- Was passiert mit meinem vermittelten Bestand wenn mein Pool in die Insolvenz geht?
- Komme ich an meine Bestände heran, wenn mir mein Pool kündigt?
- Was passiert, wenn der Pool verkauft wird?
In den AGB von blau direkt ist klar geregelt: Bestände sind Eigentum des Maklers.
„Der vermittelte Vertragsbestand bleibt Eigentum des Maklers…“
AGB, §1, Absatz 2, Satz 2.
Damit haben Sie als Makler jedes Recht, Ihre Verträge jederzeit in Direktvereinbarungen oder andere Pools zu überführen:
„Die blau direkt GmbH & Co. KG erklärt sich auch damit einverstanden, dass nach Vertragsbeendigung der Vertragsbestand in die Direktbetreuung des Partners übernommen wird. “
AGB, §1, Absatz 2, Satz 3,
Eine Übertragung in die Direktbetreuung setzt voraus, dass Sie eine eigene Direktvereinbarung mit dem jeweiligen Versicherer haben.
Falls Sie keine Direktvereinbarung haben, ist jedoch sichergestellt:
Makler erhalten Ihre Courtage auch nach einer Beendigung der Zusammenarbeit unbegrenzt und bedingungslos weiter.
„Die von der blau direkt GmbH & Co. KG an den Partner gezahlte Courtage teilt das Schicksal der Prämie.“
AGB, §5, Absatz 5, Satz 1.
Dies gilt auch im Falle einer Insolvenz. Ihre Verträge gehören Ihnen als Makler. blau direkt stellt dies durch eine Abtretung sicher:
„Der vermittelte Vertragsbestand … ist als solcher an den Makler abgetreten.“
AGB, §1, Absatz 2, Satz 2.
Bei blau direkt sind Verträge, Kunden und Bestand eines jeden Maklers sicher und dies auch im Falle eines Verkaufs oder einer Insolvenz.
Damit Sie sich jederzeit über die finanziellen Verhältnisse von blau direkt informieren können, finden Sie unter
umfangreiche Informationen und Belege für die finanzielle Stabilität und Zuverlässigkeit von blau direkt.
- Haben Sie noch Fragen?
- Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare!
NACHTRAG zum 04.05.2019
Die Vorkehrungen seitens blau direkt zur Bestandssicherheit wurden zwischenzeitlich in abschließender Instanz vor dem OLG Lübeck wettbewerbsrechtlich untersucht und bestätigt. Wettbewerbern gelang es nicht die Sicherheit von über blau direkt verwalteten Beständen rechtlich zulässig in Frage zu stellen.