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Unerlaubte Telefonwerbung – Was ist zulässig?

Wer kennt es nicht. Mit einem Telefonanruf ist die Zufriedenheit Deiner Kunden schnell erfragt. Doch hier ist Vorsicht geboten. Schnell wird ein einfacher Anruf zu einem unerlaubten Telefonat.

Worauf musst Du achten?

Laut des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz muss der Verbraucher ausdrücklich vor dem Anruf eingewilligt haben, dass dieser Werbeanrufe erhalten möchte. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) §7 Unzumutbare Belästigungen besagt, dass ein Anruf, durch den ein Kunde in unzumutbarer Weise belästigt wird, als unzulässig gilt. Dies gilt insbesondere für Werbung. Das heißt, alle Anrufe die Werbemaßnahmen und die Erhöhung des Absatzes als Ziel haben. Also auch die Werbung für neue Versicherungsverträge.

Was ist eine unzumutbare Belästigung?

Eine unzumutbare Belästigung erfolgt, wenn Du Deinen Kunden über neue Produkte informieren möchtest und ihn dabei hartnäckig ansprichst, obwohl dieser keine Informationen wünscht. Ebenfalls ist ein Telefonanruf oder einer Nachricht gegenüber Deinem Kunden, ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung, ein Verstoß gegen das Gesetz. Auch eine Rückverfolgung des Senders muss stets gegeben sein. Dabei ist es unabhängig, ob der Anruf durch eine automatische Anrufmaschine oder von Dir als Makler erfolgt. Die Erklärung Deines Kunden ist wirksam, wenn dieser bei Abgabe der Einwilligung erkennt, dass Du telefonisch Werbung betreiben möchtest. Die Erklärung sollte für Deinen Kunden verständlich und transparent sein und vor einem Anruf erfolgen. Eine Einwilligung während des Werbegespräches ist demnach unzulässig.

Was passiert bei einem Verstoß?

Es droht nicht nur eine Abmahnung, sondern laut Bundesnetzagentur können bei einem unerlaubten Telefonanruf Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Bei Werbemaßnahmen zu Versicherungsprodukten droht dem Auftraggeber ein Bußgeld von 25.000 Euro. Die Bundesnetzagentur geht jeden verwertbaren Hinweisen nach und schaut sich die Beweislage genau an.

Du bist selbst betroffen?

Du erhältst lästige Telefonanrufe? Das ist kein Einzelfall. Ganz einfach lässt sich Deine Beschwerde Online ausfüllen.