blau direkt stellt AGB um. Was ist neu?

blau direkt ändert seine Pool-AGB.

Hier erfahrt Ihr genau was geändert wurde und warum.

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§1 Absatz 2, letzter Satz

Alt:

„Die blau direkt erklärt sich auch damit einverstanden, dass nach Vertragsbeendigung der Vertragsbestand in die Direktbetreuung des Partners übernommen wird.“

Neu:

„Die blau direkt erklärt sich auch damit einverstanden, dass nach Vertragsbeendigung der Vertragsbestand in die Direktbetreuung des Partners oder eines anderen Pools übernommen wird.“

Diese Veränderung war bereits umgesetzt worden, scheint aber versehentlich im Nachgang gegen eine ältere Version wieder ausgetauscht worden zu sein. Die Änderung beruht auf einer Vereinbarung mit dem von Euch gewählten Partnerbeirat, dass die bereits gelebte Praxis, Bestandsübertragungen zugunsten anderer Pools ebenso freigegeben werden, schriftlich verankert wird.

§2 Absatz 2

Alt:

„Als vom Partner vermittelte Versicherungsverträge gelten auch Verträge, welche über eine Verlinkung des Partners von Onlinerechnern der blau direkt an den Kunden vermittelt wurden, sofern der Partner einen durch die blau direkt zu diesem Zwecke bereitgestellten Link hierfür verwendet hat.“

Neu:

„Als vom Partner vermittelte Versicherungsverträge gelten auch Verträge, welche von ihm über Onlinerechnern der blau direkt an den Kunden vermittelt wurden.“

Vereinfachung der Formulierung, gleiche Bedeutung.

§4 Absatz 3

Alt:

„Mit den Nutzungsentgelten sind verschiedene Software-Nutzungsrechte verbunden, welche blau direkt von der Softwarefirma Dionera GmbH, Berlin, bezieht und seinen Partnern überwiegend unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Nutzungsrechte unterscheiden sich je nach Modell im Umfang und sind grundsätzlich veränderlich. Für die Bereitstellung der Softwarenutzungsrechte gelten die AGB für Software mit Ausnahme der Regelungen zur Laufzeit, Kündigung und Preisen, da diesbezüglich die Regelungen der Kooperationsvereinbarung gelten. Soweit der Nutzungsumfang je nach Modell besonders erweitert wird, ist dies in nachfolgenden Punkten geregelt.“

Neu:

„Mit den Nutzungsentgelten sind verschiedene Software-Nutzungsrechte verbunden, welche blau direkt von verschiedenen Softwarefirmen bezieht und seinen Partnern zur Verfügung stellt. Die Nutzungsrechte unterscheiden sich je nach gewähltem Kooperationsmodell im Umfang und gehen aus den Beschreibungen der Kooperationsmodelle hervor. Sie sind grundsätzlich veränderlich. Für die Bereitstellung der Softwarenutzungsrechte gelten die AGB für Software mit Ausnahme der Regelungen zur Laufzeit, Kündigung und Preisen, da diesbezüglich die Regelungen der Kooperationsvereinbarung gelten. „

Veränderung, um auch die Softwareangebote dritter Softwareunternehmen zu berücksichtigen, die blau direkt seinen Partnern vergünstigt zugunsten von Drittunternehmen anbieten – beispielsweise Maklerhomepage.net.

§4 auf Absatz 4 folgende

Alt:

Das Modell „Unternehmer“ wird ab dem 01.09.2011 nicht mehr angeboten. Folgende in §5 getroffene Regelungen gelten nur für bereits angenommene Kooperationsvereinbarungen. Für bereits vereinbarte Kooperationsvereinbarungen zum Modell „Unternehmer“ entfällt das Nutzungsentgelt. Im Übrigen gelten Regelungen wie folgt:
Der Partner wird einen Mindestumsatz über die blau direkt vermitteln, und zwar wahlweise mindestens 500,- Euro Monatsbeitrag pro Kalenderjahr für Neuvermittlungen privater Krankenversicherungen, oder mindestens 200.000 Euro Bewertungssumme für Neuvermittlungen für Lebensversicherungen (inklusive Berufsunfähigkeit etc.) pro Kalenderjahr oder 250,- Euro Monatsbeitrag pro Kalenderjahr für Neuvermittlungen privater Krankenversicherungen und 100.000 Euro Bewertungssumme für Neuvermittlungen für Lebensversicherungen (inklusive Berufsunfähigkeit etc.) pro Kalenderjahr. Für anteilige Kalenderjahre gilt der Mindestumsatz anteilsmäßig. Für den Mindestumsatz werden nur Verträge angerechnet, die im laufenden Kalenderjahr beginnen und nicht innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsbeginn storniert werden. Verfehlt der Partner den Mindestumsatz, wird er im Folgejahr auf die Bedingungen des Modells „Profi“ umgestellt, außerdem verpflichtet er sich gegenüber blau direkt für das betreffende Kalenderjahr ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von bis zu 588,- Euro netto zu zahlen.

Das Modell „Anfänger“ wird ab dem 01.03.2014 nicht mehr neu angeboten. Bestehende Vereinbarungen werden fortgeführt und sukzessive nach Vereinbarung auf andere Modelle umgestellt.
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Das Modell „Experte“ wird ab dem 01.03.2014 nicht mehr neu angeboten. Bestehende Vereinbarungen werden fortgeführt und sukzessive nach Vereinbarung auf andere Modelle umgestellt. Das Modell „Experte“ enthält zusätzlich die Nutzungsrechte an der Softwarelizenz „Dokumentenmanagement“.

Das Modell „Profi“ enthält zusätzlich die Nutzungsrechte an den Softwarelizenzen „Vergleichsrechner“ und „Dokumentenmanagement“. Das Modell „Profi“ beinhaltet die Nutzungsrechte für insgesamt 5 Mitarbeiter im Innen- oder Außendienst, von denen jedoch nur einer über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen darf. Zusätzlich sind die Nutzungsrechte für 2 Tippgeber ohne eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO enthalten.

Das Modell „Profi-Complete“ enthält zusätzlich die Nutzungsrechte an den Softwarelizenzen „Vergleichsrechner“, „Dokumentenmanagement“, „Analyse“, „Brief-Automation“, „Dionera Telephony Integration“, „Kalender- & Mailverwaltung Light“ und „Website-Management Light“. Zudem ist das Dienstleistungspaket „Video-Flatrate Light“ enthalten. Das Modell „Profi-Complete“ beinhaltet die Nutzungsrechte für insgesamt 10 Mitarbeiter im Innen- oder Außendienst von denen jedoch maximal 3 über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen dürfen. Zusätzlich sind die Nutzungsrechte für 10 Tippgeber ohne eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO enthalten.

Das Modell „X-Partner“ enthält zusätzlich die Nutzungsrechte an den Softwarelizenzen „Vergleichsrechner“, „Dokumentenmanagement“, „Analyse“, „Brief-Automation“, „Dionera Telephony Integration“, „Kalender- & Mailverwaltung Premium“, „JS-Api“, „MV-Plus“ und „Website-Management Premium“. Die Nutzungsrechte an den Lizenzen „Brief-Automation“, „Dionera Telephony Integration“, „Kalender- & Mailverwaltung Premium“, „JS-Api und „Website-Management“ sind jedoch nur enthalten, sofern die Vereinbarung nach dem 01.01.2014 mit Einführung des neuen Preismodells geschlossen wurde. Zudem ist das Dienstleistungspaket „Premium-Video-Flatrate“ enthalten, sofern die Vereinbarung nach dem 01.01.2014 mit Einführung des neuen Preismodells geschlossen wurde. Das Modell „X-Partner“ beinhaltet die Nutzungsrechte für insgesamt 20 Mitarbeiter im Innen- oder Außendienst von denen jedoch maximal 5 über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen dürfen. Zusätzlich sind die Nutzungsrechte für eine beliebige Zahl von Tippgebern ohne eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO enthalten.

Sollen Nutzungsrechte für weitere Mitarbeiter mit oder ohne eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO oder für weitere Tippgeber eingeräumt werden, so ist dies durch gesonderte Vereinbarung gegen Aufschlag jederzeit möglich.“

Neu:

Wenn nicht ausdrücklich abweichend geregelt, räumt blau direkt in seinen Kooperationsvereinbarungen die Nutzungsrechte für einen Mitarbeiter des Kooperationspartners mit eigenständiger Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO ein. Weitere Mitarbeiter und Tippgeber sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Das Modell „Profi“ beinhaltet die Nutzungsrechte für insgesamt 5 Mitarbeiter im Innen- oder Außendienst, von denen jedoch nur einer über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen darf. Zusätzlich sind die Nutzungsrechte für 2 Tippgeber ohne eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO enthalten.

Das Modell „Profi-Complete“ beinhaltet die Nutzungsrechte für insgesamt 10 Tippgeber oder Mitarbeiter. Die Mitarbeiter können sowohl im Innen- oder Außendienst beschäftigt sein. Es dürfen jedoch maximal 3 Mitarbeiter über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen dürfen. Tippgeber verfügen über keine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO.

Das Modell „X-Partner“ beinhaltet die Nutzungsrechte für insgesamt 20 Mitarbeiter. Die Mitarbeiter können sowohl im Innen- oder Außendienst beschäftigt sein. Es dürfen jedoch maximal 3 Mitarbeiter über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen. Zusätzlich sind die Nutzungsrechte für eine beliebige Zahl von Tippgebern ohne eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO enthalten.

Sollen Nutzungsrechte für weitere Mitarbeiter mit oder ohne eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO oder für weitere Tippgeber eingeräumt werden, so ist dies durch gesonderte Vereinbarung gegen Aufschlag möglich.“

Vereinfachung der Formulierung, insbesondere, weil es bestimmte Altmodelle nicht mehr gibt und wir nicht bis in alle Ewigkeiten für jedes jemals angebotene Modell Nutzungsumfänge in den AGB festhalten müssen. Inhaltlich gibt es keine Änderung.

Neu eingefügt! §8

Neu:

„§ 8 Kundenwille und Einschränkung des Bestandsschutzes

Erklärt ein Kunde schriftlich gegenüber einem mit blau direkt vertraglich kooperierendem Makler, dass dieser künftig von diesem Makler in seinen versicherungsvertraglichen Belangen betreut werden will und legt blau direkt diesen Kundenwunsch vor, so ist blau direkt von den Regelungen des Bestandsschutzes aus §7 befreit und berechtigt dem den Kundenwunsch vorlegenden Makler, die Daten des Kunden zugänglich zu machen. Der Partner verzichtet für diesen Fall auf alle ab der jeweiligen Hauptfälligkeit künftig entstehenden Courtage-Forderungen gegenüber blau direkt, sofern diese Courtage-Forderungen dem den Kundenwunsch vorlegenden Makler durch bau direkt eingeräumt werden.

Werden blau direkt mehrere sich widersprechende Betreuungswünsche von Kunden durch kooperierende Makler innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten vorgelegt, so gilt lediglich derjenige, der vom Kunden zuletzt unterzeichnet wurde.“

Hier handelt es sich um die inhaltlich wichtigste Änderung!

Einführung der Möglichkeit nach Kundenwunsch, Kunden bzw. Verträge zwischen Partnern übertragen zu können.

Dies wird aus zwei Gründen notwendig:

1.) Werden unbekannte Neukunden nach einem simplr-Download einem Makler zugeordnet, so kann aktuell keine Korrektur mehr erfolgen, wenn sich herausstellt, dass der Kunde ursprünglich durch die Empfehlung eines anderen Maklers zu simplr gelangt ist. Das birgt natürlich Sprengstoff, insbesondere, wenn der Kunde selbst darauf besteht vom eigentlich richtigen Makler betreut zu werden.

2.) Die Regelung wird zunehmend umgangen, indem der Kunde erst auf die Direktanbindungen umgeschlüsselt wird und dann im Zuge der Bestandsübertragung wieder auf blau direkt übertragen wird. Dadurch entstehen bei unseren Versicherungspartnern, unseren Maklern und uns belastende Arbeitsprozesse, die vollkommen unnötig sind.

Alle auf den neuen §8 folgenden Paragrafen wurden lediglich in der Nummerierung hochgesetzt.

Widerspruchsrecht

Partner können der Änderung innerhalb der nächsten 14 Tage nach Zugang der Benachrichtigung widersprechen.

Wir bitten alle Partner die Änderungen zu unterstützen, damit wir weiterhin bestmöglichen Service für Euch gewährleisten können.




8 Kommentare zu “blau direkt stellt AGB um. Was ist neu?

  1. Ich habe einen Fehler gefunden! 😀
    „Es dürfen jedoch maximal 3 Mitarbeiter über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen dürfen.“
    Da ist ein „dürfen“ zu viel.
    (Klugscheißermodus aus)

  2. Danke Jan. Müssen wir beizeiten korrigieren. 🙂

    Übrigens – weil ich gerade anderweitig darauf aufmerksam gemacht wurde – gibt es keine Änderungen im Umfang der Leistungen bei den Partnern. In den AGB sind die Pakete pauschal beschrieben, weil diese für verschiedene Generationen gelten (und wir schon ab und an Pakte für neue Partner anpassen). Der Umfang an tatsächlich eingeschlossenen Partnern ergibt sich jedoch aus dem Bestellschein/Kooperationsvertrag.

    Konkrete Leisungsänderungen bzw. Preisänderungen geschähen über die Preisanpassungsklausel mit einer individuellen Mitteilung und Frist – nicht über die AGB.

  3. Hi Oliver,

    das bedeutet also, daß alte X-Partner mit 2009 er Verträgen, (wie es auch in deren Verträgen steht) jetzt wieder gleiche Rechte haben bezügl. der Softwarelizenzen haben, oder?

    2. Die BÜ von BD zu BD Partnern …. warst Du da nicht immer 180% dagegen, und schriebst dazu immer wieder mal sinngemäß: „Wenn Dir jemand sein Gold anvertraue, könntest Du es nicht einfach einem anderen Deiner Kunden geben?“ Ich weiß daß dies heftig umstritten war, es gab aber auch ein gewisses Maß an Sicherheit, falls BD mal auf die Idee kommen könnte mit friendsurance, knip und co zusammen zu arbeiten.

    Jedenfalls viele Grüße aus Pilsen, auf dem Weg nach Prag.
    Jürgen

    1. Hallo Jürgen,
      das eine sind die AGB mit den grundsätzlich definierten Leistungsumfängen. Das andere ist der vertraglich vereinbarten Inhalt. Leistungsinhalte wie diese jetzt sind verändern sich durch die AGB zunächst weder in die eine noch in die andere Richtung. Wie dazu schon oben erläutert steht: Inhaltlich gibt es keine Änderung.

      Die Übertragung von blau-Partner zu blau-Partner ist tatsächlich die weitestgehende Änderung und ich habe mich tatsächlich lange und aus gutem Grund dagegen gestellt. Praktisch wird es aber mittlerweile ohnehin von jedem blau-Partner ausgehöhlt. Im Facebook-Forum kursiert ja mittlerweile offen für jeden die Handlungsweise, wie man das bei Bedarf durch eine Übertragung auf die Direktvereinbarung mit anschließender Rücübertragung auf blau direkt wirksam umgehen kann. Das heißt der eigentliche Schutzfaktor ist praktisch nicht mehr gegeben. Das muss ich dann auch als Geschäftsführer anerkennen.
      Gleichzeitig sehen wir die nachhaltige Entwicklung von personal-information-manager-Systemen wie simplr. Mehr und mehr Kunden gehen darauf und wollen diese Technologien nutzen. Dabei überholen sie mittlerweile ihre Makler, da viele immer noch eher Hindernisse sehen und sich selbst im Wege stehen. Das wäre an sich nicht weiter tragisch, führt aber vermehrt dazu, dass Kunden sich einfach für diese Dienste eigenständig anmelden und dann aber nicht ihrem eigentlichen Makler zugeordnet sind. Wenn wir den Kunden dann irgendeinem Kollegen zuteilen, was wir ja machen wollen, ist das ein Problem, denn spätestens dann reklamiertd er Kunde, dass er eigentlich schon einen – anderen – Betreuer hat. Die bisherige Regelung ließe dann keine Korrektur zu.
      Mit der Einführung von MDS (siehe einen der vorherigen Blogbeiträge) werden wir immer mehr Prozesse so einsteuern, dass sie sich direkt an den Kunden wenden und dort auch simplr aktiv anbieten. Das wird für alle unsere Partner enorme Vorteile bringen. Wir müssen dann aber die Möglickeit haben, Kunden den Maklern zuzuordnen die sie kennen und denen sie vertrauen. Das ist für niemanden wichtiger als für unsere Makler. Aus diesem Grund haben wir uns nach fast 2 Jahren Überlegungen entscheiden diese Veränderung anzugehen.

      Mit friendsurance, knip und co arbeiten wir übrigens allen schon zusammen. Diese haben unsere Bedingungen immer akzeptiert und nicht auf Änderungen gedrängt. Da wird künftig vielleicht auch mal ein Kunde hingehen. Das ist schon möglich. Sie machen aber alle keine große Werbung mehr und haben teil ihre Dienste umgestellt. viele Neukunden gewinnen sie im Moment alle nicht, versuchen eher den aktuellen Kundenbestand zu stabilisieren. Das heißt: Die faktische Wahrheit sieht im Augenblick eher so aus, dass Kunden dieser Dienste zu einem unserer Partner abwandern als umgekehrt. mit anderen Worten auch aus dieser Sicht ist die Änderung für unsere Partner eher besser als für Knip & Co.

      Wir sehen uns in Prag! 🙂

  4. Liebes blaudirekt-Team,

    mir ist aufgefallen, dass in der alten Version steht: Das Modell „X-Partner“ beinhaltet die Nutzungsrechte für insgesamt 20 Mitarbeiter im Innen- oder Außendienst von denen jedoch maximal 5 über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen dürfen.

    In der neuen Version steht: Es dürfen jedoch maximal 3 Mitarbeiter über eine eigenständige Berufserlaubnis nach §34d Abs.1 GewO verfügen dürfen.

    Somit hätten wir nun 2 Maklerlizenzen weniger. Stimmt das so oder war das nur ein Versehen?

    Viele Grüße aus Regensburg

    Florian

    1. Ungeschickt formuliert ist es sicher. Die AGB regeln den Rahmen grundsätzlich, aber konkrete vertragliche Vereinbarungen gehen vor. Weiter oben steht das -etwas buckelig ausgedrückt- in der gleichen Klausel des Paragraphen.
      Mit anderen Worten: Keine Leistungskürzung. Bleibt alles beim alten. 🙂

  5. §8 Bestandsübertragung

    Hallo Oliver,

    wir waren ja auch immer einer der Vertreter der Meinung, „dem Kundenwunsch nach Betreuerwechsel muss entsprochen werden“ und habe Euch auch mehrmals gebeten den Grundsatz der zu ändern.

    Jetzt ist es geschehe, als ich die Überschrift gelesen habe, haben ich mich auch sehr gefreut – aber im Detail vielleicht doch zu einfach gelöst?

    Bei Sach & Kranken perfekt, aber bei LV einfach auf alle Courtageansprüche verzichten geht eigentlich nicht. Hier müsste noch eine Differenzierung erfolgen.

    Das würde ja bedeuten, wenn eine Übertragung von Blaumakler zu Blaumakler stattfindet der neue Makler auch die Dynamik und Zulagenprovisionen erhalten würde. Die stehen aber in der Regel dem ursprünglichen Abschlussvermittler zu.

    Wie ist die Stornierung von Dynamik- und Zulagenprovisionen geregelt, wenn wir uns einen LV Vertrag übertragen? Es wird ja immer eine neue Haftzeit ausgelöst und wenn ich mir unsere Abrechnungen ansehe ist es zum Teil nicht so einfach nachzuvollziehen.

    Natürlich – derzeit vermutlich Einzelfälle und dann noch der Zufall das beide bei Blau angebunden sind usw. aber was bringt uns die Zukunft? Wenn wir überlegen, was sich den letzten 10 Jahre alles getan hat…

    Oder wenn bei einem Vertrieb ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und sich direkt oder unter einen anderen Blaumakler hängt wird schnell aus dem Einzelfall der Regelfall.

    Zuletzt frage ich mich noch, wie es mit der Information über Gefährdungen bei Verträgen in der Stornohaftung aussieht?

    Wenn das bei LV also wirklich so zutrifft sehen wir derzeit als Konsequenz, dass wir wiederrum die LV Verträge auf unseren Direktanbindung einreichen müssten und danach eine Bestandsübertragung anschieben – also wieder ein Umweg mit Bürokratie und Mehrarbeit für alle.

    Vielleicht ist das ja auch im Hintergrund alles technisch gelöst und die AGBs einfach nur sehr allgemein gehalten?

    Ich würde mich freuen, wenn Du Licht ins Dunkle bringst.

    Viele Grüße

    Malte

  6. Hallo Malte,

    die neue Regelung entspricht ja nun exakt dem, was die Direktanbindungen ohnehin tun. Also was sollte der Weg über den Versicherer bringen? Gerade der wird ja künftig überflüssig. Und wie Du die Übertragungen zwischen blau direkt-Partnern umgehen willst, indem Du erst auf blau direkt und dann auf Dich überträgst ist mir auch vollkommen unklar.

    Was ehemalige Untervermittler angeht, so hast Du nach wie vor Organisationsschutz.
    In Bezug auf Stornos interpretierst Du irgendetwas hinein, was nirgends steht. Bei Übertragungen im Kundeninteressere haftet der ursprüngliche Empfänger.

    Was Dynamikprovisionen angeht, so ist das bei den Versicherern sehr unterschiedlich geregelt. Keinesfalls verbleiben diese im Regelfall beim Ursprungsvermittler. Das machen die Versicherer so, wie sie es gerade buchen können und in den Courtagezusagen regeln. Rechtlich gesehen stünden Sie übrigens dem aktiv betreuenden Vermittler zu, da Dynamiken vertragsrechtlich immer ein neuer Vertrag sind. Wie wir das genau abrechnen, kann ich Dir nicht sagen, aber letztlich halte ich das für egal. LV-Übertragungen mit Dynamiken sind eher die Ausnahme als die Regel. Die meissten Dynamiken sind bei Übertragungen längst gestoppt, wenn sie denn je vereinbart waren. Das ist eine Randkonstellation. Außerdem: Im einen Fall profitierst Du im anderen verlierst Du und zwar jeweils egal wie herum es geregelt wird.
    Wenn jeder Vertrag direkt eingereicht würde, um ihn dann anschließend zu übertragen, würden wir die Übertragung vermutlich für Euch sperren. Kein Mensch hat hier Zeit für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Aber rechne mal: Wieviel Arbeitzeit verursacht das bei Euch? Und wofür? Um für einen von hundert Verträgen, die von Euch vielleicht mal wegübertragen werden, eventuell die Dynamik dann noch über die Direktanbindung bei der ein oder anderen Gesellschaft zu retten? Und wie lange läuft die Dynamik in der Hand voll Fälle überhaupt noch? Da gibst Du locker und leicht das zehnfache an Arbeitskosten aus. Rechne das einfach mal mit realen Quoten aus, mein Lieber. Wenn Eure Wegübertragungen so viel werden, dass das ein Faktor ist, habt Ihr eigentlich ein ganz anderes Problem.

    Wohlmöglich hattest Du aber auch irgendetwas anderes im Hinterkopf und ich habe es bloß nicht kapiert?

    Liebe Grüße
    Oliver

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