Gründe für Rückfragen zu Antragsbeginn und Hauptfälligkeiten

Du hast bestimmt schon mal eine Rückfrage von uns zu einem Neuantrag im Sachbereich erhalten. Dabei geht es oftmals darum, aus welchem Grund Dein Kunde den Versicherungsbeginn zu einem gewissen Zeitpunkt wünscht. Warum wir Dich das fragen, erfährst Du jetzt!

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Sicht- und Plausibilitätsprüfung

Eventuell weißt Du bereits, dass wir eine Sicht- und Plausibilitätsprüfung der über den Vergleichsrechner eintreffenden Deckungsaufträge durchführen. Danach leiten wir diese erst zur Policierung an die gewählten Versicherer weiter. Auf der einen Seite nehmen wir diese Prüfung vor, um Rückfragen des Versicherers zu minimieren. Auf der anderen Seite jedoch, um Fehler flüchtiger oder sachlich-fachlicher Natur zu vermeiden.
Das bedeutet also, dass wir bei scheinbar fehlerhaften Daten somit gerne vor Deckungsauftragsversand nachfragen. Das Ganze betrifft nicht selten auch den gewählten Versicherungsbeginn.

Warum kommt es zu dieser Rückfrage?

Je nach Versicherer und auch der Versicherungssparte würden Rückfragen erfolgen, da vermutet wird, dass es eine Vorversicherung beispielsweise bis zum 01. Juni 2019 gibt, diese aber nicht angegeben worden ist. Der Versicherungsbeginn kann allerdings explizit so vom Kunden gewollt sein. Dabei kann das der Fall sein, um eine Abbuchung zum Monatsersten oder Monatsmitte zu gewährleisten und nicht mit anderen finanziellen Verpflichtungen überfordert zu werden.

Ausführliche Beratungsdokumentation notwendig

In der Regel ist man natürlich gewillt die Vertragswerkgestaltung ganz nach den Wünschen des Kunden vorzunehmen. Aber man hat den Kunden soeben zu der wichtigen Absicherung der privaten Haftpflicht beraten und empfiehlt dann, jenen doch so wichtigen Versicherungsschutz erst in „eineinhalb“ Monaten beginnen zu lassen? Das ist doch irgendwie merkwürdig und passt nicht ganz zusammen. Ist Dein Kunde sich wirklich darüber im klaren, dass er in einem eventuellen Schadenfall in den Tagen vor Versicherungsbeginn nach § 823 BGB unbegrenzt haftet? Falls Dein Kunde dennoch felsenfest auf seinen Wunschbeginn besteht, solltest Du das unbedingt ausführlich dokumentieren.
Reicht die Beratungsdokumentation im möglichen Schadenfall aus, um nicht als Makler selbst voll in der Haftung zu stehen, wenn der Kunde sich dann doch daran erinnert, dass er dazu unzureichend beraten worden ist. Wie sieht es bei Dir aus? Über welche Deckungssumme verfügt Deine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Lösung: Versetzung der Hauptfälligkeiten

Eine elegante Lösung wäre es an dieser Stelle, die Hauptfälligkeiten der unterschiedlichen Versicherungen des Kunden versetzt zu legen. Die Verteilung der Hauptfälligkeiten hat dann den Effekt, dass der Kunde den schnellstmöglichen Versicherungsschutz hat. Ebenfalls hat er keine eventuellen Ratenzahlungszuschläge abzuleisten und muss ab dem Beginn lediglich die Prämie bis zur Hauptfälligkeit zahlen. Das Beste daran ist: Du bist dabei vollkommen Deinen Pflichten nachgegangen und nicht in die Haftungsfalle „Versicherungsbeginn“ getappt.




1 Kommentar zu “Gründe für Rückfragen zu Antragsbeginn und Hauptfälligkeiten

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