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Maschinenversicherung – klingt kompliziert, ist es aber nicht

Maschinenversicherung – das klingt nach einer sehr komplexen Angelegenheit. Zugegebenermaßen viele Makler haben nicht tagtäglich mit der Absicherung von Maschinen zu tun. Genau aus diesem Grund wollen wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.

Entstehung der Maschinenversicherung

Den Ursprung hat die Maschinenversicherung in der Mitte des 19. Jahrhunderts in der industriellen Revolution Englands. Die Dampfmaschinen und damit einhergehenden Kesselexplosionen schafften erstmals den Bedarf einer solchen Versicherung. In Deutschland entstand der Bedarf erst etwas später. Kommerziell für alle gab es das Produkt dann ab 1900. Später folgten aus dieser ersten Variante dann weitere technische Versicherungen wie z.B. Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung, Montageversicherung, Bauwesenversicherung. Heute werden vom GDV zwei Bedingungswerke unterschieden:

  • Allgemeine Maschinen-Versicherungsbedingungen (AMB) für stationäre Maschinen
  • Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) für mobile Geräte

Klassifizierung von stationären Maschinen und mobilen Geräten

Es bedarf teilweise unterschiedlicher Absicherungen. Aber warum? Dazu werfen wir zunächst einen Blick darauf, welche Maschinen in den AMB und welche Geräte in den ABMG versichert werden.

Unter stationäre Maschinen fallen:

  • Hallenlaufkräne
  • Schweißautomaten
  • Drahtziehmaschinen
  • Fräsmaschinen
  • Trocknungsanlagen
  • Falz- und Druckmaschinen
  • Wasch- und Bügelmaschinen
  • Destillationsanlagen
  • Kühlraumanlagen
  • Lastenaufzüge
  • Transformatoren

Mit den mobilen und fahrbaren Geräten sind im Gegenzug folgende Maschinen gemeint:

  • Teleskopbagger
  • Raupenlader
  • Muldenkipper
  • Straßenmarkierungsmaschinen
  • Turmdrehkräne
  • Anhängerbühnen
  • Anhängerbetonpumpen
  • Mobile Transformatoren

Warum werden stationäre Maschinen und mobile Geräte unterschieden?

Stationäre Maschinen sind immer im Betrieb oder auf dem Betriebsgrundstück. In der Regel sind sie dort verbaut und fest mit dem Gebäude und dem Grundstück verbunden. Mobile Geräte hingegen kommen außerhalb des Betriebsgrundstückes zum Einsatz. Sie sind nicht fest mit dem Betrieb verbunden, sondern fahrbar und mobil. Allein aus diesen Tatsachen ergeben sich die ersten Rückschlüsse, warum der Versicherungsschutz unterschiedlich ausfallen muss: Stationäre Maschinen benötigen keinen Diebstahlschutz, da sie aufgrund von Größe und Einbau normalerweise nicht gestohlen werden können. Durch die Standortbestimmung können die Maschinen allerdings auch in die Inhaltsversicherung integriert werden. Aus diesem Grund ist das Feuerrisiko in der stationären Maschinenversicherung immer ausgeschlossen und muss entsprechend über die Inhaltsversicherungssumme mitversichert werden! In der Inhaltsversicherung ist es problemlos möglich, die Versicherungssummen für die unterschiedlichen Gefahren einzeln zu wählen. Da man die mobilen Geräte weder dem Betriebsgrundstück fest zuweisen kann und durch die Mobilität auch ein Diebstahlrisiko besteht, bedarf es hier einem anderen Versicherungsschutz als bei den stationären Maschinen. Denn an dieser Stelle müssen Feuer und Diebstahl abgesichert werden.

Versicherungsschutz bei mobilen Geräten

Bei mobilen Geräten bestehen zudem mehrere Auswahlmöglichkeiten zum gewünschten Versicherungsschutz:

  1. Maschinenbruchversicherung + Kaskodeckung = volle Deckung
  2. Nur Kaskodeckung = eingeschränkte Deckung
  3. Maschinen-Teilversicherung

Variante 1: Maschinen-Teilversicherung (MTV-Deckung)

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub, unbefugter Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Bruchschäden an der Verglasung, Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Überschwemmung
  • Lawinen oder Muren, Marderbissschäden
  • Frost, Eisgang, Erdbeben

Variante 2: Kaskoversicherung (eingeschränkte Deckung)

  • alle Inhalte aus Variante 1
  • Vandalismus
  • Unfallschäden, Böswilligkeit, Vorsatz Dritter
  • Windbewegung bis Windstärke 8, Regenwasser, Verlade- und Transportschäden, Montage- und Demontageschäden

Variante 3: Maschinenbruch- und Kaskoversicherung (volle Deckung)

  • alle Inhalte aus Variante 1 und 2
  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl-, Schmier- oder Kühlmittelmangel, Kurzschluss, Überstrom / Überspannung

Ab wann sind die Maschinen versicherbar?

Die im Versicherungsvertrag bezeichneten stationären Maschinen bzw. mobilen und fahrbaren Geräte sind laut AMB und ABMG versicherbar, sobald sie betriebsfertig sind. „Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.“ Während des Aufbaus und der Probebetriebszeit sind die Maschinen und Geräte also nicht versichert – hier gibt es spezielle Lösungen über Montagedeckungen! Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente können je nach Vereinbarung mitversichert werden.

Grundsätzlich sind folgende Gefahren und Schäden versicherbar:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung (außer infolge von Brand bei AMB)
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Zerreißen infolge Fliehkraft
  • Überdruck (außer infolge von Brand bei AMB) oder Unterdruck
  • Sturm, Frost oder Eisgang (Erdbeben oder Überschwemmung nur ABMG)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung (nur ABMG)

und sofern vereinbart:

  • bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (nur ABMG)
  • bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage (nur ABMG)
  • durch Versaufen oder Verschlammen infolge der besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen (nur ABMG)

Versicherungswert und Versicherungssumme:
Der Versicherungswert ist der Neuwert. Definition Neuwert gemäß AMB und ABMG: „Neuwert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten (z.B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).“ Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Das heißt, wenn werterhöhende Veränderungen vorgenommen werden, muss die Summe ebenfalls erhöht werden. Wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Eintritts eines Schadenfalles niedriger ist als der Versicherungswert, besteht Unterversicherung.

Umfang der Entschädigung

Die Wiederherstellungskosten werden im Schadenfall zwischen Teilschäden und Totalschäden unterschieden.

  • Teilschaden: Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials ist nicht höher als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles.
  • Totalschaden: Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials ist höher als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles.

Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch den Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischem Zustand. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Wertes des Altmaterials entschädigt. Bei einem Teilschaden werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen abzüglich des Wertes für das Altmaterial entschädigt.

Aufwendungen zur Wiederherstellung sind beispielsweise:

  • Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe;
  • Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch übertarifliche Lohnanteile und Zulagen, ferner Mehrkosten durch tarifliche Zuschläge für Überstunden sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeiten;
  • De- und Remontagekosten;
  • Transportkosten einschließlich Mehrkosten für Expressfrachten;
  • Kosten für die Wiederherstellung des Betriebssystems, welches für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig ist;
  • Kosten für das Aufräumen und das Dekontaminieren der versicherten Sache oder deren Teile sowie Kosten für das Vernichten von Teilen der Sache, ferner Kosten für den Abtransport von Teilen in die nächstgelegene geeignete Abfallentsorgungsanlage, jedoch nicht Kosten aufgrund der Einliefererhaftung.

Abzüge der Entschädigung

Natürlich muss man auch mit Abzügen in der Entschädigung rechnen. An dieser Stelle sind hier folgende Punkte nennenswert:

  • Unterversicherung: Wenn Unterversicherung vorliegt, wird nur der Teil ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält, wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert. Dies gilt nicht für Versicherungssummen auf erstes Risiko.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Haben der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, wird die Entschädigung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt.
  • Selbstbehalt: Der ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird der Selbstbehalt jeweils einzeln abgezogen. Falls die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache entstehen und außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden besteht, so wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen.

Welche Daten werden für eine Angebotserstellung benötigt?

Für eine Angebotserstellung benötigt man neben den Versicherungsnehmerdaten folgende Daten je Maschine:

  • Bezeichnung der Maschine
  • Art der Maschine
  • Listenpreis
  • Baujahr
  • Hersteller
  • Typ
  • Gewünschter Versicherungsumfang
  • Vorschäden
  • Vorversicherung

Unter den Spezialrisiken und dem Reiter Gewerbe und dem Unterpunkt Maschinenversicherung stationär und mobil findet Ihr aktuelle Rahmenverträge und unsere Empfehlungen für den Abschluss sowie alle zur Beantragung relevanten Tarifunterlagen und Antragsformulare.

In der Regel steht in den Tarifen der Promille-Satz je Maschinenart und Versicherungsumfang, sodass Ihr die Prämie bei Vorlage des Listenpreises schnell selbst ermitteln könnt.




2 Kommentare zu “Maschinenversicherung – klingt kompliziert, ist es aber nicht

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