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Sicherheit für Euer Gewerbe mit dem John-Rechtsschutzsystem

Kennt Ihr schon die marktführenden Deckungskonzepte für Vermittler, Finanzdienstleister und Finanzanlagenvermittler? Falls nicht, solltet Ihr Euch noch mal über die Sicherheit Eures Gewerbes Gedanken machen. Denn wer als Vermittler aktiv ist, lebt mit Risiken, die auf schnellstem Weg die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen können.

John-Rechtsschutzsystem? Was ist das?

Das John-Rechtsschutzsystem ist ein Premium-Rechtsschutzkonzept (Firmenspezial-Rechtsschutz gemäß § 28 ARB 2012), welches wichtige Ergänzungen wie den Spezial-Straf-Rechtsschutz enthält. Auf den üblichen Ausschluss des Vertrags-Rechtsschutzes im Firmenbereich reagiert es mit der Deckung für Hilfsgeschäfte und insbesondere unserer Sonderdeckung für Versicherungsmakler für Streitigkeiten aus der Versicherungsvermittlung gegenüber Versicherern und Maklerpools. Damit können wir Euch exklusiv einen echten Berufsvertrags-Rechtsschutz anbieten, der Euch Waffengleichheit bei Streitigkeiten mit Versicherern oder Maklerpools verschafft.

Auswahl verschiedener Bausteine

Die optionalen Bausteine, wie z. B. die Teilausschnittsdeckung zum Vertrags- und Sachenrecht für die Geltendmachung von Provisionsansprüchen im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung, der Ergänzungsdeckung für Finanzdienstleistungen und der Ergänzungsdeckung für Honorarvereinbarungen runden dieses Konzept ab.

Folgende Besonderheiten weist das John-Rechtsschutzsystem auf:

  • Unbegrenzte Deckungssumme; auch für Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Kein SB-Abzug bei abschließender Erledigung durch Erstberatung
  • 5-Jahres-Regelung; nach fünf Jahren Vertragslaufzeit verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
  • Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz bei Verbrechen und Vergehen
  • Daten-Rechtsschutz
  • Vorgerichtliche Deckung
  • Weitreichende Familiendefinition
  • Vertrags-RS; für die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und die Abwehr von Provisionsrückforderungsansprüchen ohne SB mit einer VSU von 100.000 EUR aus der Vermittlung von:
  1. Versicherungsverträgen
  2. Finanzprodukten § 34 f GewO (optional)
  3. Finanzprodukten im Bereich der Immobiliar-Verbraucherdarlehen § 34 i GewO (optional)

Optional – Vertrags-Rechtsschutz; für die gerichtliche Geltendmachung von Honorarforderungen aus Honorarvereinbarungen mit Kunden ohne SB mit einer VSU bis 100.000 EUR bezüglich der Vermittlung von Versicherungsverträgen
Finanzprodukten:

  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Versicherungs-Vertrag-RS

Das Ganze findet Ihr im MVP unter den Spezialrisiken. Danach klickt Ihr auf den Reiter „Gewerbe“ und findet das Konzept unter „Rechtsschutzversicherung HANS JOHN“.

Online-Beantragung

Die Formulare, die bereits bei diesem Klon hinterlegt sind, wurden vorher mit dem Logo von blau direkt versehen, sodass es bei Hans John dann keine Zuordnungsschwierigkeiten gibt, wenn Ihr diesen Klon nutzt. Führt einfach eine Berechnung über den Onlineantrag durch. Die erzeugte Deckungsnote sendet Ihr dann unterschrieben per Mail an bi:sure – die Beantragung erfolgt erst mit Eingang des unterschriebenen Antrags.

Habt Ihr noch Fragen?




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