Wenn zwei sich streiten, sträubt sich der Dritte…

…Makler lieben es, sich untereinander um Krümel zu streiten. Insbesondere wird sich gerne gestritten, wenn es um Bestände geht. Eine Thematik, die angesichts einer Änderung in den AGB an Brisanz gewinnt, denn mit den neuesten AGB zählt der Wille des Kunden mehr als der Kundenschutz. Mancher Kollege hat das als Aufforderung verstanden, alte Streitigkeiten neu anzufachen. In diesem Blogbeitrag erfahrt Ihr, wie blau direkt damit umgeht.

Kundenschutz

Auch nach der Änderung der AGB genießen alle Partner absoluten Kundenschutz gegenüber blau direkt und den mit blau direkt verbundenen Tochterunternehmen. Allerdings gilt der Kundenschutz nicht (mehr) gegenüber anderen Maklerpartnern von blau direkt. Wenn ein anderer Makler vom Kunden den Auftrag erhält, künftig durch diesen betreut werden zu wollen, wird die Betreuung auch auf den neuen Makler übertragen. Das ist neu.

Obwohl die Änderung den Kundenschutz einschränkt, hat sie praktisch kaum Auswirkungen. Früher haben wir den Kunden zwar auch nach neuer Maklervollmacht nicht übertragen, aber der Makler mit neuer Vollmacht hat den Vertrag dann einfach auf seine Direktvereinbarung oder einen anderen Pool übertragen lassen. Weg war der Kunde so oder so. In der Praxis bringt die Änderung keine Verschlechterung des Kundenschutzes.

Organisationsschutz

Unverändert ist die Organisation jedes Maklerpartners geschützt. Das hat sich nicht geändert.

Ein Untervermittler wird ohne Zustimmung des bisherigen Maklerpartners von blau direkt nicht als eigenständiger Maklerpartner bei blau direkt aufgenommen. Doch auch diese Regelung schützt nur sehr begrenzt, denn natürlich können wir unseren Maklerpartnern nicht vorgeben, mit wem sie Geschäfte tätigen oder wen sie anstellen. So ist es denn ein beliebter Trick von Untervermittlern, sich einfach bei einem anderen Maklerpartner von uns als Untervermittler anzubinden und so den Organisationsschutz auszutricksen. Wir nehmen das widerwillig zur Kenntnis, können es aber nicht verhindern.

Welche Maklervollmacht zählt?

Nun ist es beliebt sich um Kunden zu streiten und dafür wird gerne der Wille des Kunden eingesetzt / missbraucht (?). Mit dem Kundenwillen ist das so eine Sache. Der wird ja bekanntlich durch eine Maklervollmacht dokumentiert. Nun ist es mit Vollmachten rein rechtlich so, dass diese vom Kunden aktiv gekündigt werden müssen und ansonsten unbeschränkt gültig sind. Wenn uns nun zwei verschiedene vorgelegt werden, bei denen in einer steht „ich will durch A betreut werden“ und in einer anderen „ich will durch B betreut werden“ hat man zwei gültige, aber sich widersprechende Willenserklärungen. Zumindest ein Makler hat dann seinen Job nicht gemacht und kennt den tatsächlichen Willen seines Kunden nicht bzw. setzt sich über diesen bewusst oder unbewusst hinweg, was eine Mandatsverletzung ist.

blau direkt geht in solchen Fällen davon aus, dass die Maklervollmacht neueren Datums am ehesten dem aktuellen Willen des Kunden entspricht.
Mit anderen Worten: Es zählt die neueste vorgelegte Maklervollmacht. Diese lässt sich mit einer älteren nicht wieder umkehren.

Ehe- & Trennungsstreitigkeiten? Nein danke!

Auseinandersetzungen zwischen Vermittlern sind oft wie Scheidungskriege. Man kann mit einer streitbaren Scheidung Haus und Auto durchbringen; zudem die Kinder zu gestörten Persönlichkeiten machen. An sich hat da keiner etwas von. Besser ist es, man verhält sich erwachsen und findet eine faire Vereinbarung auf sachlicher Ebene.

Dritte halten sich tunlichst raus. Wenn ein solches Ehepaar versucht Dich in den Streit hineinzuziehen, brichst Du den Kontakt besser konsequent zu beiden ab.

Wenn es uns in so einem Streit irgendwann zu bunt wird, werden wir nicht Richter spielen. Vielmehr kündigen wir am Ende allen beteiligten Parteien. Wenn zwei Exliebende sich unbedingt gegenseitig vernichten wollen, werden wir das nicht live begleiten. Vermittler, die es nicht schaffen wie erwachsene Personen Auseinandersetzungen zu vollziehen, können im Zweifel ihren ganzen Laden nehmen und zu einem anderen Pool bringen.

blau direkt ist ein Pool für Profimakler – nicht für streitsüchtige Infantile. Alles klar?




3 Kommentare zu “Wenn zwei sich streiten, sträubt sich der Dritte…

  1. Ich begrüße diese Entscheidung…Und es stimmt wirklich, die Bestände wandern dann erst zu einem andern Pool oder DV und dann irgendwann wieder zurück…
    Die neuere Maklervollmacht ist natürlich die aktuelle, wird überall so gehandhabt. Sehr selten wird eine MV aktiv gekündigt, verfällt aber eigentlich durch die Vorlage einer neuen MV.

  2. jedoch würden wir uns eine Mindestbestandssicherheit für 1-3 Jahre wünschen, denn die Kosten für einen online gewonnen Kunden sind alles andere als niedrig. Gerade in der Sparte Feuerrohbau mit anschließender Wohngebäudeversicherung passiert es immer wieder, dass kurz vor Abschluss der Bauarbeiten ein bestehender Vertrag übertragen wird. In diesen Fällen gehen wir und auch Blau mit einem Minus aus der Kundenverbindung (courtage 0€ – Aufwand) denn die erste Courtage Zahlung wird erst mit Umstellung auf Gebäudeversicherung fällig. Speziell sei hier die Interrisk genannt.
    Hilfreich wäre eine Vereinbarung mit der Interrisk, dass Feuerrohbau Verträge nach Umstellung auf Gebäudeversicherung für mindestens 1 Folgejahr courtagepflichtig beim Erstvermittler bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt fällt es uns sehr schwer Kostendeckend zu kalkulieren

    1. Ich verstehe das Problem. Allein: Es lässt sich nicht lösen. Man kann den Kundenwunsch von technisch nicht abbedingbaren Fälligkeiten abhängig machen, aber schwerlich von der Ertragslage des jeweiligen Maklerkollegens. Bei Ihnen wäre der Wunsch 1-3 Jahre, der nächste Kollege gibt an eine vollständige Analyse gemacht oder extra ein Büro eröffnet zu haben (dass er nun erstmal abbezahlen müsse) und besteht dann vielleicht auf 10 Jahre.

      Am Ende ist es doch so: Lehnen wir den Kundenwunsch ab und verweigern einem Maklerkollegen die Übertragung, geht er eben direkt über den Versicherer. Das Ergebnis wäre demnach das gleiche wie bisher.

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