Pflichtversicherung für alle Wohnimmobilienverwalter

Die Gesetzesänderung von Wohnimmobilienverwaltern bietet Dir einen Türöffner mit neuen Vertriebschancen. Ab dem 01. August 2018 müssen Verwalter eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) beantragen: Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 23. Oktober 2017.

Besteht die Gefahr einer Scheinselbständigkeit bei Vermittlung über einen Maklerpool?

Das Landessozialgericht  Baden Württemberg (L 11 R 2461/10)  entschied am 01.02.2011 das ein Versicherungsmakler, der keine SV-pflichtigen Arbeitnehmer beschäftige und nur mit einem Pool zusammenarbeite als „arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“ einzustufen sei. Er unterliege damit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Das Landgericht ging in seiner Entscheidung davon aus, dass der Pool einziger Auftraggeber des Maklers sei. Was ist davon […]