Ich hab`noch nie eine Bürgschaft abgeben müssen!

blau direkt verlangt ausnahmslos von allen haftungsbeschränkten Partnermaklern (also Maklern mit GmbH , AG oder UG) eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers oder Eigentümers.

Immer mal wieder hören wir, dass wir der einzige Maklerpool seien, welcher diese haben möchte. Kann das sein?

Warum eine Bürgschaft?

Für LV und KV wird die Courtage unmittelbar nach Abschluss ausbezahlt. Als verdient gilt die Courtage laut Gesetz jedoch frühestens nach 5 Jahren Beitragszahlungsdauer. Wird die Courtage zwischenzeitlich storniert, muss die Courtage teilweise oder ganz zurückbezahlt werden.

Selbstverständlich muss derjenige diese zurückzahlen, der diese erhalten hat. Jeder Einzelmakler haftet dafür persönlich und unbegrenzt.

Hat ein Makler nun eine GmbH, AG, UG, Limited oder eine GmbH & Co KG (und ähnliche) gegründet beschränkt er damit unter anderem seine Haftung. Dies ist ein sinnvoller Schritt, denn Haftungsfälle können sonst zum Ruin des Maklers samt Familie werden.

Nicht einzusehen ist aber, wenn die für unvorhergesehene und unkalkulierbare Risiken beschränkte Haftung auch auf planbare und durch ihn verantwortete Umsätze und Ausgaben gelten soll. Deswegen verlangt jeder Versicherer und jeder Pool von solchen Maklern eine persönliche Bürgschaft für vorab empfangene Courtagen.

Rückzahlpflicht darf nicht ausgehebelt werden

Der Versicherer darf als Treuhänder der Versichertengemeinschaft von Gesetzes wegen nicht auf die Rückzahlung unverdienter Courtagen verzichten. Eine Rückzahlung hat immer zu erfolgen. Schon deswegen wird kein Versicherer jemals auf eine entsprechende Bürgschaft verzichten. Ein Versicherer der dies täte verstieße damit klar gegen Verordnungen der BAFin. Die Vorstände des Versicherers würden persönlich haftbar.

Die Frage stellt sich also: Wenn der Makler nicht bereit ist, unverdiente Courtage rück zuerstatten, warum sollte der Pool dies dann für ihn tun?

Aus diesen einfachen Überlegungen folgt, dass die Aussage einiger Kollegen schlicht nicht wahr sein kann.

Wieso behaupten einige Kollegen dann dennoch – gegen jede Vernunft – und beschwören in aller Inbrunst, dass sie noch nie eine Bürgschaft abgegeben hätten?

Den Behauptungen auf den Grund gegangen

Ich habe mir die Mühe gemacht, einigen Behauptungen dieser Art nachzugehen und tatsächlich: Die Kollegen haben die Wahrheit gesagt. Sie hatten tatsächlich bei verschiedenen Anbindungen keine Bürgschaft abgegeben.

Allerdings haben die Kollegen ausnahmslos etwas folgenschweres übersehen: Die Vereinbarungen zu den Versicherern wurden gar nicht durch die GmbH des Maklers geschlossen, sondern durch den Makler als Einzelunternehmer.

Statt also die „Müller GmbH“ als Vertragspartner aufzunehmen, wurde direkt „Werner Müller“ als Vertragspartner eingesetzt. Werner Müller haftet damit privat, persönlich und unbegrenzt. Eine Bürgschaftserklärung war also gar nicht nötig.

Teilweise wurden Vereinbarungen demnach vor Gründung der Makler-GmbH geschlossen und im Nachgang nicht angepasst. Teilweise war es den Maklerbetreuern der Versicherer schlicht zu müßig Diskussionen mit kaufmännisch unbedarften Maklern zu führen und die Kooperationsvereinbarung wurde stillschweigend modifiziert.

Prüfen Sie Ihre Verträge!

Makler mit entsprechenden Gesellschaften sollten daher dringend ihre Verträge prüfen.

  • Haben Sie nach Gründung Ihrer Gesellschaft alle Vereinbarungen auf die neue Gesellschaft umstellen lassen?
  • Wurden alle später geschlossenen Vereinbarungen wirklich auf die Gesellschaft ausgefüllt und nicht auf Sie als Privatperson?



9 Kommentare zu “Ich hab`noch nie eine Bürgschaft abgeben müssen!

  1. Vielen Dank Herr Pradetto, dass Sie sich sogar in die kaufmännischen Belange der Partner einarbeiten und kommunizieren. Dies zeigt mal wieder erneut, dass sich blau direkt um seine Partner kümmert und man als Versicherungsmakler nicht nur eine Nummer von vielen ist. An die Kollegen kann ich (aus Erfahrung) nur den dringenden Rat geben, die Courtagezusagen mit den Versicherern daraufhin zu prüfen.

  2. Danke Oliver für die Info. Wenn ich also eine GmbH gründe und meine Kooperation mit blaudirekt darauf umstelle, was kann ich da an Bürgschaftskosten einplanen ? Was verlangt ein Personenversicherer im Schnitt von mir an Bürgschaften? Reine Sachversicherer sind ja wohl aussen vor. Gibts keine Bürgschaftspolice für eine Makler GmbH ?

  3. Hallo Jürgen,

    es geht nicht um kostenpflichtige Bankbürgschaften, sondern eine persönliche Bürgschaftserklärung des Eigentümers, dass er im Zweifel als Person haftet.

    Teilweise lässt sich dies natürlich alternativ besichern. Eben durch eine Bankbürgschaft. Hier ist aber zunächst fraglich, ob die Bank sich darauf einlässt. Das muss mit der eigenen Hausbank verhandelt werden.
    In der Praxis lehnen Banken diese Art Bürgschaften eher ab.

    Liebe Grüße
    Oliver

  4. Wir haben tatsächlich ein paar courtagezusagen im kV Bereich auch als GmbH ohne Bürgschaft durchbrkommen einfach die stornoreserve wurde statt 10 auf zwanzig Prozent erhöht. Es geht Also, aber nicht ohne weiteres und längst nicht bei allen Gesellschaften.das jemand dies bei allen Gesellschaften schafft glaube ich nicht.

  5. Grundsätzlich gibt es natürlich Einzelfälle, wo es begründbare Probleme mit der Abgabe einer Bürgschaftserklärung gibt.

    Mit gutem Willen findet man dann gemeinsam alternative Besicherungsformen: Bankbürgschaften, Hinterlegung Fahrzeugbrief, ratierliche Auszahlungen, Erhöhungen der Stornoreserven oder ausreichende Besicherungen mit Sachbeständen.:-)

  6. HAllo Herr Pradetto,
    ein sehr interessantes Thema, ich bin zwar noch nicht so weit, was GmbH anbelangt, aber würde trotzdem für die Zukunft gerne wissen, in welcher Höhe die Bürgschaft seitens der Blau erwünscht wird, denn es sind ja verschiedenen VR, wo das KV- und LV-Geschäft über Blau vermittelt wird und wie würde dies in der Praxis erwünscht?

  7. @Herrn Exner
    Im Artikel geht es um eine Bürgschaft als solches. Diese ist in der Höhe unbegrenzt. Die Begrenzung erfolgt sachlich auf die Höhe unverdienter Courtagen.
    Wird die eigene Bürgschaft durch eine Bankbürgschaft ersetzt, beginnen wir in der Regel mit 50.000 und passen diese bei Bedarf an.

    @Herrn Nikschick
    Ratierlich ist kein Problem. Das geht immer.

  8. Wir handhaben schon immer auf unseren Wunsch mit blau-direkt eine ratierliche Auszahlung. Das klappt hervorragend und ich muss mir keine Gedanken darüber machen, welches Geld wir ausgeben können, oder wo vielleicht intern Rückstellungen gebildet werden müssten. Kann ich nur empfehlen.

    Als Makler sollte man sich nur überlegen mit welchem Pool man dies macht ;-).

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