Wer mit einer privaten Pflegeversicherung die finanzielle Lücke zwischen der Leistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und den tatsächlichen Kosten im Pflegefall schließen möchte, hat die Qual der Wahl.
Die zwei häufigsten Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung sind die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegerentenversicherung.
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Bei diesen Produkten bestehen zunächst viele Gemeinsamkeiten:
Beim Pflegetagegeld wird ein Tagessatz vereinbart, der mit 30 multipliziert eine monatliche Geldleistung ergibt. Achtung! Einige Produkte werden von vornherein als Monatsgeld angeboten beziehungsweise berechnet.
Bei der Pflegerente wird eine monatliche Rente festgelegt, die bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit ebenfalls als Geldleistung ausgezahlt wird. Über die Geldleistung kann frei verfügt werden und es können Leistungen für alle Pflegestufen abgesichert werden. Einmalzahlungen, Dynamiken, Beitragsfreistellungen im Leistungsfall und Optionen auf Erhöhung des Versicherungsschutzes sind ebenfalls möglich.
Die Unterschiede haben wir in tabellarischer Form dargestellt:
Vorsorgevariante | Pflegetagegeld | Pflegerente |
---|---|---|
Anbieter: | Krankenversicherungsunternehmen | Lebensversicherungsunternehmen |
Produkt-/ Kalkulationsart | Risikoversicherung/ Krankenversicherung nach Art der Leben | Kombination aus Sparvertrag und Versicherungsprodukt/ Lebensversicherung |
Beitrag bei Abschluss | günstig | hoch |
Einstufung im Pflegefall gemäß SGB XI | Ja | Ja, darüber hinaus Einstufung nach ATL bzw. ADL* (Aktivitäten des täglichen Lebens/activities of daily living) |
Kindernachversicherungs- garantie | Ja | Nein |
Todesfallleistung möglich | Nein | Ja |
Möglichkeit der Beitragsfreistellung bei Zahlungsschwierigkeiten | Nein ** | Ja |
Stabile Beiträge | Beitragsanpassung möglich | Ja |
Bildung eines Rückkaufwertes | Nein. Bildung von Alterungsrückstellungen. Diese verfallen jedoch bei Kündigung des Vertrages. | Ja |
Staatliche Zulage | Ja (für Pflegebahrprodukte) | Nein |
Leistung | Garantierte Leistung | Garantierte Leistung + Überschussbeteiligung (nicht garantiert) |
* Für die Einstufung des Pflegefalles wird neben der Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beziehungsweise durch Medic Proof in der PKV alternativ die Einstufung nach dem ADL-Punktekatalog vorgenommen. Je Aktivität des täglichen Lebens, die nicht mehr ohne fremde Hilfe (hier gibt es keine zeitlichen Regelungen) ausgeführt werden kann, wird ein Punkt zugeordnet. Je nach Punkteanzahl und Versicherungsbedingungen ergibt sich daraus die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe.
** Ausnahme: DFV Deutsche Familienversicherung
Welches Vorsorgekonzept für Ihren Kunden optimal ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung sollte wohlüberlegt und gemäß den persönlichen Voraussetzungen Ihres Kunden getroffen werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder Unklarheiten.
Danke für die Info! Kurz und knackig auf den Punkt gebracht und auch für Kunden eine gute Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, ob ein Pflegetagegeld einer Pflegerente vorzuziehen ist oder eben nicht.
Danke das Sie ein Video für Lesefaule mit eingebaut haben 🙂
Vorher kannte ich den Unterschied zwischen Pflegerente und Pflegetagesgeld garnicht.