Dein Kunde hat sich ein neues Auto angeschafft und möchte es schnellstmöglich zulassen. Natürlich soll der Beitrag für die Versicherung passen und es soll, ab der ersten Sekunde, vollen Versicherungsschutz nach seinen Bedürfnissen geben. Aber schnell soll es natürlich auch gehen. Was nun?
Gesetzliche Grundlage
Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs muss Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach gesetzlichen Mindestdeckungssummen nachgewiesen werden. Hierfür muss für den Halter entweder durch ihn selbst oder einen abweichenden Versicherungsnehmer (VN) ein Versicherungsvertrag über vorläufige Deckung geschlossen werden. Kann der angehende Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle keinen Versicherungsschutz nachweisen, kann das Fahrzeug nicht auf Ihn zugelassen werden.
Vorgehensweise
Der Vertrag über die vorläufige Deckung wird durch die Willenserklärung des VN und seitens des Versicherers durch die Aushändigung einer „elektronischen Versicherungsbestätigung zum Abruf“ (eVB) geschlossen. Der VN erhält die eVB in Form eines 7-stelligen Codes. Dadurch wird dem VN Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung zu gesetzlichen Mindestdeckungssummen gewährt. Mit dem Code kann jede Zulassungsstelle in Deutschland abrufen, für wen und für was für ein Fahrzeug (PKW, LKW, etc.) Versicherungsschutz besteht. Oftmals gibt es für Dich im Rahmen von Vergleichssoftwares die Möglichkeit im Angebots-/Antragsprozess eine eVB zu generieren.
Die Herausforderung
Für Versicherungsbestätigungen, die im Angebotsprozess von Vergleichssoftwares generiert werden können, gilt häufig: Der Versicherungsschutz erstreckt sich bis zur finalen Antragstellung an die Gesellschaft ausschließlich über die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen. Dem Kunden fehlt also zwischen dem Zeitpunkt der Zulassung und der finalen Antragstellung an den Versicherer der Versicherungsschutz im Kasko-Bereich. Dies kann im Schadenfall zu hohen finanziellen Verlusten für den Kunden und im Falle, dass der Kunde nicht unterrichtet wurde, auch zu einer möglichen Maklerhaftung führen.
Die Lösung
Auf besonderer Vereinbarung gewähren die Versicherer auch im Rahmen der vorläufigen Deckung erweiterten Versicherungsschutz. Grundsätzlich unterscheiden sich hier zwei Prozesse:
1. Manche Versicherer gewähren Ihren Vertretern und Dir als Makler Vollmachten zur Erteilung von erweiterter vorläufiger Deckung. Hier kannst Du also die eVB erstellen und dokumentieren, welcher Versicherungsschutz gewünscht ist.
2. Andere Versicherer geben die Möglichkeit unvollständige Antragsdaten zu übermitteln. Das heißt, Du hast die Chance den Antrag ohne Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer, dafür aber mit dem gewünschten Versicherungsschutz zu versenden. Im Gegenzug gilt dann über die eVB der gewünschte Versicherungsschutz.
Mit dem Vergleichsrechner von blau direkt und den Fachinformationen aus der blau direkt Knowledge Base hast Du die Möglichkeit im Vergleichsprozess die Wünsche des Kunden zu berücksichtigen, ein entsprechendes Angebot zu erstellen und auch dafür zu sorgen, dass ab der ersten Sekunde der gewünschte Versicherungsschutz besteht.