Der Beitrag in der Kfz-Versicherung ist von vielen Faktoren abhängig. Zur Berechnung werden feste Werte wie beispielsweise der Wohnort des Fahrzeughalters, die sogenannten Regionalklassen verwendet oder auch die Typklassen, welche sich aus Fahrzeugmarke und Modell ergeben. Durch die Abfrage individueller Tarifmerkmale wie jährliche Fahrleistung, nächtlicher Abstellplatz oder Nutzer des Fahrzeuges, hat der Kunde jedoch selbst die Möglichkeit seine Versicherungsprämie mitzugestalten. Mancher Antragsteller nimmt es mit der Wahrheit dabei jedoch nicht so genau.
Wann drohen Vertragsstrafen?
Vielen Kunden machen absichtlich falsche Angaben um den Preis zu drücken. Es wird beispielsweise bewusst verschwiegen, dass auch der 18-jährige Sohn das Fahrzeug nutzt oder die jährliche Fahrleistung wird mit 6.000 Kilometer angegeben, obwohl das Fahrzeug mehr als 20.000 Kilometer im Jahr gefahren wird.
Schadensmeldung nach Unfall deckt Betrug auf
Nach einem Schadenfall kommen Falschangaben oftmals heraus, da der Versicherer Informationen über den Tachostand des Fahrzeuges, welcher beispielsweise auf der Reparaturrechnung steht, erhält. Aber auch über die Nutzung eines unbekannten Fahrers erhält der Versicherer durch ein entsprechendes Unfallprotokoll Kenntnis. Fliegt diese Schummelei also auf, verlangt der Versicherer nachträglich sein Geld. In Ausnahmefällen kann es sogar zu einer Vertragsstrafe von bis zu einem Jahresbeitrag kommen.
Wer also keine finanziellen Überraschungen erleben möchte, sollte unbedingt wahrheitsgemäße Angaben bei der Beantragung einer Kfz-Versicherung machen beziehungsweise jegliche Änderung der Tarifmerkmale zeitnah der jeweiligen Gesellschaft übermitteln. Wer seine jährliche Vertragslaufleistung regelmäßig um 1000 Kilometer überschreitet, sollte das der Versicherung besser melden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Tipp:
Wenn das Fahrzeug weniger gefahren wurde als angegeben, weil beispielsweise die Urlaubsreise nach Italien in’s Wasser gefallen ist, sollte man auch diese dem Versicherer mitteilen. Im besten Fall kommt es zu einer Beitragsrückerstattung für den Kunden.