Pflichtversicherung für alle Wohnimmobilienverwalter

Die Gesetzesänderung von Wohnimmobilienverwaltern bietet Dir einen Türöffner mit neuen Vertriebschancen. Ab dem 01. August 2018 müssen Verwalter eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) beantragen: Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 23. Oktober 2017.

Was genau ist ein Wohnimmobilienverwalter?

Der Begriff des Wohnimmobilienverwalters wurde erst im Rahmen der neuen Pflichtversicherung durch den Gesetzgeber geschaffen. Dabei fasst er die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften und sonstigen Mietwohnungen zusammen. Bisher gab es den Begriff des Hausverwalters, der darüber hinaus auch die Verwaltung gewerblich genutzter Räume und Flächen umfasste.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erlaubnis erfüllt sein?

Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34 c Abs. 2 Nr. 3 GewO n.F.) in Form einer Bescheinigung nach § 113 Versicherungsvertragsgesetzes. Sie darf nicht älter als 3 Monate sein. Für alle Wohnimmobilienverwalter, die vor Inkrafttreten der Pflichtversicherung am 01. August 2018 schon tätig waren, gilt eine Übergangsregelung bis zum 01. März 2019. Zusätzlich wird eine Pflicht zur Weiterbildung von 20 Stunden in 3 Jahren eingeführt.

Relevante Fakten zur Weiterbildungspflicht & Co.

Die Einzelheiten zum Inhalt der Weiterbildungspflicht und dem Umfang der Berufshaftpflichtversicherung regelt das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und Energie in einer Rechtsverordnung auf der Grundlage von § 34c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GewO n.F., die derzeit im Entwurf in Form einer Ergänzung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV-E) vom 19. Oktober 2017 vorliegt.

Außerdem ist zu erwähnen, dass Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 EUR geahndet werden können.

Interessant ist auch, dass die Mindestversicherungssumme 500.000 EUR beträgt und je nach Versicherer erhöhbar auf 750.000 bis 2.000.000 EUR ist. Bei der Vermittlung von Immobiliendarlehensverträgen an Verbraucher ist ein weiterer Versicherungsnachweis nach § 34 i GewO erforderlich. Gleiches gilt für weitere versicherungspflichtige Tätigkeiten.

Wohnungseigentümergemeinschaften fallen nicht unter die Pflichtversicherung:
WEG-Beiräte fallen nicht unter das Pflichtversicherungsgesetz. Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist dennoch zu empfehlen, denn von Fehlentscheidungen, die finanzielle Einbußen zur Folge haben können, sind WEG-Beiräte auch nicht freizusprechen.

Vertriebschancen

Das neue Pflichtversicherungsgesetz öffnet Dir die Tür zu weiteren Abschlüssen. Neben der Beratung zur Vermögensschaden-HV bieten sich weitere Zusatzbausteine an wie beispielsweise die Vertrauensschadenversicherung durch mitversicherte Personen, Cyberdeckung, D&O Versicherung und speziellen Hausverwalterkonzepten.

Weiterführende Informationen findet Ihr wie immer im MVP von blau direkt:

Vergleichsrechner > Spezialrisiken > Gewerbe > Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter




5 Kommentare zu “Pflichtversicherung für alle Wohnimmobilienverwalter

  1. Vielen Sank für Ihre Arbeit Frau Menz..
    Dieses Thema hatte ich in dieser Brisanz nicht abgesehen. Wie ist den hier ihre Einschätzung sind wir nicht schon zu spät dran?

    Viele Grüße
    Manfred Biffar

  2. Hallo Herr Biffar,
    die Versicherer senden uns teils er jetzt Ihre Tarife zu.
    Für alle Wohnimmobilienverwalter, die vor Inkrafttreten der Pflichtversicherung am 01. August 2018 schon tätig waren, gilt eine Übergangsregelung bis zum 01. März 2019.
    Daher ist ausreichend Zeit gegeben, Ihre Mandanten anzusprechen.

  3. Hallo, vielen Dank.
    Markel hat(te) da auch schon ein sehr ausführliches Webinar (buchbar über das MVP) dazu.
    Vielleicht gibt es eine Aufzeichnung – vielleicht mal anschreiben?
    Liebe Grüße

  4. Sie finden unter Spezielarisiken > Gewerbe > Vermögensschadenhaftpflicht für die Immobilienverwalter (Pflichtversicherung ab dem 01.08.2018)
    Tarife der VU R+V, Hiscox mit einem Onlinerechner und von Markel, weiterer folgen

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