Hinweisgeberschutzgesetz

zwei Mitarbeiter gehend auf dem Büroflur

Hinweisgeberschutzgesetz

1. Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz – „Whistleblowing“

Nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Auf diesem Weg ermöglichen wir dir Hinweise zu möglichen Gesetzesverstößen zu geben. Diese Hinweise werden nach den Vorgaben Hinweisgeberschutzgesetzes von unabhängiger Seite bearbeitet. Die Hinweise helfen uns dabei, mögliche Verstöße zu entdecken, abzustellen und die rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen. Meldungen können hier abgegeben werden.

Der technische Meldekanal wird über eine externe Webseite von der Firma disphere interactive GmbH, München, bereitgestellt. Die Datenverarbeitung im Rahmen des Meldekanals erfolgt im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO, den wir mit dem Anbieter geschlossen haben.

Als interne Meldestelle (§§12ff. HinSchG) haben wir die Firma disphere interactive GmbH, München, beauftragt. Diese verarbeitet die Daten der von einer Meldung betroffenen Personen aufgrund der gesetzlichen Erlaubnis nach §10 HinSchG zusammen mit Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Die Kontaktdaten der Meldestelle und ihres Datenschutzbeauftragten sind:

disphere interactive GmbH
Ungererstr. 112
80805 München
+49 89 3883240-0
contact@disphere.com
datenschutz@disphere.com

Nur mit deiner Einwilligung, die der Meldestelle gegenüber erklärt werden kann, darf die Meldestelle Informationen, die Rückschlüsse auf deine Person erlauben, an uns oder Dritte weitergeben. Im Übrigen bleibt die Meldung vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Die Daten im Zusammenhang mit einer Meldung werden so lange verarbeitet, wie es für die Bearbeitung des Falls und der damit verbundenen Aufbewahrungsfristen nötig ist. Dies kann im Einzelfall bis zu zehn Jahre betragen.

2. Plugins und andere Dienste

2.1 audatis MANAGER (Hinweisgebersystem)

Wir nutzen das Hinweisgebersystem des audatis MANAGER der audatis Services GmbH, Luisenstraße 1, 32052 Herford.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht die Abgabe und Entgegennahme sowie Untersuchung von Meldungen, um Verstöße gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien zu verhindern, aufzudecken und/oder Folgemaßnahmen vorzunehmen.

Hierbei können u.a. folgende Daten erfasst werden, sofern keine anonyme Meldung erfolgt:

  • Informationen zur persönlichen Identifizierung des Hinweisgebers, wie z.B. Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
    Beschäftigungseigenschaften;
  • Informationen zur betroffenen Person, die in der Meldung bezeichnet wird, wie z.B. Vor- und Nachname, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  • Informationen über Verstöße, die ggf. Rückschlüsse auf eine natürliche Person erlauben.

Die Datenverarbeitung erfolgt bei Informationen zur persönlichen Identifizierung des Hinweisgebers auf Grundlage der rechtlichen Verpflichtung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Werden weitere Informationen zur Beschäftigteneigenschaft, Informationen zur betroffenen Person sowie sonstige Informationen, die Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen, verarbeitet, so erfolgt dies entweder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO oder bei freiwilliger Bereitstellung eines Hinweisgebersystems auf Grundlage des berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der Bearbeitung von Meldungen, um Folgemaßnahmen durchführen zu können.

Nähere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen des audatis MANAGER findest Du unter: https://www.audatis-manager.de/datenschutz/