Die Niederlassung
Für die Gründung oder Übernahme einer Arztpraxis muss ein Medizinstudium der Human- oder Zahnmedizin erfolgreich abgeschlossen sein und eine Approbation gemäß Bundesärzteordnung vorliegen. Zusatzqualifikationen wie eine mehrjährige fachärztliche Weiterbildung sind ebenfalls nachzuweisen.
Liegen die notwendigen Nachweise vor, ist noch eine Zulassung als Vertragsarzt/-in erforderlich. Diese muss beim Zulassungsausschuss der kassenärztlichen Vereinigung und der Landesverbände der Krankenkassen der jeweiligen Region beantragt werden und soll flächendeckend eine ausreichende ärztliche Versorgung sicherstellen.
Praxisformen: eine Übersicht
Die Entscheidung für eine Praxisform hängt neben den persönlichen Vorstellungen auch davon ab, was in der Region möglich ist. Denn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte je 100.000 Einwohner variiert je nach Region zwischen unter 100 und 400. In Ballungszentren ist die Versorgung meist besser. Eine Gründung wird dort eher schwierig sein. Welche Unterschiede gibt es bei den einzelnen Formen?
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
In einer Berufsausübungsgemeinschaft – vormals Gemeinschaftspraxis – teilen sich mehrere Ärztinnen und Ärzte die Praxisräume, das Personal und den Kundenstamm. Gewinne werden entsprechend dem Gesellschaftervertrag aufgeteilt.
Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft könnte fast mit einer Wohngemeinschaft verglichen werden. Sowie Bewohner einer WG eigenes Zimmer und im Kühlschrank ein eigenes Fach haben, wird in einer Praxisgemeinschaft auch alles geteilt. Doch die Räume, Geräte oder auch das Personal arbeiten wirtschaftlich unabhängig voneinander und verfügen zudem jeweils über einen eigenem Patientenstamm.
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Ein MVZ besitzt im Gegensatz zur BAG für die Vertragsarztzulassung nur eine Zulassungsnummer der Kassenärztlichen Vereinigung. Unter der gemeinsamen Zulassung können mehrere Ärztinnen und Ärzte aus einer gleichen oder unterschiedlichen Fachrichtung praktizieren, entweder als Gesellschafter oder Angestellte.
Im Überblick
Absicherung der Praxis
Von den knapp 430.000 Ärztinnen und Ärzten in Deutschland sind rund 110.000 niedergelassen. Für diese ist nicht nur ihre eigene Absicherung relevant, sondern auch die ihrer Praxis. In der Sachversicherung bietet die INTER auf die Zielgruppe angepasste Produkte. Hierzu zählen neben der Praxisausfallversicherung, die für die fortlaufenden Kosten der Praxis bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Inhabers aufkommt, auch der Medikamentenverderb bei Stromausfällen in der Inhaltsversicherung oder der Allgefahrenschutz für medizinische Gerätschaften in der Elektronikversicherung.
Mehr Argumente für die INTER
Details zu den Produktlösungen für Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen, erfährst du demnächst im blaudirekt Podcast oder bei deiner Ansprechpartnerin Melanie Emmermann: mailto:kam.team@inter.de
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