Reiserücktritt, Stornos, gestrichene Flüge und Einreisestopps – das Corona-Virus hat die Touristikbranche fest im Griff. Doch auch im Bereich der Reiseversicherungen gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Die häufigsten Fragen und umfangreiche Antworten darauf, haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Wann greift meine Reiserücktrittsversicherung?
Die Verunsicherung ist groß, ob die Versicherung zahlt, wenn mein Urlaub wegen des Corona-Virus abgesagt wird. Ob die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden kann, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Pauschal lässt sich sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung dann beansprucht werden kann, wenn eine Reise aufgrund von bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann oder eine bereits angetretene Reise abgebrochen wird. In der Regel handelt es sich dabei um Erkrankungen, Unfälle oder Todesfälle der Reisenden oder nahen Verwandten. Die konkreten Umstände ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen.
Was deckt meine Reisekrankenversicherung ab?
Die Reisekrankenversicherung übernimmt Arzt-, Behandlungs-, Medikamenten- und Krankenhauskosten. Zusätzlich wird auch der Transport aus dem Ausland bei Erkrankungen und Unfällen übernommen. Hier ist jedoch besondere Aufmerksamkeit geboten! Je nach Gesellschaft muss der Rücktransport entweder medizinisch notwendig oder sinnvoll sein.
Welche Besonderheiten ergeben sich durch das Corona-Virus?
Wichtig ist: die Gefahren durch das Corona-Virus allein, geben Reisenden nicht pauschal das Recht, eine Reise mit voller Kostenerstattung zu stornieren oder abzubrechen. Entscheidend sind auch die Situation am Urlaubsort und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Reise. Wichtig ist, die Situation für zukünftige Reisen weiter im Blick zu behalten.
Denn ist der Reisende vor Reiseantritt nicht an dem Virus erkrankt, so greift keine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Grund dafür ist unter anderem, dass der COVID-19-Ausbruch durch die rapide Ausbreitung als Pandemie eingestuft wurde. Nicht jeder Versicherer deckt dieses Risiko ab. Zahlreiche Reiseanbieter bieten allerdings derzeit freiwillig die Möglichkeit, kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen. Ist man von Flugstreichungen betroffen, so erhält man sein Geld zurück. Anders verhält es sich, wenn der Reisende selbst aus Angst vor Ansteckung storniert. Hier greift auch die Reiserücktrittversicherung nicht.
Aktuell ist eine Einreise in das geplante Urlaubsgebiet durch Grenzschließungen nicht mehr möglich. Daher hat der Reisende einen Anspruch auf Erstattung durch den Reiseveranstalter – jedoch nicht durch die Reiserücktrittsversicherung. Dies gilt auch für Pauschalreisen in die USA.
Außerdem ist zu beachten, dass starke Einschränkungen der Behörden durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort, kein versichertes Ereignis darstellen.
Handelt es sich bei der Covid-19-Pandemie um „höhere Gewalt“?
Die Ausbreitung gefährlicher Krankheiten, wie zum Beispiel das Corona-Virus, ist ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis. Es ist also gleichzusetzen mit einem Erdbeben oder einem Feuer. Laut Definition handelt es sich daher um die sogenannte „höhere Gewalt“.
Wird die Pauschalreise durch ein solches Ereignis erheblich erschwert oder gefährdet, kann der Reisende kostenfrei zurücktreten. Entscheidend ist allerdings immer die Situation vor Ort. Diese Einschätzung ist nicht subjektiv zu betrachten. Wer aus Angst zurücktritt, kann sich nicht auf „höhere Gewalt“ berufen und sie reicht nicht aus, um den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Entscheidend ist immer die objektive Einschätzung vor Ort. Das stärkste Indiz für „höhere Gewalt“, ist die Beurteilung des Auswärtigen Amtes. Verfolge deshalb stets die aktuellen Reisewarnungen.
Reisende, die Buchungen von Hotels, Flügen und Mietwagen einzeln vorgenommen haben, stehen vor einer noch größeren Herausforderung. Hier ist ein kostenloser Rücktritt nur aus Kulanz der einzelnen Veranstalter möglich.
Wir raten deshalb auch ungeachtet offizieller Einschätzungen, umgehend mit dem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten. Die klare Mehrheit der Veranstalter geht nach unseren Erfahrungen sehr sensibel mit dem Thema um. Auch ohne Nachweis gesetzlicher Voraussetzungen, räumen die meisten kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten ein.
Tipps für die Kundenkommunikation
Die aktuelle Situation der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten erfordert besondere Vorgehensweisen. Moderene Kommunikationstechniken stehen hier klar im Fokus.
Wichtig ist, dass Du Deine Kunden zeitnah über zum Teil neue Beratungsmöglichkeiten durch interaktive Kommunikationsmedien informierst und Ihnen bei der Wahl der Reiserücktritt- und Krankenversicherung zur Seite stehst. Es signalisiert einen verantwortungsvollen Umgang und zusätzlich eröffnet es die Möglichkeit, weiterhin jederzeit als persönlicher Berater zur Verfügung zu stehen.
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