Tag für Tag kracht es auf deutschen Straßen. Wenn Verkehrsteilnehmer aneinandergeraten, ist ein sauberer Austausch zwischen den Beteiligten entscheidend. Leider passiert aber viel zu oft das: Nach den ersten Absprachen meldet sich der Unfallgegner nicht mehr. Was es in einem solchen Fall zu tun gibt, wird folgend erklärt:
In Kürze:
- Wenn sich der Unfallgegner unkooperativ zeigt oder gar Fahrerflucht begeht:
Merk‘ Dir das Kennzeichen! - Der Unfallverursacher meldet sich nicht? Trotzdem kannst Du erfolgreich
Schadensersatz einfordern. - Die Versicherung des Verantwortlichen haftet auch dann, wenn dieser selbst nicht greifbar ist.
- Es ist sinnvoll, den entstandenen Schaden auch der eigenen Versicherung zu melden – auch, wenn Dir selbst keine Schuld zu treffen scheint.
Nach dem Unfall: Was gilt es zu beachten?
Wie so oft sind es die ersten Sekunden nach einem Crash, die später entscheidend sein können. Auch in einem Moment der Aufregung gilt hier: Bewahre Ruhe und notiere Dir das Kennzeichen Deines Unfallgegners. Schließlich kannst Du vorab nie wissen, wie kooperativ er sich zeigt. Auch Unfallflucht ist eine mögliche Gefahr. Halte in solchen Fällen Ausschau nach Zeugen, die sich eventuell das Kennzeichen des Fahrzeugs gemerkt haben könnten.
Doch selbst wenn dieser Extremfall nicht eintritt, können die Beteiligten einem das Leben schwer machen. Wenn Du im Gespräch merkst, der Unfallgegner will die Daten seiner Versicherung nicht herausgeben (und diese auch nicht selbst kontaktieren), lohnt es sich zu wissen, dass dieser nach §34 StVo genau dazu gesetzlich verpflichtet ist.
Zeigt sich also der Unfallgegner nicht kooperativ, solltest Du in jedem Fall die Polizei verständigen, um die Sachlage vor Ort zu klären.
Unfallgegner meldet Schaden nicht fristgerecht. Was ist zu tun?
Unabhängig davon, wie der verantwortliche Beteiligte handelt, steht Dir die Regulierung Deines Schadens zu. Das bedeutet: die gegnerische Versicherung muss für entsprechende Kosten aufkommen – auch wenn die Gegenpartei die Biege macht, Fristen verstreichen lässt oder sich nicht mehr zurückmeldet.
Wichtig: Wenn Du das Kennzeichen parat hast, kann faire-Regulierung für Dich die verantwortliche Versicherung ermitteln.
Bist Du selbst Unfallverursacher, musst Du den Schaden der Polizei melden , wenn der Geschädigte nicht auszumachen ist – etwa im Falle eines Aneckens beim Einparken. Tust Du dies nicht, kann Dir dies als Fahrerflucht nach §142 StGB ausgelegt werden. Warte also auf jeden Fall einige Zeit am Ort des Geschehens und versuche, den Geschädigten auszumachen und hinterlasse Deinen Namen und Kontaktdaten, wenn dieser nicht auftaucht.
Zur Sicherheit solltest Du aber bei jedem Unfall den Schaden der Polizei melden, da diese den Vorfall vor Ort genau dokumentieren. Diese professionelle Dokumentation kann ausschlaggebend für den Prozess der Versicherungsunternehmen sein.
Als Unfallopfer den Schaden bei der Versicherung melden?
Übrigens lohnt es sich auf Nummer Sicher zu gehen und auch als Unfallopfer den Schaden der eigenen Versicherung zu melden. Schließlich könnte sich im Laufe der Ermittlungen herausstellen, dass Dich eine Teilschuld trifft. Ist diese nicht rechtzeitig angezeigt worden, kann Dir je nach vertraglicher Regelung der Versicherungsschutz versagt werden.
Zwar zahlt Deine Versicherung in diesem Fall dem Unfallgegner den Anteil des Schadens, für den Du verantwortlich bist. Sie wird aber den entsprechenden Betrag später von Dir einfordern. Um hier jede unnötige Unsicherheit zu vermeiden, raten wir Dir Dich direkt an einen unabhängigen Regulierungsdienstleister wie faire-Regulierung zu wenden. Das bedeutet für Dich die deutlich verbesserte Aussicht, ohne diese Zuzahlungen aus dem Unfall zu kommen.