Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung 2015

Kennen Sie schon die neuen vorläufigen Sozialversicherungswerte? Wonach sich auch unter anderem der Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung richtet – der Arbeitgeberzuschuss. Durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird entschieden, ob man sich privat versichern kann und ob ein PKV versicherter Angestellter eventuell wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück muss.

Vorläufige Kennzahlen der Sozialversicherung 2015:

alte Bundesländer neue Bundesländer
Monat Jahr Monat Jahr
Beitragsbemessungsgrenze Rente 6.050 EUR 72.600 EUR 5.200 EUR 62.400 EUR
Jahresarbeitsentgeltgrenzen PKV 4.575 EUR 54.900 EUR 4.575 EUR 54.900 EUR
Beitragsbemessungsgrenze 4.125 EUR 49.500 EUR 4.125 EUR 49.500 EUR
Durchschnittsentgelt 2013 34.071 EUR
Durchschnittsentgelt 2014 34.857 EUR
Bezugsgröße 2.835 EUR 34.020 EUR 2.415 EUR 28.980 EUR
Geringfügigkeitsgröße 450 EUR 450 EUR
Beitragssatz GRV 18,90 %
Mindestbeitrag GRV 85,05 EUR 85,05 EUR
Höchstbeitrag GRV 1143,45 EUR 982,80 EUR
Höchstbeitrag GKV 602,25 EUR
Höchstbeitrag AN GKV (7,3%) 301,13 EUR
Höchstbeitrag AG GKV (7,3%) 301,12 EUR
Aktueller Rentenwert 28,61 EUR 26,39 EUR

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt im Jahr um 900,00 Euro, das heißt monatlich um 75,00 Euro. Somit ändert sich auch der Höchstbeitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse sowie der Arbeitgeberzuschuss. Voraussichtlich wird die Beitragsbemessungsgrenze dann bei 49.900,00 Euro jährlich und 4.125,00 Euro monatlich liegen.

Die Jahresarbeitentgeltgrenze wird 2015 auf 54.900,00 Euro jährlich und 4.575,00 Euro monatlich steigen.

Bald wissen wir es genau!

Der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung 2015 soll im Oktober diesen Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet werden.




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