Datenschutz gehört zu den Grundpflichten eines jeden Versicherungsmaklers

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…und zwar auch dann, wenn man mit einem Pool zusammenarbeitet.

blau direkt regelt dies der Klarheit halber sogar in seinen Kooperationsvereinbarungen ausdrücklich

Kooperationsvereinbarung §2 Rechte und Pflichten des Partners, Absatz (5)

Der Partner stellt sicher, dass eine Übermittlung von Kundendaten an blau direkt und die weitere Bearbeitung für den Partner durch blau direkt durch den Kunden datenschutzrechtlich legitimiert erfolgt.

Der Passus regelt die Arbeitsverteilung in Sachen Datenschutz: Der Makler, der einen Kunden oder Vertrag über blau direkt einreicht, hat dafür zu sorgen, dass der Kunde der Weitergabe des Auftrags – insbesondere der darin enthaltenen Daten – zugestimmt hat.

Der vertragliche Passus stellt nur klar, was ohnehin durch den Makler sichergestellt sein müsste.

Also: Auch wenn ein solcher Passus nicht in allen Vereinbarungen von Pools oder Maklerdienstleistern steht, ist der Makler als Beauftragter des Kunden für den sorgsamen Umgang mit den Daten des Kunden verantwortlich und dafür diese nur mit Kenntnis und Einverständnis des Kunden weiterreichen und dies auch nur dann wenn es nötig ist.

Was dies ganz konkret heißt, regelt sich durch Bundesdatenschutzgesetz und VVG.

In unserem Blog erfahren Sie in der Kategorie Datenschutz nach und nach mehr zu dem Thema.
Ihnen als Versicherungsmakler bringt dies:

  • rechtliche Sicherheit
  • Wettbewerbsvorteile
  • mehr Kundenvertrauen

Ich hoffe, Sie für das Thema begeistern zu können. Begleiten Sie mich!

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Kim Caroline Franz

Kim Caroline Franz ist als Digital Marketing Managerin bei blau direkt tätig.