Alles wieder anders? Was Makler jetzt in Sachen Erstinformation im Onlinegeschäft tun sollten

Letzte Woche berichteten wir über nötige Anpassungen für Maklerhomepages. Nun gibt es eine neue und wichtige Entwicklung, die wir Euch näher erläutern möchten.

Was bisher geschah…

Der BVK hatte ein Ordnungsgeld gegen Check24 erwirkt. Check24 müsse vor dem Aufruf von Versicherungsinformationen einen Download der Erstinformation erzwingen.

Der Logik der Urteilsbegründung folgend, wären die Auswirkungen für Makler sehr weitreichend. Allerdings sind wettbewerbsrechtliche Urteile nicht automatisch für die gesamte Branche wegweisend, da sie sehr am Einzelfall hängen. Für Ordungsgeldurteile gilt dies noch einmal im besonderen Sinne.

Der von blau direkt vorgeschlagene Weg aus dem letztwöchigen Blogbeitrag ist die sichere Variante, aber sie ist extrem kundenunfreundlich. Zudem müssten Makler erhebliche Nachteile bei Google in Kauf nehmen.

Das Problem wird dadurch verschärft, dass der Markt das Urteil sehr unterschiedlich auslegt. Einige Vergleichsrechnerhersteller sind den Umsetzungen von Check24 gefolgt und integrieren einen Zwangsdownload der Erstinformation im Vergleichsrechner. Das ist etwas nutzerfreundlicher, hat aber andere noch größere Nachteile. Denn damit bleibt der Makler weiterhin rechtsbrüchig, wenn er noch andere Inhalte bietet, für die keine entsprechende Umsetzung mit angeboten wird. Auch wird die Lösung damit segmentiert: Statt einmal beim Makler die Erstinformation herunterladen zu müssen, muss ein Kunde, der mehrere Informationsangebote von verschiedenen Dienstleistern nutzt, mehrmals die Erstinformation herunterladen. Das ist im Ergebnis dann noch weniger nutzerfreundlich.

Die meisten Anbieter von Homepages, Vergleichsrechnern, Analysen oder Blog-Softwaren haben schlicht gar nicht reagiert. Ebenso haben die meisten Makler keinerlei Anpassungen vorgenommen. Damit gehen diese Makler zwar das Risiko kostenpflichtiger Abmahnungen ein, aber solange nichts passiert, genießen sie erhebliche Wettbewerbsvorteile. Derjenige, der die Rechtslage missachtet, wird belohnt.

Klärung erhofft / erste Abmahnung erfolgt

Um Maklern zu signalisieren, dass der BVK Vermittlern einen Bärendienst erwiesen hatte, suchte Check 24 gezielt nach BVK-Maklern und mahnte drei von ihnen exemplarisch ab. Bei ihrer Googlesuche fanden sie damit natürlich zuerst die Makler, die besonders gut bei Google platziert waren. Insofern verwundert es nicht: Einer dieser Makler war Partner von blau direkt.

Gemäß unserer Zusage aus einem vorherigen Blog zu der Thematik unterstützen wir den Makler bei der Abwehr der behaupteten Rechtsverletzung. Das kam uns in diesem Fall sogar sehr gelegen, denn wir erhofften uns durch die rechtliche Auseinandersetzung mit Check24 eine Klarstellung des verheerenden Ordnungsgeldurteils aus München. Dabei sehen wir uns nicht als Gegner von Check24, sondern eher im gleichen Lager. Doch der Fall bot die Gelegenheit, das Urteil in seiner Gesamtbedeutung für den Markt zu relativieren, zu konkretisieren und in der Wirkung abzuschwächen.

Abmahnung vom Tisch

Nachdem wir Check24 informierten, dass es sich bei dem Makler um einen Partner von uns handelte, verzichten die Kollegen jedoch sofort darauf die Abmahnung weiterzuverfolgen. Check24 stellte klar, dass sie keinerlei Interesse daran gehabt hätten, einen blau direkt-Partner anzugreifen. Dies galt umso mehr, da wir bereits unsererseits den Kollegen gebeten hatten, seine BVK-Mitgliedschaft aufzulösen, angesichts der Tatsache wie aggressiv sich der BVK gegen Makler stellt, die ihren Kunden auch online Verkaufsservice anbieten wollten. Check24 und Makler stehen im gleichen Lager.

Insofern stehen wir nun vor der Situation, dass auch weiterhin unklar ist, in welchem Ausmaß Anpassungen durch Makler vorgenommen werden müssen. Eine Klärung ist vorerst nicht möglich.

Klar ist aber auch: Wer die Situation im vorauseilenden Gehorsam erfüllt, nimmt massive Rechtsnachteile in Kauf.

Weiteres Vorgehen

  • blau direkt wird die aufpoppenden Layer in seinen Homepage-Angeboten wieder entfernen.
  • blau direkt stellt wieder die vorherige Situation her und nimmt keine weiteren Anpassungen vor.
  • Ausnahme sind hier die Nutzer der neuen Homepage-Angebote von maklerhomepage.net. Die Kollegen haben die Wahl, die neuen Warnmeldungen aktiv zu lassen oder nicht.

Indem wir wie bisher erst bei der ersten Kontaktaufnahme die Erstinformation übersenden, wird die Vorgabe, dies beim Aufruf jeglicher Versicherungsinformationen zu tun, nicht erfüllt. Ob dies tatsächlich notwendig wäre, ist aber auch unklar.

Mit dieser Entscheidung stellen wir die optimale Nutzerfreundlichkeit und die bestmöglichen Konversionsraten unserer Angebote für unsere Partner sicher. Wir werden Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Maklern dadurch verhindern und sogar im Gegenteil unseren Partnern besondere Vorteile verschaffen.

Mit dieser Entscheidung gehen wir aber auch bewusst das Risiko von Abmahnungen unserer Maklerpartner ein.

Sicherheit für unsere Partner

Sollte ein Partner von uns für den Einsatz eines Vergleichsrechners von blau direkt im Zusammenhang mit der Erstinformation abgemahnt werden, organisieren wir die anwaltliche Vertretung und tragen dafür auch die Kosten.*

Wenn nichts passiert, habt Ihr die allergeilsten Webseiten. Kommt es aber zu einer Abmahnung, erhalten wir vielleicht etwas mehr Klarheit durch die folgende gerichtliche Auseinandersetzung.

*Voraussetzung ist, dass wir unverzüglich informiert werden und der Partner unseren rechtlichen Empfehlungen folgt.




5 Kommentare zu “Alles wieder anders? Was Makler jetzt in Sachen Erstinformation im Onlinegeschäft tun sollten

  1. Hallo Herr Pradetto, gilt die Zusicherung der anwaltlichen Vertretung unten auch für Makler, die die Rechner von blau direkt auf einer eigenen Website einbinden?

    Freundliche Grüße
    Bernd Krause

Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.