Eine der zentralen Forderungen der sogenannten „Dortmunder Erklärung“ ist die Offenlegung der Eigentümerverhältnisse des Pools.
- Warum ist das den Versicherern eigentlich so wichtig?
- Und hat es für den Makler ebenfalls Bedeutung?
Im Original heißt es in der Dortmunder Erklärung:
Die PWV legt ihre Eigentümerverhältnisse vollständig, laufend und zeitnah offen. Auch stille Beteiligungen und direkte/indirekte Engagements durch Produktanbieter fallen unter dieses Transparenzgebot. Die Satzung des PWV muss in allen Teilen mit allen Nachträgen und Nebenvereinbarungen dargelegt werden.
Versicherer streben Steuerung an
Bekanntermaßen streben einzelne Versicherer mit zahlreichen Beteiligungen an Pools die Sicherung zukünftiger Umsätze an. Die AXA gibt dies vorbildlicherweise unumwunden zu.
Dies ist grundsätzlich legitim.
Es bedeutet im Klartext aber auch eine Beeinflussung des Pools, denn ließe sich der Umsatz durch die Beteiligung in keinerlei Form steuern, wäre die Beteiligung vor dem Hintergrund der Umsatzsicherung sinnlos.
90% aller Pools unter Kontrolle?
Bei einem Branchentreffen 2011 erklärte einer der Tagungsteilnehmer – ein Mitglied des mittleren Managements eines Versicherers: „90% aller Pools stehen doch ohnehin schon unter der Kontrolle von Versicherern“.
Ich kann mir diese Zahl nicht vorstellen. Doch auch wenn diese Aussage unglaubwürdig klingt: Ausräumen lassen sich solchen Behauptungen nur durch Transparenz . Zwar kann jeder Teilnehmer sich im Handelsregister leicht Einblick über die offen gelegten Eigentumsverhältnisse eines Pools verschaffen, doch stille Beteiligungen oder Verbindlichkeiten schaffen Abhängigkeitsverhältnisse die nicht unbedingt nach außen erkennbar sind.
Kontrolle nicht immer sichtbar
Das diese Verhältnisse dennoch gewichtig sein können, zeigt die Abwicklung der MEG. Obwohl bis zum Schluss mehr als 90% aller Aktien in der Hand des Gründers Mehmet E. Göker waren, gelang es der AXA quasi über Nacht den Geschäftsführer abzusetzen, den Nachfolger zu bestimmen und sogar die Übernahme des Unternehmens durch die Aragon anzuordnen.
Die Beteiligung eines Versicherers an einem Pool muss deswegen nicht notwendigerweise schlecht sein. So kann ein ausgleichendes Engagement für mehr Kontinuität in den geschäftspolitischen Entscheidungen des Pools sichern oder gar die finanzielle Basis stärken.
Offenheit ist unter Pools eher selten
Die Bad Homburger BCA gibt unumwunden zu, dass 40% des Unternehmens in der Hand von 5 Versicherern sind. Dass diese 5 Versicherer 60% der Stimmanteile haben, wird zwarnicht ganz so offensiv propagiert, bleibt dem interessierten Makler jedoch nicht verborgen.
Auch Jung DMS ging offensiv mit der Beteiligung der AXA um. Die genaue Höhe der Beteiligung der AXA an der Jung DMS – beziehungsweise den Unternehmen der Aragon zu denen Jung DMS gehört – wurde zwar nach und nach erhöht und man kann Jung DMS vorwerfen, dass die genaue Höhe der Beteiligung weitgehend unbekannt und nur schwer prüfbar bleibt. Dennoch weiß der Makler woran er ist und kann selbst kritisch beobachten, ob es einen Einfluss der AXA gibt.
Um dies klar zu sagen: Sowohl BCA als auch Jung DMS gehören zu den positiven Beispielen der Branche. Zwar wird ein möglicher Einfluss heruntergespielt, aber Beteiligungen von Versicherern als auch deren Identität werden offen benannt.
Bewusste Täuschung?
Doch gibt es – wie Gerüchte immer wieder kolportieren – stille Beteiligungen durch Versicherer an zahlreichen weiteren Pools. Die Betreiber sollen zum Teil sogar behaupten, sie seien inhabergeführt und operierten ohne jegliche Kapitalbeteiligung durch Produktgeber.
Wenn diese Gerüchten stimmen ist es sehr bedenklich, dass Makler und Versicherer offenbar bewusst getäuscht werden sollen, nicht wahr?
Transparenz durch Eid
Der einzige praktikable Weg, die Verhältnisse tatsächlich offen zu legen ist die Abgabe einer strafbewährten, eidesstattlichen Versicherung durch Geschäftsführer und der wichtigsten Eigentümer (da ja jeder Eigentümer in der Lage wäre eine stille Beteiligung einzubringen).
Egal, wem der Pool gehört?
Bleibt die Frage, ob es überhaupt schlimm ist, wenn ein Pool einem Versicherer gehört oder dessen direktem Einfluss unterliegt.
- Kann es im Sinne eines Versicherers sein, Produkte über den Vertrieb eines anderen Versicherers abzuwickeln und so möglicherweise in vertriebliche Abhängigkeiten zu geraten – ohne es zu wissen?
- Erlangt ein konkurrierender Versicherer durch entsprechende Beteiligungen an Informationen über Produkte oder Strategien seiner Wettbewerber, die diesem einseitig Wettbewerbsvorteile bringen?
Viele Versicherer haben diese Fragen für sich eindeutig beantwortet und sehen die verborgene Beteiligung als Bedrohung der eigenen Unabhängigkeit. Sie fordern deswegen in der Dortmunder Erklärung die vollkommene Offenlegung der Eigentümerverhältnisse.
Wie wichtig nehmen Makler ihre Unabhängigkeit?
Makler haben sich diesbezüglich oft weniger klar positioniert, was die Frage aufwirft, wie ernst der Makler sich selbst nimmt, wenn er seine Unabhängigkeit von Produktgebern gegenüber dem Kunden behauptet.
Dass diese Unabhängigkeit möglicherweise wichtiger ist, als viele Makler vermuten, lässt sich auch daran ablesen, dass die Mehrzahl der Pools sich nicht erklärt und keine transparente Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse vornimmt.
Die Abgabe eines falschen Eids ist strafrechtlich relevant.
Mehr noch: Ein falscher Eid verursacht die Durchgriffshaftung auf das Privatvermögen der Geschäftsführung.
- Könnte es sein, dass sich deswegen so viele Pools mit der beweiskräftigen Offenlegung schwer tun?
- Und wenn ja: Was genau soll dann eigentlich warum verheimlicht werden?
blau direkt hat einen Eid abgelegt und alle Eigentümer des Maklerpools veröffentlicht.
- Kennen Sie weitere Pools die hierzu bereit sind oder den Eid bereits abgelegt haben?