Vereine – Absicherung nach Maß

Der Deutsche ist ein Vereinsmeier – über 600.000 Vereine gibt es in Deutschland, die Anzahl ist vor allem in den letzten 50 Jahren stetig angestiegen. Statistisch gesehen ist somit jeder Deutsche in mind. einem Verein. Egal, ob Sport, Kultur oder Förderung – Menschen engagieren sich in Ihrer Freizeit. Doch wie sichert man einen Verein sinnvoll ab und welche Möglichkeiten zur Absicherung gibt es überhaupt?

Wir wollen etwas Licht ins Dunkel des Versicherungsdschungels bringen!

Gruppe verschiedener Personen mit Instrumenten und einem Ball

Was beinhaltet eigentlich eine Vereinshaftpflicht?

Vereinshaftpflicht – diese benötigt jeder Verein und dient zur Absicherung der Folgen aus den Haftpflichtansprüchen aus der Tätigkeit des Vereins.
Beispiel: Der Verein lädt im Winter zum Tag der offenen Tür ein und vergisst vor dem Veranstaltungsort zu streuen. Ein Interessent rutscht aus und bricht sich das Bein und erhebt Schadenersatzansprüche. Oder beim Kaffeeausschenken bei einem Fußballspiel wird der Kaffee über die Jacke eines Besuchers gekippt – die Jacke muss gereinigt werden.

1. Versichert sind in der Regel alle Mitglieder des Vorstandes, die Vereinsmitglieder sowie Angestellte und Arbeiter des Vereins, die einen Schaden verursachen, der durch eine Handlung im Interesse oder zum Zweck des Vereins durchgeführt wurde. Berechnungsgrundlage für eine Vereinshaftpflichtversicherung sind in der Regel die Vereinsart und die Anzahl der Mitglieder.

2. Inhalts- und Gebäudeversicherung: Besitzt der Verein eigene Räumlichkeiten oder Inventargegenstände, sollten diese ebenfalls abgesichert werden. Je nach Wunsch können hier die gängigen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl (nur Inhalt) und Elementarschaden versichert werden. Um hier ein entsprechendes Angebot abgeben zu können, benötigt Ihr die Werte von Gebäude und Inventar. Ggf. besitzt der Verein im Inventarbereich sogar eine Inventaraufstellung an der Ihr Euch orientieren könnt.

3. Vermögensschadenhaftpflicht und D&O Versicherung: Ein wichtiges Thema, was oft übersehen wird, denn diese Absicherungen sind nicht in der normalen Vereinshaftpflicht enthalten! In der reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind alle für den Verein tätigen Personen (Mitarbeiter, Vorstände, Geschäftsführer etc.) versichert für den Fall, dass ein Mitglied oder sonstiger Dritter gegen den Verein Schadenersatzansprüche stellt. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass die Organisation wegen eines Eigenschadens, den sie selbst (unmittelbar) erlitten hat, ein Organ oder einen Mitarbeiter in Anspruch nimmt bzw. nehmen könnte.

Schadenbeispiele können hier sein:

  • Ein Antrag auf einen Zuschuss wurde nicht rechtzeitig gestellt und dem Verein entstehen finanzielle Einbußen, da er den Zuschuss nicht erhält.
  • Beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Veranstaltung wurde versehentlich ein falscher Betrag in Rechnung gestellt und dem Verein entgehen dadurch Einnahmen.
  • Die Mitgliedsbeiträge wurden vergessen einzuziehen – durch Verjährung der Forderung hat der Verein einen finanziellen Schaden erlitten.

D&O Versicherung

Die D&O Versicherung hingegen sichert die Vereinsvorstände und die hauptberuflichen Geschäftsführer ab, welche kraft Gesetzes gegenüber dem Verein mit Ihrem Privatvermögen haften. Diese gesetzlich vorgegebenen Tätigkeiten können ausschließlich über eine D&O Versicherung abgedeckt werden.
Ein Beispiel hierfür ist: Macht der Verein Fehler bei der Abführung von Steuern und Sozilabgaben, wird das Finanzamt oder der SV-Träger die Forderungen grundsätzlich erst mal beim Verein geltend machen. Als gesetzlicher Vertreter des Vereins wird diese Schadenersatzforderung aufgrund § 27 BGB auf den Vorstand übertragen, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Vorstand ist dann verpflichtet nachzuweisen, dass er keinen Fehler begangen hat und egal welches Vorstandsmitglied den “Fehler” begangen hat, der Anspruchsteller kann sich aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung eine beliebige Person aus dem Vorstand auswählen, von dem er die Leistung einfordert. Auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (auch beim Vorwurf des Vorsatzes) werden über die D&O Versicherung abgedeckt (zumindest bist der Vorsatz gerichtlich festgestellt ist).

Veranstaltungshaftpflicht für Vereine

Quasi jeder Verein plant und führt heutzutage Veranstaltungen durch. Die satzungsgemäßen oder sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen, nicht öffentliche Festlichkeiten, Wettbewerbe etc. sind in der Regel über die Vereinshaftpflicht abgedeckt – doch alles, was darüber hinausgeht, erfordert eine separate Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Hier ist die Art der Veranstaltung sowie die erwartete Besucherzahl sowie der Zeitraum der Durchführung ausschlaggebend für die Prämienberechnung.

Ergänzend zu den genannten Versicherungen, kann man noch eine Gruppenunfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder bei vereinseigenen Pkw eine Kraftfahrzeugversicherung platzieren.




1 Kommentar zu “Vereine – Absicherung nach Maß

  1. Der Landessportbund Hessen e.V. hat für seine Vereine bei der ARAG einen Rahmenvertrag. Jedes Vereins-mitglied zahlt über seinen Beitrag an seinen Verein 90 Cent Jahresbeitrag für den Versicherungsschutz. Der natürlich bei diesem lächerlichen Beitrag unzureichend sein muss. So kann es passieren, dass beim Ballspielen ein Vereinsmitglied einem anderen Vereinsmitglied die Brille zerstört. Die ARAG zahlt 55,00 €. Wehe dem, der keine private Haftpflichtversicherung hat. Haftpflichtansprüche von Vereinsmitgliedern untereinander sind ausgeschlossen. Die Unfallversicherung ist ebenfalls unzureichend. Aber wie betont, bei dem Jahresbeitrag von 90 Cent kann man nicht viel erwarten. Ich nehme mich dieses Themas im Februar als Tipp 3 unter http://www.reha-sportverein-kassel.de/ an.

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