Folgen falscher Angaben in der Kfz-Versicherung

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung ist von vielen Faktoren abhängig. Zur Berechnung werden feste Werte wie beispielsweise der Wohnort des Fahrzeughalters, die sogenannten Regionalklassen verwendet oder auch die Typklassen, welche sich aus Fahrzeugmarke und Modell ergeben. Durch die Abfrage individueller Tarifmerkmale wie jährliche Fahrleistung, nächtlicher Abstellplatz oder Nutzer des Fahrzeuges, hat der Kunde jedoch selbst die Möglichkeit seine Versicherungsprämie mitzugestalten. Mancher Antragsteller nimmt es mit der Wahrheit dabei jedoch nicht so genau.

Wann drohen Vertragsstrafen?

Vielen Kunden machen absichtlich falsche Angaben um den Preis zu drücken. Es wird beispielsweise bewusst verschwiegen, dass auch der 18-jährige Sohn das Fahrzeug nutzt oder die jährliche Fahrleistung wird mit 6.000 Kilometer angegeben, obwohl das Fahrzeug mehr als 20.000 Kilometer im Jahr gefahren wird.

Schadensmeldung nach Unfall deckt Betrug auf

Nach einem Schadenfall kommen Falschangaben oftmals heraus, da der Versicherer Informationen über den Tachostand des Fahrzeuges, welcher beispielsweise auf der Reparaturrechnung steht, erhält. Aber auch über die Nutzung eines unbekannten Fahrers erhält der Versicherer durch ein entsprechendes Unfallprotokoll Kenntnis. Fliegt diese Schummelei also auf, verlangt der Versicherer nachträglich sein Geld. In Ausnahmefällen kann es sogar zu einer Vertragsstrafe von bis zu einem Jahresbeitrag kommen.

Wer also keine finanziellen Überraschungen erleben möchte, sollte unbedingt wahrheitsgemäße Angaben bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung machen beziehungsweise jegliche Änderung der Tarifmerkmale zeitnah der jeweiligen Gesellschaft übermitteln. Wer seine jährliche Vertragslaufleistung regelmäßig um 1000 Kilometer überschreitet, sollte das der Versicherung besser melden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Tipp:

Wenn das Fahrzeug weniger gefahren wurde als angegeben, weil beispielsweise die Urlaubsreise nach Italien in’s Wasser gefallen ist, sollte man auch diese dem Versicherer mitteilen. Im besten Fall kommt es zu einer Beitragsrückerstattung für den Kunden.

Haben Sie Anregungen oder Fragen kommen Sie gerne auf mich oder mein Team zu.




3 Kommentare zu “Folgen falscher Angaben in der Kfz-Versicherung

  1. Hallo Herr Haase, Danke für diesen Beitrag. Er ist Wasser auf meine Mühlen. Die Kunden versuchen regelmäßig den billigsten Preis in Ihrer Kfz Versicherung zu erhalten, da der Kumpel bei seinem Auto ja auch weniger zahlen muss… Das dieses billig manchmal ganz schön teuer werden kann, haben die Wenigsten im Hinterkopf.
    Ich habe dieses Thema in meinem Projekt Mr.MoneyPenny im Film dargestellt. https://www.youtube.com/watch?v=WguLLBoCDLw
    Die Kollegen dürfen diesen Film und auch die anderen von Mr.MoneyPenny gerne nutzen und in ihre Blogs einbauen. Kostenfrei!.
    Gruß
    Wolfgang Ruch

  2. Hallo Mirco,

    vielen Dank für diesen Beitrag.

    In der täglichen Praxis stoßen wir immer wieder auf Policen für die Kfz-Versicherung wo die weichen Rabattmerkmale im Vertrag nicht mit der Realität übereinstimmen. Der Arbeitslose ist dann schon mal Kranfahrer, die angegebene Laufleistung ist viel zu gering. In Wohngebieten mit vorrangig Mietwohnungen sind auf einmal viele Eigentümer bzw. Garagenbesitzer.

    Aufgrund des Preis-Wettbewerbes in der Kfz-Versicherung wurde dieses in der Vergangenheit auch von einigen Vermittlern dem Kunden untergejubelt. Nach dem Motto ein neuer Vertrag für die Gesellschaft und im Schadenfall hält mir diese den Rücken frei. Der Kunde wurde ja in der Police auf die Obliegenheiten die mit einer Falschangabe zusammenhängen hingewiesen.

    Umsatzerwartung und Geschäftspläne der Gesellschaften stehen leider im Vordergrund. Deshalb werden solche Verträge wahrscheinlich auch weiterhin abgeschlossen werden.
    Traurig aber leider Alltag.

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