Vielleicht ist es Euch bereits aufgefallen: Bei einigen Verträgen ist eine Bestandsübertragung nicht möglich. Das heißt, dass der entsprechende Button entweder gar nicht sichtbar (in Kundenansicht) oder ausgegraut ist (in Vertragsansicht).
4 der häufigsten Gründe
1. Fehlende Anbindung
Mittlerweile haben wir Anbindungen an die größten Gesellschaften sowie viele weitere Kooperationen. Allerdings existieren noch wenige Versicherer, bei denen wir keine Anbindung haben, weil diese entweder nicht mit Pools zusammenarbeiten (z. B. HUK oder Debeka) oder die Anfragen für eine neue Kooperation noch zu gering sind.
Eine Bestandsübertragung können wir in diesen Fällen nicht anbieten.
2. Falsche Gesellschaft genutzt
Hier ist die Verwendung eines Beispiels sinnvoll:
- Hindernis: Ihr habt einen Zurich Deutscher Herold Vertrag angelegt, da auf der Police diese Gesellschaft aufgeführt ist. Hier ist – gemäß Bildausschnitt unten – aber keine Bestandsübertragung möglich.
- Lösung: Technisch gesehen ist die Bestandsübertragung nur möglich über die Zurich Gruppe Deutschland. Bitte ändert die Gesellschaft entsprechend ab und aktualisiert Eure Ansicht.
Eine Bestandsübertragung ist nun möglich.
3. Sparte wird nicht unterstützt
Auch hier ein Beispiel:
- Hindernis: Ihr habt einen Vertrag der Versicherungskammer Bayern im KV-Bereich angelegt. Eine Übertragung ist nicht möglich.
- Lösung: Ihr habt hier die Wahlmöglichkeit. Entweder Ihr legt den Vertrag auf die Union Krankenversicherung oder die BBKK an. Bitte aktualisiert Eure Ansicht. Die Gesellschaft wurde erfolgreich geändert und Ihr könnt nun die Bestandsübertragung wie gewohnt veranlassen.
4. Für eine Sparte sind mehrere Agenturnummern vergeben
In der Sparte Betriebshaftpflicht der HDI und der Basler sind bei uns mehrere Agenturnummern vergeben, weshalb das System nicht automatisch erkennen kann, auf welche Nummer der Vertrag geschlüsselt werden soll. Hier ist es erforderlich, dass wir von Euch einen schriftlichen Auftrag erhalten, dass die Bestandsübertragung des Vertrages auf blau direkt durchgeführt werden soll. Dies kann gerne aus dem Vertrag heraus an unser Gruppenpostfach geschehen. Wir veranlassen in diesem Fall die Übertragung manuell.
Wie kann ich selbst erkennen, warum die Übertragung nicht möglich ist?
Meistens ist es ganz einfach: Wenn Ihr im jeweiligen Vertrag auf das Logo der Gesellschaft klickt, werdet Ihr auf die Gesellschaftssuche weitergeleitet.
Unter den „Ansprechpartnern“ ist die Rubrik „Bestandsübertragung“ aufgeführt. Hier erhaltet Ihr alle wichtigen Informationen rund um die Übertragung. Zum Beispiel ob eine Übertragung möglich ist und ob irgendwelche Einschränkungen oder Anforderungen bei der Übertragung bestehen.
Ganz unten auf der Seite („erweiterte Informationen“) seht Ihr auch, wie die VSN laut Gesellschaft aufgebaut ist und wie diese ggf. abgeändert werden müsste (Stichwort: GDV/BiPRO-Anpassung). Dies ist nur zur Kenntnis für Euch, da wir genau nach diesen Vorgaben die Übertragungsaufträge an die Gesellschaft weiterleiten.
Ganz wichtig:
Sollte eine Übertragung einmal nicht möglich sein, schickt bitte keine direkten Übertragungswünsche an die Gesellschaft, da dies zu erheblichen Störfällen und Nachbearbeitungen führen kann.
Fragt in diesen Fällen einfach bei uns nach. Wir können Euch sicher weiterhelfen. Also dann – „frohes weiterübertragen“. 😉
Frau Schult,
sehr hilfreich, vielen Dank!
danke!
Kurz – Knapp – Kompetent