Nutzungsausfallentschädigung – Das steht dir zu

Wer sein Auto, Transporter, Motorrad oder auch Fahrrad nach einem Unfall für eine Zeit lang nicht nutzen kann, weil es durch den Unfall beschädigt wurde, kann eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Doch bevor du als Geschädigter auch tatsächlich Nutzungsausfall für dein Fahrzeug bekommst, gibt es einige Regeln zu beachten. Wir erklären dir hier, was du beachten musst, wenn du den Nutzungsausfall erhalten willst.

Nutzungsausfall oder Mietwagen? Was ist besser?

Wenn dein Auto im Zuge eines Verkehrsunfalls beschädigt wurde, kannst du das Fahrzeug danach oft erst einmal nicht nutzen. Sei es aufgrund eines Totalschadens oder kleineren Kratzern, die zunächst behoben werden müssen. Es wird unfallbedingt ein Zeitfenster geben, in dem du dein Fahrzeug nicht nutzen kannst. In der Regel hast du als Halter dann die Wahl, ob du für dieses Zeitfenster den sogenannten Nutzungsausfall für dein Auto geltend machen oder einen Mietwagen in Anspruch nehmen möchtest. Auch wenn es verlockend klingt, sich direkt ein Leihfahrzeug vor die Haustür stellen zu lassen – eine Nutzungsausfallpauschale ist häufig die klügere Wahl. Grund hierfür ist, dass in vielen Fällen die Schuldfrage eines Unfalls erst noch geklärt werden muss. Sollte sich später herausstellen, dass dich als Nutzer des Mietwagens eine Teilschuld trifft, musst du nachträglich einen Teil der entstandenen Kosten für den Mietwagen übernehmen. Dieses Risiko gibt es beim Nutzungsausfall nicht. Bei einer Nutzungsausfallentschädigung gibt es keine Rechnung. Selbst wenn also unerwartete Kürzungen greifen, bekommst du immer noch Geld. Ist die Schuldfrage bereits geklärt, spricht wenig gegen einen Mietwagen, da du hiermit deinen Alltag wie gewohnt fortsetzen kannst. Wir stellen dir gerne einen top aktuellen Mietwagen direkt vor die Tür und du brauchst dich um nichts weiter kümmern. Mehr zum Thema Mietwagen nach Unfall kannst du im Folgenden nachlesen.

Nutzungsausfall-Tabelle – Wie hoch ist meine Entschädigung?

Entscheidest du dich gegen einen Mietwagen und für die Nutzungsausfallentschädigung, stellt sich die Frage, wie du den Nutzungsausfall deines Autos berechnen kannst. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung stammt aus dem Jahr 1966.

Es handelt sich dabei um die Nutzungsausfalltabelle von Sander, Danner, Küppersbuch, Seifert und Kuhn. In der ständig aktualisierten Übersicht befinden sich 38.000 verschiedene Fahrzeugmodelle, aufgeteilt in 11 Gruppen. Die Zuordnung der Gruppe A bis L gibt Aufschluss über das Alter des Fahrzeuges. Je älter ein Fahrzeug ist, desto weiter nach hinten rutscht es in der Gruppenaufteilung. Je nachdem, welcher Gruppe dein Auto zugeordnet wird, gibt es wiederum Aufschluss über die Höhe der zu erwartenden Nutzungsausfallentschädigung pro Tag. Die Tagessätze liegen dann je nach Zuordnung zwischen 23 und 175 Euro.

Weil die alleinige Einschätzung aufgrund des Fahrzeugalters nicht immer zielführend ist – schließlich gibt es top gepflegte, ältere Fahrzeuge ebenso wie vier Jahre alte Klapperkisten – achten Sachverständige oft zusätzlich auf Pflege- und Erhaltungszustand.

Hierfür ist besonders wichtig, dass ein unabhängiger Sachverständiger einen Blick auf deinen Wagen wirft. Ruf uns einfach an und wir vermitteln dir bundesweit top bewertete Sachverständige. Hier kannst du nachlesen, warum das Gutachten eines Sachverständigen nicht nur für die Berechnung des Nutzungsausfalls so wichtig ist.

Wie lange kann man Nutzungsausfallentschädigung erhalten?

Grundsätzlich läuft die Uhr bereits ab dem eigentlichen Unfallzeitpunkt. In den meisten Fällen wird die Nutzungsausfallentschädigung für 14 Tage gewährt, danach ist Schluss. Hintergrund dieser Regelung ist, dass du dich als Halter des Unfallfahrzeugs so schnell wie möglich um dessen Reparatur kümmerst. Wie das Oberlandesgericht München in einem Urteil 2009 entschied, kann dir aber für die Gutachtenerstellung oder die Entscheidungsfindung, ob nun ein Mietwagen oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden soll, zusätzlich Zeit gewährt werden.

Nutzungsausfallschaden beim Fahrzeug: Dein Weg zur Ausfallpauschale

Gerade wenn es um das wasserdichte Geltendmachen einer Nutzungsausfallpauschale für deinen privaten PKW, dein Motorrad, dein Wohnmobil oder dein gewerbliches Fahrzeug geht, ist die korrekte Meldung des Schadens das A und O. In vielen Fällen sind die auf eigene Faust erstellten Schadensmeldungen von Unfallbetroffenen unvollständig. Zuständigkeiten werden missachtet und regelmäßig werden inkorrekte oder sogar ungewollt nachteilige Angaben gemacht. In den seltensten Fällen ist das die Schuld des Versicherten – im Dschungel aus Regelungen, Fallstricken und Hürden verliert sich allzu schnell der Überblick. Dies gilt es gerade in solch sensiblen Situationen wie nach einem Verkehrsunfall unbedingt zu vermeiden.