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Berufs-, Betriebs- & Vermögensschadenhaftpflicht – welche Unterschiede gibt es?

Viele Bezeichnungen – aber meinen eigentlich alle das Gleiche? Was verbirgt sich hinter den einzelnen Bezeichnungen und wer braucht was? Das sind Fragen, die häufig im Alltag vorkommen. Heute liefern wir die passenden Antworten!

Wer braucht welche Versicherung und warum?

Alle genannten Versicherungen sind gewerbliche Haftpflichtversicherungen, die den Kunden schützen bei Ansprüchen Dritter, denen der Kunde einen Schaden zugefügt hat oder die behaupten, der Kunde hätte ihnen geschadet. Ist dieser Anspruch unberechtigt, hilft einem die Versicherung, die Forderung abzuwehren. Bei begründeten Ansprüchen leisten sie im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.

Für einige Betriebsarten ist der Abschluss einer gewerblichen Haftpflichtversicherung sogar Pflicht: Hierzu zählen beispielsweise die Rechtsanwälte, Steuerberater und neuerdings auch die Hausverwalter. Aber im Grunde braucht jeder Kunde, der ein Gewerbe betreibt, einen gewerblichen Haftpflichtschutz.

Doch welchen genau?

Die Betriebshaftpflichtversicherung

Schauen wir uns zunächst die Betriebshaftpflichtversicherung an:

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab. Bsp: Wenn der Kunde des Versicherungsnehmers in Geschäftsräumen des Versicherungsnehmers ist, sich dort verletzt, weil er über ein nicht sachgemäß verlegtes Kabel stürzt (Personenschaden) oder wenn der Versicherungsnehmer ein Getränk über den Laptop seines Kunden verschüttet (Sachschaden).

Jetzt wird der ein oder andere aber sagen: In der Betriebshaftpflicht steht auch immer eine Versicherungssumme für Vermögensschäden. Korrekt. Vermögensschäden sind im Rahmen der Betriebshaftpflicht enthalten, sofern sie aus einem Personen- oder Sachschaden heraus entstehen. Man nennt dies eine sogenannte “unechte” Vermögensschadendeckung.

Bsp: Ihr Kunde betreibt ein Ladenlokal und kommt seiner Schneeräumpflicht nicht sofort nach, als es schneit. Ein Passant rutscht aus und bricht sich dabei den rechten Arm. Der Passant muss ins Krankenhaus und der Bruch muss operiert werden. Bei der verletzten Person handelt es sich um einen Selbstständigen, der seine Tätigkeit aufgrund der Operation und des Armbruchs eine Zeit lang nicht ausführen kann. Es entsteht zunächst ein Personenschaden und durch die Tatsache, dass der Geschädigte seiner Arbeit nicht nachgehen kann, auch finanzielle Einbuße (ein sogenannter Vermögensschaden). Da ein Personenschaden vorausgegangen ist, handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden.

Soweit so gut – eine klassische Betriebshaftpflichtdeckung braucht somit eigentlich jeder Gewerbekunde.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Dann kommen wir jetzt zur zweiten Begrifflichkeit: der Berufshaftpflichtversicherung. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt in erster Linie “echte” Vermögensschäden ab und wird somit auch häufig als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet. Manchmal stellt eine Berufshaftpflichtversicherung auch eine Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht dar. Und genau diese Tatsache macht es so kompliziert.

Aber noch einmal langsam: Eine Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt “echte” Vermögensschäden ab. Im Gegensatz zur Deckung für “unechte” Vermögensschäden geht bei einem “echten” Vermögensschaden kein Personen- oder Sachschaden voraus.

Auch hier ein Beispiel in Sachen Falschberatung: Der Versicherungsnehmer hat eine beratende Tätigkeit und weist seinen Mandanten nicht auf einen wichtigen Faktor hin, wodurch dieser einen finanziellen Schaden erleidet. Diesem Schaden geht kein Personen- oder Sachschaden voraus und es handelt sich somit um einen “echten” Vermögensschaden. Und wie das Beispiel bereits zeigt, alle Berufsgruppen, die beratend tätig sind, benötigen also eine “echte” Vermögensschadendeckung.

Für Ärzte, Architekten und Ingenieure gibt es oftmals eine Kombination aus Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht und diese wird dann als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet. Bei IT-Unternehmen oder Unternehmensberatern wiederum nennt sich die Deckung Vermögensschadenhaftpflicht. In diese Tarife kann man dann häufig die “Betriebshaftpflicht” als Baustein einschließen, was in den meisten Fällen deutlich günstiger ist, als eine separate Betriebshaftpflicht abzuschließen.

Kurze Zusammenfassung

Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie unechte Vermögensschäden ab. Diese Deckung braucht jeder gewerblich tätige Kunde.

Beratend tätige Kunden benötigen zusätzlich eine Deckung für echte Vermögensschäden. Diese nennt man entweder Berufshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht. Darunter fallen: Ärzte, Architekten, Ingenieure, Datenschutzbeauftragte, Dienstleister, IT-Unternehmen, IT-Freelancer, Internetplattformen, Online-Shops, Medienberufe, Werbebranche, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Arbeitnehmervermittlungen oder Arbeitnehmerüberlassungen, Unternehmens- und Personalberater, Fotografen, Journalisten, Immobilienwirtschaftsberufe, Wohneigentümer-Gemeinschaften und natürlich auch die Versicherungsmakler.

Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht können auch kombiniert werden – dann werden sie in der Regel unter dem Risiko Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht geführt. Betriebshaftpflicht kann enthalten sein, steht aber nicht drauf. Andersherum ist das nie der Fall. Wenn Betriebshaftpflicht draufsteht, ist niemals eine “echte” Vermögensschadendeckung drin.

Eigentlich hört sich das alles so weit ganz logisch an. Doch dann sind da noch die Heilnebenberufe – bei dieser Betriebsgruppe spricht man auch von einer Berufshaftpflicht – aber gemeint ist hier im Grunde nur eine Betriebshaftpflicht – genannt wird es aber trotzdem Berufshaftpflicht. Das hat den Hintergrund, dass viele Gesellschaften die Heilnebenberufe im gleichen Tarif wie die Ärzte führen und man bei den Ärzten eben immer von einer Berufshaftpflicht spricht. Die “echten” Vermögensschäden werden aber für die Heilnebenberufe über die besonderen Bedingungen geregelt und oftmals darüber teilweise oder gänzlich wieder ausgeschlossen.

Die Vermischung der Begrifflichkeiten für die unterschiedlichen Branchengruppen macht eine Unterscheidung oft schwer und führt in der Konsequenz zu Verwirrungen.

Ein Alltagstipp für Euch

Unser Betriebshaftpflicht-Vergleichsrechner berechnet das Betriebshaftpflichtrisiko – also Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden. (Darunter findet Ihr aber auch die Tarife für die Heilnebenberufe).

Denkt bitte daran, für die oben genannten beratenden und freiberuflichen Tätigkeiten zusätzlich eine echte Vermögensschadendeckung abzuschließen oder besser: Sichert für diese Berufsgruppen eine Vermögensschadendeckung ab und schließt dort dann das Betriebshaftpflichtrisiko ein.

In den Spezialrisiken findet Ihr die Absicherungsmöglichkeiten, zahlreiche Antragsmodelle und alle Infos rund um das Thema.

Alltagsfalle Haftungsrisiko

Wenn der Kunde nur eine Betriebshaftpflicht haben möchte, dann dokumentiert, dass Ihr eine Vermögensschadendeckung empfohlen habt. Im Schadenfall könnt Ihr dann zumindest nachweisen, dass Ihr dahin gehend beraten habt und dass der Kunde sich gegen die Absicherung entschieden hat.

Kleiner Exkurs in die Zukunft

Vergleichsrechner für die Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtrisiken stehen bei uns auch noch auf der Agenda. Da wir uns in diesem Bereich aber auf viele sehr schöne Antragsmodelle und Tarife berufen können, haben wir die Priorität beim Vergleichsrechnerbau zunächst auf die Sparten gelenkt, in denen man deutlich schwerer an ein Angebot kommt.

Haben wir alle Unklarheiten zu dem Thema beseitigt?




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