Welche Spezialfälle gibt es bei (Einzel-)Bestandsübertragungen?

Einige Gesellschaften haben besondere Anforderungen an die Übertragungsaufträge bzw. einen besonderen Bearbeitungsprozess. Wir als Sachbearbeiter kennen diese Prozesse, wollen unser Wissen aber auf diesem Weg auch einmal an Euch gebündelt weitergeben.

1. Anforderung an Maklermandat

Maklervollmacht oder Maklervertrag?

Die Versicherungskammer Bayern stellt eine besondere Anforderung an die Bezeichnung des Maklermandats. Diese akzeptiert nur Maklervollmachten – also keine Makleraufträge. Dabei ist es der Gesellschaft egal, ob in dem Maklervertrag „irgendwo“ eine Vollmacht enthalten ist – auf die Überschrift des Dokuments kommt es den Sachbearbeitern an.

Die ERGO-Gruppe achtet speziell darauf, dass Versicherungsverträge „geändert, gekündigt oder neu abgeschlossen“ werden dürfen. Dies ist meist ebenfalls nur bei der Maklervollmacht der Fall.

Wir empfehlen generell die Maklervollmacht einzureichen, da hier in den meisten Fällen auch die Datenschutzerklärung enthalten ist.

Anschrift blau direkt

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung fordern die Nürnberger und Continentale, dass wir ausdrücklich mit voller Firmierung und Anschrift in dem Maklermandat genannt sind. Andernfalls werden die Übertragungen abgelehnt.

Datenschutz

Die Swiss Life hat sich mit uns in der Vergangenheit zusammengesetzt, da vermehrt Bestandsübertragungen aufgrund unzureichender Datenschutzerklärungen abgelehnt wurden. Daher haben wir zusammen mit der Gesellschaft ein Extraformular erstellt, welches alle Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig wurde die von uns vorgeschlagene Maklervollmacht angepasst und von der Swiss Life akzeptiert.

Solltet Ihr also Eure eigenen Maklermandate verwenden – was Euer gutes Recht ist -, stellen wir Euch die zusätzliche Datenschutzerkärung zur Verfügung, mit der Bitte, diese ebenfalls von Eurem Kunden unterzeichnen zu lassen. Einer Bestandsübertragung steht dann nichts im Wege.

2. Besonderheit Übertragungsprozess

Dialog – Risikoleben

Die Dialog benötigt für diese Sparte Eure Bestätigung, dass der genannte Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf blau direkt übertragen werden darf. Zusätzlich soll in dem Zweizeiler enthalten sein, dass Ihr der Antrags-/Ursprungsvermittler dieses Vertrages seid.

Beispiel:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ursprungsvermittler gebe ich den o.g. Vertrag mit allen Rechten und Pflichten zur Bestandsübertragung auf blau direkt frei.

Mit freundlichen Grüßen“

Ist der Vertrag über eine Poolanbindung entstanden, so ist die Freigabe des Pools einzuholen.

Bei Riskoleben-Verträgen gibt es zwei Arbeitsweisen, die zum Ziel – also der courtagepflichtigen Übertragung – führen:

  1. Ihr klickt auf die Bestandsübertragung und sendet parallel aus dem Vertrag heraus die Freigabeerklärung an unser Gruppenpostfach (bue@blaudirekt.de) oder
  2. Ihr wartet unsere vorherige Prüfung ab. Sollte noch keine Freigabeerklärung oder der ursprüngliche Antrag in der Kontakthistorie hinterlegt sein, stellen wir den Vertrag zurück auf X und senden Euch den erwähnten Hinweis. Ihr könnt dann auf diese E-Mail mit dem Zweizeiler (Freigabeerklärung) antworten.

In beiden Fällen werden wir die Freigabeerklärung zusammen mit dem Maklermandat an die Gesellschaft senden und die Bestandsübertragung wird wie gewohnt vorgenommen.

Sollte die Freigabeerklärung fehlen bzw. Ihr nicht der Ursprungsvermittler sein, ist eine courtagepflichtige Übertragung nicht möglich.

Monuta – Haftungsübernahmeerklärung bei restlicher Stornohaftung

Die Monuta informiert uns auf Anfragen der Bestandsübertragung, ob noch eine Stornohaftung bei Sterbegeldverträgen existiert. Sollte dies der Fall sein, erhalten wir eine gesonderte Haftungsübernahmeerklärung inklusive Restbetrag. Diese senden wir Euch informativ zu.

  • Solltet Ihr damit nicht einverstanden sein, die etwaige Stornohaftung im Fall der Fälle zu erstatten, benötigen wir einen Hinweis von Euch. Dann stellen wir den Vertrag zurück auf X und der Vorgang ist erledigt.
  • Sollten wir keinerlei Infos von Euch erhalten, werden wir nach zwei Wochen die Unterschrift der Geschäftsleitung einholen und die Erklärung an die Monuta zurücksenden. Eine Übertragung wird dann zeitnah vorgenommen.

Ein Hinweis am oberen Rande

Wie Ihr vielleicht bemerkt habt, stehen bei Verträgen von vereinzelten Gesellschaften, dass die Versicherungsscheinnummer (VSN) falsch ist – egal wie Ihr die VSN angebt. Dies liegt an einer internen Einstellung, mit der wir die automatische Weiterleitung von Bestandsübertragungsaufträgen verhindern.

Nur bei folgenden Gesellschaften ist das der Fall:

  • ADVOCARD, Continentale, Dialog, Nürnberger, Swiss Life und der Versicherungskammer Bayern

Das sind genau die Sonderfälle, die oben näher beschrieben sind. Solltet Ihr Euch also wundern, warum auch bei der korrekten Eingabe der VSN immer noch diese Fehlermeldung sichtbar ist, wisst ihr nun Bescheid.




3 Kommentare zu “Welche Spezialfälle gibt es bei (Einzel-)Bestandsübertragungen?

  1. Guten Tag Herr Bartsch,

    Poolbestände übertragen wir auch, hierfür (und auch für die Übertragung von Direktbeständen) haben wir ein eigenes Tool für Sie eingerichtet. Dies finden Sie im Portal über den Reiter Bestand. Wenn Sie einen oder mehrere Vorgänge einstellen, bekommen Sie dann kurze Zeit später von uns eine Mail mit allen für die Übertragungen notwendigen Informationen.

    Bei der Übertragung von Poolbeständen ist letztlich entscheidend, ob der Pool seine Bestände freigibt oder nicht. Aber das kommt selten vor, dass ein Bestand mal nicht freigegeben wird.

    Mehr hierzu auch gerne in unserem Blog:
    https://blog.blaudirekt.de/2018/01/was-ist-eigentlich-die-bue-box-im-mvp/

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