Neues Feature im System zum Geldwäschegesetz

Es gibt wichtige Neuigkeiten gemäß des Geldwäschegesetzes zu Ausweisdokumenten, die Du als Makler bei uns im MVP speicherst. Sieh Dir das Video also unbedingt bis zum Ende an!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fakten zum Geldwäschegesetz

Der Gesetzgeber hat das Geldwäschegesetz letztes Jahr verschärft. Der Grund hierfür hat etwas mit dem Kampf gegen den Terror zu tun. Das kann der eine oder andere für ziemlichen Schwachsinn halten oder aber für eine gute Sache. Am Ende ist das Gesetz nun einmal ein Gesetz. Fakt ist: Wer dagegen verstößt, kann mit bis zu 5 Millionen Euro Strafe rechnen.

Identifizierung Deines Kunden im Gesetz festgehalten

In dem Gesetz wurde vor allem die Identifizierung geregelt. Damit also nicht irgendein Islamist über die von Dir verkaufte Lebensversicherung unter falschem Namen Geld an einen Selbstmordattentäter schickt, musst Du jeden Kunden identifizieren. Das geschieht über eine Prüfung des Ausweises. Und damit Dir der Staat beweisen kann, falls irgendwo ein Anschlag passiert, dass Du am Terror Mitschuld hast, weil Du es versäumt hast, die Identität Deines Kunden zu prüfen, musst Du künftig eine Ausweiskopie eines jeden Kunden speichern.

Wie gehe ich zukünftig vor?

Vielleicht ist es Dir schon aufgefallen, dass die Versicherer von Dir jetzt zu jedem LV-Antrag bzw. Bausparantrag eine Ausweiskopie verlangen. Das tun sie, damit sie die Kopie haben und sie selbst nicht bestraft werden. Aber vermutlich hat Dir keiner gesagt, dass Du die Ausweiskopie trotzdem auch selber speichern musst?

Keine Sorge: Für alles, was Du seitdem über uns eingereicht hast, haben wir im MVP die Ausweiskopie für Dich in den Kundendaten gespeichert.

Überschneidungen mit dem Personalausweisgesetz

Aber die Sache hat noch einen Haken: Da gibt es nämlich noch das Personalausweisgesetz und das verbietet Dir, den Ausweis einfach zu speichern. Wie kann das also funktionieren, wenn das GwG sagt, dass ich die Ausweiskopie speichern muss und das PAuswG dies wiederum verbietet? Das ist ganz clever geregelt: Das GwG überschreibt quasi das PAuswG und sagt: Solange Du geldwäscherelevante Verträge mit dem Kunden unterhältst – das sind in Deinem Fall Lebensversicherungen und Bausparverträge – musst Du die Ausweiskopie speichern und insgesamt 5 Jahre darüber hinaus aufbewahren. Ansonsten ist eine Strafe fällig! Danach gilt dann aber wieder das Personalausweisgesetz: Du musst die Kopie also sofort löschen. Ansonsten ist auch hier eine Strafe fällig!

Für Dich ist das eine etwas nervige Situation, dass Du nicht einfach eine Kopie speichern darfst, sondern sie auch noch zum exakt richtigen Zeitpunkt löschen musst. Ab sofort kannst Du also jeden Tag schauen, welcher LV-Vertrag bzw. Bausparvertrag seit wann und wie lange schon nicht mehr existiert.

blau direkt hat das Problem für Dich gelöst

In der Theorie mag das eine gute Regelung sein. In der Praxis ist es jedoch manuell gesehen ein riesiger Aufwand. Und dann machst Du Dich auch noch beim geringsten Fehler strafbar.

Wir haben das für Dich gelöst. Und zwar mit folgendem Tag: „Ausweiskopie nach GwG“. Wenn Du einen neuen Ausweis hochlädst, kannst Du den Ausweis mit diesem Tag markieren. Wenn Du einen LV-Antrag bzw. Bausparantrag mit Ausweiskopie an uns sendest, machen wir das übrigens immer so für Dich.

Was macht dieses Tag? Nun das markiert eine Ausweiskopie. Und dadurch wird sie für Dich auffindbar. Aber sie wird auch für unsere KI sichtbar und die macht dann Folgendes: Regelmäßig prüft unser System alle Ausweiskopien nach dem GwG und schaut, ob der Kunde eine aktive LV hat bzw. die letzte aktive LV älter als 3 Monate alt ist. Ist das der Fall, löscht das System automatisch den Ausweis für Dich.

Das heißt für Dich: Du kannst das Geldwäschegesetz einhalten, den Ausweis speichern und mit dem Tag markieren. Wenn Du das tust, stellt das System sicher, dass der Ausweis exakt zum richtigen Zeitpunkt wieder gelöscht wird.

Du verstößt niemals gegen das Gesetz.

Wie schnell wird die Ausweiskopie aus dem System gelöscht?

Was passiert denn, wenn Du einen Ausweis im MVP hinterlegst und dann erst den Antrag an blau schickst? Ich meine, dann ist ja noch kein Vertrag oder Antrag im System hinterlegt. Wird die Ausweiskopie dann nicht einfach gelöscht und Du musst dann noch mal Deinen Kunden kontaktieren?

Nein, keine Sorge. Daran haben wir gedacht. Wenn Du einen Ausweis neu hinterlegst, bleibt er 6 Wochen gespeichert. Erst dann prüft das System, ob es eine Antragsbearbeitung gibt. Sobald wir dann einen LV-Antrag oder Vertrag im System haben, bleibt die Ausweiskopie da und wird erst wieder gelöscht, wenn der Kunde 3 Monate lang keinen LV-Vertrag mehr mit Dir gehabt hat.

Wichtig also zu wissen: Wenn Du eine Ausweiskopie im System hast und keinen LV-Antrag, wird sie nach 6 Wochen gelöscht. Es sei denn, der Kunde hat einen Antrag bzw. einen LV-Vertrag gestellt.

Wie sieht das mit Finanzierungsgeschäften aus?

Bleibt noch ein Fall: Du hast die Ausweiskopie aus anderen Gründen wie beispielsweise bei Finanzierungsgeschäften oder einer Fondsanlage. Das fällt nicht in unseren Kompetenzbereich. Dann lautet der Tipp: Markier den Ausweis nicht mit dem Tag, benenne den Ausweis irgendwie anders. Zum Beispiel „Ausweis für Finanzierung“, dann fassen wir den nicht an. Aber Obacht, da musst Du dann selbst darauf achten, ihn rechtzeitig zu löschen.

Es ist leider keine perfekte Lösung, aber das liegt eher am Gesetz als an uns. Glaub mir, wir haben das sehr intensiv abgewogen, wie wir das Problem bestmöglich für Dich lösen können, sodass Du am besten überhaupt nicht nachdenken musst. Ich glaube, dass uns das insgesamt ganz gut gelungen ist. Solche Dinge hören sich immer einfach an, aber sie sind extrem komplex zu programmieren und teuer. Wenn es mal richtig dumm läuft, löscht das System in irgendeiner Konstellation mal ein Ausweisdokument, das Du noch gebraucht hättest. Aber vertrau mir, das ist allemal besser, als jetzt jede Woche alle LV-Verträge bzw. Bausparverträge manuell durchzugehen und die betroffenen Ausweiskopien rauszusuchen. Außerdem ist es auch auf jeden Fall besser, als irgendwann eine Strafe aufgebrummt zu bekommen und nicht mal genau zu wissen warum und wofür.

Dies ist wieder ein kleines Feature, das Du kaum bemerken wirst, aber eine enorm wichtige Rolle für Dich spielen wird. Vor allem, da es Dir die Arbeit an einer Stelle erleichtern wird, über die Du vermutlich sonst nicht mal nachgedacht hättest.

Was sagt Ihr zu der neuen Lösung?




5 Kommentare zu “Neues Feature im System zum Geldwäschegesetz

  1. Danke für das Video – gut zusammengefasst, auch wenn man gerne mal den Kopf schüttelt.

    Hierzu hätten wir noch zwei Fragen:
    1. Bei einem Bausparer muss man ja auch den Ausweis mitschicken, wenn wir diesen bei euch einreichen. In deinem Video ist nur von Lebenverträge die Rede – gilt die automatische Lösung dann auch für den Bereich Bausparen? Oder wie handhabt Ihr das?

    2. Fallen Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (oder auch z.B. Grundfähigkeits / Schwere Krankheitenversicherung) ebenfalls darunter? Hier muss man ja teilweise keinen Ausweis einreichen laut Gesetzgebung (?). Manche Gesellchaften fordern dies aber, die meisten aber nicht. Unterscheidet das System mit dem Tag verschiedene Lebenverträge?

    Dankeschön & viele Grüße!

  2. Hallo Tobias,

    gedanklich ist es einfacher sich von der anderen Seite zu nähern.

    Es werden automatisch alle Dokumente in der KoHi mit dem Tag „Ausweiskopie nach GwG“ gelöscht, wenn diese
    * mindestens 4 Wochen (28 Tage) alt sind
    * UND wenn kein LV-Vertrag (Sparte des Vertrages liegt im „Spartenbereich“ „LV“) bei diesem Kunden existiert, dessen Ablauf-Datum jünger ist als 5 Jahre.

    Bausparen ist zum aktuellen Zeitpunkt unberücksichtigt. Aktuell werden sich Gedanken darüber gemacht in wie weit die Lösch-Logik angepasst werden muss um Bausparen ebenfalls zu berücksichtigen. Anschließend wird die entsprechende Änderung beauftragt und dann auch durchgeführt werden.

    Verträge der Sparte Berufsunfähigkeit (035) werden berücksichtigt, da diese in den „Spartenbereich“ „LV“ fallen.

  3. Ich habe ein Verständnisproblem. Oben steht „5 Jahre darüber hinaus aufbewahren“ und weiter unten steht, dass der Ausweis 3 Monate nach Beendigung einer LV gelöscht wird. Was heißt „darüber hinaus“ – ab Einspielung, also Abschluss des Vertrages oder 5 Jahre nach Ablauf?
    Grüße aus dem Allgäu

    1. Sorry, wenn es nicht ganz klar wurde. Das System überwacht alle LV-Verträge. Wenn es feststellt, dass die letzte aktive seit mindestens 5 Jahren aufgelöst wurde (beispielsweise abgelaufen) ist, wird 3 Monate danach die Ausweiskopie gelöscht. Die 3 Monate sind quasi eine zusätzliche Frist, um etwaige Datenfehler abzufangen.

Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.