Umgang mit Bildlizenzen

Die meisten von uns haben schon einmal Stockfotos verwendet. In letzter Zeit kommt es jedoch immer öfter zu juristischen Auseinandersetzungen auf Grund von fehlenden oder nicht mehr nachweisbaren Lizenzen.

Eine kurze Erklärung

Unternehmen haben Nutzungsrechte über Lizenzen an Stockbildern verkauft hat, die Fotografen über den jeweiligen Dienst eingestellt haben. Der Ablauf war so, dass man „Credits“ als Währung des Bilddienstes kaufen konnte und damit ein genutztes Bild gezahlt hat. Auf den ordnungsgemäßen Rechnungen dieser Unternehmen wurden die entsprechend gekauften „Credits“ auch ausgewiesen, NICHT jedoch die damit erworbenen Nutzungsrechte an einem bestimmten Bild. Dies wird nunmehr zum Problem bzw. zu einem einträglichen Geschäft von Fotografen, die ihre Bilder einst über den Dienst angeboten haben.

Verbildlichung des Problems an einem Beispiel: der Bilddienst Fotolia wurde von der Firma Adobe gekauft  und ist in dem Dienst „Adobe Stock“ aufgegangen. Offensichtlich haben einige Fotografen, die ihre Bilder über Fotolia angeboten haben, diesen Kauf nicht mitgetragen oder wollten sich mit Adobe nicht einigen. Einige wittern nunmehr ein Geschäft aus einer sogenannten „Nachlizensierung“ der von einem Fotolia-Nutzer bereits bezahlten Bilder.

Der Nachweis der Nutzungslizenz ist das Problem

Der rechtliche Hintergrund ist, dass jeder, der Nutzungsrechte (an Stockbildern) hält, diese Lizenzkette jederzeit lückenlos nachweisen können muss. Solltest Du Stockbilder auf Deiner Website eingesetzt haben, musst Du also nachweisen können, dass Du wirklich einmal eine Nutzungslizenz erworben hast.

Das war, am Beispiel von Fotolia, bislang kein Problem, da man sich dafür nur in seinen Fotolia-Account einloggen musste und unter dem Menüpunkt „gekaufte Bilder“ sehen konnte, wann man welches Bild zu welchem Credit-Preis (Güte der Bildlizenz) von welchem Fotografen gekauft hat. Das war der lückenlose Nachweis für die Lizenzkette.

Nunmehr ist es so, dass Nutzer sich in ihren Fotolia-Account überhaupt nicht mehr einloggen können. Kein Nutzer kann also mehr die Lizenzkette lückenlos nachweisen. Wer meint, dass er ja eine ordnungsgemäße Rechnung von Fotolia in seinen Unterlagen hat, möge sich daran erinnern, dass hier nur die Credit-Anzahl berechnet wurde – und nicht die Verwendung dieser Credits! Dafür müsstest Du schon Screenshots aus dem Bereich „gekaufte Bilder“ für jedes einzelne verwendete Bild gemacht haben.

Nun kommt das findige Geschäftsmodell einiger Fotografen ins Spiel. Uns liegen Informationen vor, dass neue Stock-Dienste, die von den Fotografen gegründet wurden, die ehemals über Fotolia ihre Bilder verkauften und den Wechsel ihrer Bilder zu Adobe Stock offensichtlich untersagt haben, ehemalige Nutzer von Fotolia anschreiben. Über die Bildersuche in Suchmaschinen ist es – wie viele von Euch wissen – extrem einfach, „seine“ Bilder zu finden und den Nutzer der Bilder ausfindig zu machen.

Die Schreiben sind sehr gut vorbereitet. Der Tenor:

Sie nutzen mein Bild. Sie können nicht nachweisen, dass Sie dieses Bild zur Nutzung auf Ihrer Website ordnungsgemäß lizenziert haben. Wenn ich den Vorfall an meinen Anwalt abgebe, kostet Sie das mindestens X.XXX EUR / Bild. Ich biete Ihnen eine „Nachlizenzierung“ für das von Ihnen verwendete Bild bei mir – als Urheber des Bildes – an. Das kostet Sie nur 300,00 EUR / Bild. Sie haben 2 Wochen Zeit. Danach gebe ich den Vorgang an meinen Anwalt.

Zack – Falle ist zugeschnappt!

Und nun?

Nach der oben dargestellten Problematik ist es jetzt so, dass Nutzungslizenzen an Bildrechten nicht mehr gültig sind. Es ist leider nicht nachvollziehbar, welche Bilder davon betroffen sind. Es müssen aber sehr viele sein, da die ehemaligen Fotografen, die den Dienst Fotolia bedienten, eigene Stock-Dienste gegründet haben. Dafür bedarf es schon einer großen Menge an Bildern.

Unabhängig von der ärgerlichen Tatsache, dass der eine oder andere bereits viel Geld bei Fotolia für „Credits“ bezahlt hat und nun nicht weiß, welche Bilder zum Problem werden können, geht es uns darum, Dich auf den Vorgang aufmerksam zu machen. Und Dich möglichst vor einem ärgerlichen und teuren „Nachlizenzierungs“-Schreiben zu bewahren.