In den letzten Monaten ging die Finanzdienstleistungsbranche davon aus, dass sämtliche Berater:innen ab dem 02. August diesen Jahren zur Abfrage der Nachhaltigskeitspräferenzen seiner/ ihrer Kundinnen und Kunden in Beratungsgesprächen verpflichtet werden. Kurzfristig hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entschieden, dass die Abfrage für die Vermittler:innen nach §34f/§34h GewO (erstmal) nicht verpflichtend sei. Mit dem Investifant bist du aber heute schon für die Zukunft gewappnet.
Wie ist die aktuelle Lage?
Momentan ist zu erwarten, dass es eine entsprechende Anpassung der FinVermV geben wird, wodurch auch für die §34f/§34h GewO Berater:innen die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in den Beratungsgesprächen verpflichtend wird. Mit solch einer Anpassung ist aber – Stand heute – nicht vor dem viertel Quartal diesen Jahres zu rechnen.
Schon heute für die Zukunft bereit
Wenn auch die Abfrage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verpflichtend ist, möchten wir, dass du für die Zukunft optimal vorbereitet bist. Die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden werden immer wichtiger und spielen zunehmend eine größere Rolle in der Finanzberatung.
Deswegen wurde für alle Berater:innen die Abfrage und Speicherung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden in unserem Beratungstool und CRM, dem Investifant, seit dem 2. August 2022 hinzugefügt. Zudem ist ein Validierungsprozess (ein Abgleich der Kundenpräferenzen mit den Daten der ausgewählten Fonds) in die Beratungsstrecke eingebaut worden. Beide Optionen stehen unseren §34f/§34h GewO Vermittlern seit dem 02. August optional zur Verfügung.
Du hast noch Fragen?
Hast du noch Fragen zu unserer Investmentlösung, dem Investifant oder interessierst du dich für die Anpassung unserer Beratungsstrecke? Wende dich bei Fragen gerne an unser Investment Department unter: investment@blaudirekt.de