Worauf sollte ich bei einer Bestandsübertragung mit Maklervollmacht achten?

Im Bereich der Bestandsübertragung erhalten wir täglich Anfragen von Euch, worauf bei einer Übertragung mit Maklervollmacht geachtet werden sollte. Daher möchten wir Euch in diesem Beitrag darüber aufklären, warum manchmal der Übertragungswunsch auch schon vor der Veranlassung an die Gesellschaft von uns abgefangen wird und worauf wir im Rahmen der Einzelübertragung (Vertragsstatus: U) achten.

Wie läuft das mit der Maklervollmacht?

Gerade wenn Ihr neu bei uns angebunden seid, prüfen wir vorab Eure Maklervollmacht, ob auch alle Anforderungen erfüllt wurden. Haben wir eine Maklervollmacht mehrfach an unterschiedlichen Tagen für in Ordnung befunden, schalten wir einen Automatismus ein, sodass die Übertragungen automatisch herausgehen. Das passiert unter der Voraussetzung, dass die Versicherungsscheinnummer richtig eingetragen ist.

Die Maklervollmacht muss unter anderem beinhalten, dass Verträge Eurerseits abgeschlossen, geändert oder gekündigt werden dürfen. Auch muss eine Untervollmacht auf blau direkt ausgestellt sein – idealerweise mit voller Firmierung und Anschrift. Außerdem ist eine Datenschutzerklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten ebenfalls notwendig.

Maklervollmachten mit Anweisungsklauseln leiten wir nur bedingt weiter – siehe hierzu den Blog-Beitrag „Was ist von Anweisungen in Maklervollmachten an den Versicherer zu halten?„.

Einige Partner haben daraufhin die Anweisungsklauseln stark minimiert, sodass nur noch die Datenweitergabe geregelt ist. Diese Vorgehensweise ist für uns o.k..

Aufbau der Versicherungsscheinnummer

Da wir von den Versicherern zum Glück größtenteils elektronisch durch GDV- oder BiPRO-Daten unterstützt werden, sind seitens der Gesellschaften Vorgaben gemacht worden, wie die Vertragsnummern aufgebaut werden.

Sollte die Versicherungsscheinnummer nicht den Vorgaben der Gesellschaft entsprechen, werden die Übertragungsaufträge von unserem System ausgesiebt und landen bei uns Sachbearbeitern. Wir prüfen die Vertragsnummer (VSN) dann manuell und passen sie an. Solltet Ihr beispielsweise einen alten Vertrag angelegt und die Nummer 1:1 von einem Versicherungsschein abgeschrieben haben, könnt Ihr uns das gerne entweder per Telefon oder E-Mail mitteilen. Dann werden wir den Vertrag wieder in die Übertragung geben. Es reicht auch aus, wenn Ihr eine Kopie des Versicherungsscheins im Vertrag hochgeladen habt, dort schauen wir auch hinein.

Oftmals fallen uns auch die sogenannten „Neu-Nummern“ auf. Diese sind von blau direkt intern generierte Platzhalter für die eigentliche Vertragsnummer. Diese Verträge stellen wir ebenfalls zurück um Euch die Gelegenheit zu geben, die korrekte VSN der Gesellschaft einzupflegen.

Anhand der Versicherungsscheinnummer sehen wir teilweise auch auf den ersten Blick, ob zum Beispiel Sondertarife vorliegen oder die Verträge beispielsweise durch Assekuradeure betreut werden. Diese Verträge können wir nicht übertragen. Dies ist etwa bei der ADVOCARD der Fall bei den VSN, die mit den Nummern 20. oder 68. beginnen (Betreuung durch DVAG). Auch Verträge, die durch den ASC oder die INVERS (VSN beginnt mit „INV“ oder „POLI“) betreut werden, können nicht übertragen werden.

Eine Übertragung von kostenfreien Schutzbriefen können wir nicht anbieten, da hier kein Courtageanspruch besteht.

Sparte „Sonstiges“

Verträge, die auf die oben genannte Sparte angelegt sind, können wir oftmals ebenfalls nicht weiterleiten. Dies hat buchhalterische Gründe. Nicht bei allen Gesellschaften haben wir einen Courtagesatz in der Sparte hinterlegt. Sie ist für Sach-Exoten bestimmt, die nirgendwo zugeordnet werden können. Deshalb schauen wir hier ins Risiko und ändern gegebenenfalls die Sparte ab. Sollte im Risiko keine Eingabe enthalten sein, stellen wir den Vertrag zurück und fragen bei Euch nach der korrekten Sparte, beziehungsweise um was es sich für eine Versicherung handelt. Falls Unsicherheiten bestehen, wissen die Kollegen aus der Kompositabteilung in der Regel weiter.

Bei Fragen stehen wir Euch natürlich auch gerne per Telefon oder E-Mail zur Verfügung.




1 Kommentar zu “Worauf sollte ich bei einer Bestandsübertragung mit Maklervollmacht achten?

  1. Nicht immer ist es sinnvoll bestehende Versicherungen zu kündigen bzw. den Anbieter zu wechseln. Schön, wenn es dem Versicherungsmakler bei der Bestandsübertragung so leicht gemacht wird. Auf „Knopfdruck“ kann der Vorgang gestartet werden, den Rest übernimmt blau direkt. Danke für diese große Erleichterung im Makleralltag!

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