Änderungen der Sozialversicherungswerte 2020

Ab 1. Januar 2020 erhöhen sich wieder die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung. Kennt Ihr schon die neuen vorläufigen Sozialversicherungswerte?
Nach diesen Werten richtet sich beispielsweise der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Des Weiteren wird durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze entschieden, ob sich Angestellte privat krankenversichern können.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2020

  1. Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
    Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 4.537,50 Euro im Monat (54.450 Euro jährlich) auf 4.687,50 Euro monatlich (56.250 Euro jährlich) steigen.
  2. Jahresarbeitsentgeltgrenze
    Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erhöht sich von 60.750 Euro auf 62.550 Euro.
  3. Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
    Im Jahr 2019 wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in den neuen Bundesländern in der allgemeinen Rentenversicherung auf monatlich 6.900 Euro (82.800 Euro jährlich) festgesetzt. In den alten Bundesländern gilt ab 01.01.2020 die BBG von monatlich 6.450 Euro (77.400 Euro jährlich).
  4. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
    Seit 2019 werden die Beiträge in der Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert. Das heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Dies gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz von
    14,6 %, sondern auch für den individuellen Zusatzbeitrag. Dieser liegt aktuell bei durchschnittlich 0,9 % und wird zum 01.01.2020 voraussichtlich auf 1,1 % steigen.
    Durch die Anhebung der BBG sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitrags erhöht sich auch der maximale Arbeitgeberzuschuss für gesetzlich wie privat Versicherte Arbeitnehmer in der Krankenversicherung von derzeit 353,93 Euro auf 367,97 Euro.

Übrigens: Die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist für GKV-Versicherte eine schleichende Beitragsanpassung. In der PKV hingegen bleiben die Tarifbeiträge davon völlig unberührt. Im Gegenteil: Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt und senkt somit den effektiven Zahlbeitrag vieler PKV-Kunden!