erzeugen.
      Ich beauftrage das aktuell bei einer Anwaltskanzlei und gebe laut, wenn das in einigen Wochen wieder schick ist.

      Ps.: Bis dahin kann man die weiter nutzen. Wegen der salvatorischen Klauseln werden sie nicht per se ungütlig. Außerdem sind Verträge Konstrukte, die sich vor dem Hintergrund des Rechtsraum immer mal ändern. Die Rechtsprechung ist mit solchen Themen bestens vertraut. 🙂

  1. Und ich dachte schon, ihr lasst uns Makler diesmal im Stich! Konnte es gar nicht glauben!!! Nun wird mir zum wiederholten Mal bestätigt, dass ich 2013 die richtige Entscheidung getroffen habe. Ihr seid Klasse! Vielen vielen Dank. Ab nächste Woche habe ich einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Hätte nicht gedacht, dass ich mir das leisten kann… 🙂

  2. Wann kann man denn mit einer aktualisierten Vollmacht seitens blau direkt rechnen? Der Generator spuckt noch immer die bisherige Version aus, die vor Verwendung auch schon mehrfach angepasst werden musste.

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