Versicherungsschutz gegen Schäden durch Überschwemmungen

Hurrikan Harvey verwüstet derzeit weite Teile von Texas und Louisiana. Ganze Städte sind überflutet und keine Entwarnung ist in Sicht, da es durch den Tropensturm noch tagelang regnen wird. Es ist mittlerweile ein Damm in Houston gebrochen, weswegen sich Tausende Menschen in Notunterkünfte retten mussten. Die Naturkatastrophe gehört jetzt schon zu einem der teuersten Versicherungsschäden weltweit seit 1970.

Wie kann man sich als Privatperson am besten vor Hochwasser schützen?

Überschwemmung

Schutz vor Hochwasser in Deutschland

In einigen deutschen Regionen sind Starkregen und Hochwasser eine Dauergefahr. Manchmal steigt der Pegel so schnell, dass die Anwohner ihr Eigentum nicht mehr vor den Fluten schützen können. Bei einem vollgelaufenen Keller, welcher eventuell mit wertvollen Gegenständen ausgestattet war, ist oftmals eine gute Versicherung die einzige Hoffnung. Bei der Auswahl der Versicherung muss darauf geachtet werden, dass Schäden durch Hochwasser nicht durch die herkömmliche Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Aus diesem Grund ist es wichtig eine Elementarschadenversicherung im Bereich Gebäude abzuschließen, denn nur diese Zusatzversicherung sichere Schäden ab, die durch Hochwasser, starken Regen oder Überschwemmungen verursacht werden. Durch den immer häufiger auftretenden Starkregen können auch Regionen von Hochwasser betroffen sein, die nicht in Flussnähe liegen. Allerdings hat in Deutschland nur ein Drittel der Haus- und Wohnungsbesitzer diesen Versicherungsschutz.

Wichtig ist hingegen der Elementarschutz für Hausrat bei einem vollgelaufenen Keller oder auch im Worst Case, wenn noch weitere Etagen vom Hochwasser betroffen sind. Hier werden oftmals wertvolle Gegenstände gelagert, die nur nach Abschluss einer Zusatzversicherung abgedeckt sind.

Vorgehensweise nach einem Schadensfall

Im Falle eines Schadens sollte die Versicherung sofort benachrichtigt werden. Nachdem der erste Schock überwunden wurde, ist eine Auflistung aller beschädigten Objekte erforderlich. Danach sollte das Chaos, bis auf Gefahrenstellen, erst aufgeräumt werden, wenn ein Gutachter den Schaden beurteilt hat. Gutachter- und Rettungskosten sind in der Regel bei einem Elementarschutz für Gebäudeversicherungen inbegriffen.

Zu diesem Thema empfehlen wir Euch die Vergleichsrechner im Bereich Hausrat und Wohngebäude sowie den vergangenen Blogbeitrag Elementarversicherung in Überschwemmungsgebieten.




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