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Betriebsschließung in der Corona-Krise

Vielerorts kommt es zur behördlich angeordneten Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie. Doch welche Relevanz hat das für eine abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung?


Leere Innenstädte und geschlossene Restaurants. Auch ein Gang ins Kino ist derzeit unmöglich. Viele Betriebe wurden aufgrund der Corona-Krise zur Schließung gezwungen. Die erste Frage lautet sicher: Wer kommt für den entstehenden Schaden auf? Neben den staatlichen Hilfen, kann unter Umständen auch die Betriebsschließungsversicherung greifen. Doch wie so oft, kommt es hier auf den genauen Wortlaut der Vertragsbedingungen an. Ganze Betriebszweige stehen deshalb vor der Frage, ob sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen können.

Wie ist die rechtliche Einschätzung in diesem Fall?

Tatsächlich sind viele Versicherungsnehmer reflexartig der Auffassung, dass aus den angeordneten Schließungen, der Versicherungsschutz aus der Betriebsschließungsversicherung entsteht. Allerdings lässt sich diese Frage nicht allgemeinverbindlich beantworten. Jeder Versicherer hat eigene Versicherungsbedingungen entwickelt. Eine isolierte Prüfung ist also unerlässlich.

Welche Ausgangssituation liegt vor?

Wie so oft, kommt es auf die Details und die Auslegung der Versicherungsbedingungen an. Hierfür hat die Rechtsprechung Grundsätze entwickelt, welche sich auch bei der Auslegung der Betriebsschließungsversicherung anwenden lassen. Diese Grundsätze sehen vor, dass die Vertragsbedingungen so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer versteht. Ein wichtiges Detail: der Versicherungsnehmer muss nicht mit Lücken in seinem Versicherungsschutz rechnen! Das bedeutet, wenn nicht klar hervorgeht, dass ein bestimmtes, sehr spezielles Risiko ausgeschlossen ist, so müsste es nach diesen Grundsätzen mitversichert sein.

Welche Probleme bei einer Betriebsschließung gilt es aktuell zu lösen?

Zahlreiche Makler suchen rechtlichen Beistand, da sie Ablehnungen oder Vergleichsangebote erhalten. Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob tatsächlich ein Versicherungsfall besteht, ist hier schlichtweg nicht möglich. So wird aktuell in der Kanzlei Schah Sedi | Westphal | Welz-Westphal jeder Einzelfall geprüft und geschaut, ob ein Leistungsanspruch besteht, oder vielleicht doch die Annahme des Vergleichsangebotes sinnvoll ist. Sowohl die Versicherer als auch die Anwälte müssen sich in ein „neues“ Rechtsgebiet einarbeiten. Jeder vertritt seine Auffassung und hat dabei seine Interessen im Auge. Deshalb ist es wichtig, bei Unklarheiten zu Ablehnungen oder Vergleichsangeboten, eine anwaltliche Prüfung zu veranlassen. Sei reserviert gegenüber dem Kunden mit Empfehlungen. So kannst Du vermeiden, ungeahnt in den Haftungsfokus zu geraten.

Wie gehe ich im Ernstfall einer Betriebsschließung genau vor?

Die Vertragsbedingungen müssen in den konkreten Fällen genau geprüft werden. Es ist immer ratsam, die Ansprüche aus einer Betriebsschließung beim Versicherer zu melden und auf eine Leistungsbestätigung zu hoffen. Bei Ablehnung oder Erhalt eines Vergleichsangebotes, solltest Du eine anwaltliche Prüfung veranlassen. Wenn Du Unterstützung benötigst, kannst Du Kontakt mit der Kanzlei Schah Sedi | Westphal | Welz-Westphal aufnehmen.