DSGVO – Fluch und Segen zugleich (Teil 2)

DSGVO vs. Unternehmens D&O – eines der komplexesten Probleme im Geschäftsleben ist heutzutage die ständig steigende Haftung und Inanspruchnahme der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane unter anderem von Kapitalgesellschaften, aber auch von Privatunternehmen, Vereinen und Stiftungen.
Entscheidungen werden oft einer genauen Prüfung unterzogen. Damit wächst der Druck auf die Führungsebene, die zum einen unter Berücksichtigung ihrer Sorgfaltspflicht Entscheidungen bezüglich der positiven Unternehmensentwicklung treffen, zum anderen Regularien befolgen müssen.

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Firmenvermögen erhalten und Manager schützen

Die Unternehmens D&O bietet Versicherungsschutz für Folgen, die durch Fehlentscheidungen der Führungsebene getroffen wurden und dem Unternehmen dadurch einen finanziellen Schaden zuführen. Es handelt sich daher um eine Vermögensschadenversicherung, die im Grunde Eigenschäden absichert. Während DAX-Unternehmen längst Sicherheitsnetze für ihre Manager gespannt haben, verzichten viele Mittelständler, Verbände und Vereine noch auf diesen Schutz. Das birgt große Gefahren für die handelnden Personen.

Viele Unternehmen sind der Auffassung, dass sie sich das verlorene Geld bei dem Verursacher zurückholen können und verzichten daher auf den Abschluss einer Unternehmens D&O. Die Denkweise ist nachvollziehbar, weil Organmitglieder für Pflichtverstöße im Zweifel mit dem gesamten Privatvermögen haften. Die Realität sieht oft ganz anders aus!

Warum?

  • Streitigkeiten dieser Art sind oft langwierig
  • Ist das Urteil gefällt und z. B. der Manager zum Schadenersatz verurteilt, kann das Unternehmen auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn der Manager nicht zahlen kann und ggf. Privatinsolvenz anmeldet

Die Haftung von Organmitgliedern, darunter fallen auch Geschäftsführer und Geschäftsleiter sowie leitende Angestellte und interne Datenschutzbeauftragte, ist gesetzlich klar geregelt. Sie müssen Sorgfaltspflichten einhalten und protokollieren sowie nach bestem Wissen im Sinne des Unternehmens handeln.
Versichert sind neben den häufiger vorkommenden Streitigkeiten im Innenverhältnis, auch Streitigkeiten im Außenverhältnis.

Was sollte beim Schutz inkludiert sein?

Unter anderem sollte Folgendes im Versicherungsschutz enthalten sein:

  • Abwehrkosten
  • Mitversicherung der gesamten operativen Tätigkeit von Organmitgliedern
  • offene Abwehr Kostendeckung, d. h. Ersatz aller außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten
  • Zusatzdeckungen für versicherte Personen, wie z. B. für PR-Kosten, Strafrechtsschutz, Kosten für Sicherheitsleistungen
  • weitere Zusatzdeckungen für versicherte Personen, wie z. B. für PR-Kosten, Strafrechtsschutz, Kosten für Sicherheitsleistungen
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Mitversicherung von Tochterunternehmen
  • Rückwärtsversicherung
  • ausreichend lange Nachhaftung
  • je nach Versicherungsumfang können über die D&O Versicherung auch Ehepartner, Betreuer, Pfleger, Erben oder eingetragene Lebenspartner abgesichert werden

Eine D&O Versicherung deckt in der Regel Ansprüche ab, die im Innen- und Außenverhältnis entstehen. Die Innenhaftung umfasst dabei Forderungen, die vom Unternehmen selbst an das Management oder Führungskräfte gestellt werden. Die Außenhaftung hingegen betrifft Forderungen von Geschäftspartnern, anderen Unternehmen, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden. Die Deckung greift bei Verletzung der Sorgfaltspflicht der versicherten Personen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden nicht wissentlich, grob fahrlässig oder mit Vorsatz entstanden sind.

Fazit:
Eine Unternehmens D&O schützt das Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch Fehlentscheidungen. Aufgrund der Komplexität der heutigen Geschäftswelt und der Regularien, die berücksichtigt werden müssen, kann sich keiner von Fehlentscheidungen freisprechen. Ob bei der Fehlinvestition in eine neue Abrechnungssoftware, Ansprüche wegen des Vorwurfs von Versäumnissen bei der Umsetzung der DSGVO, mit der D&O Versicherung ist im Schadenfall die Fortführung des Unternehmens sichergestellt.




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