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Ist Provisionsdeckel nicht verfassungskonform?

Doch kein Provisionsdeckel? Sollte der Provisionsdeckel tatsächlich nicht mit der Berufs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar sein? Vermittlerverbände verfügen mit zwei Rechtsgutachten über kräftige Argumente gegen die umstrittene Reform, die laut Rechtsexperten weder mit europäischem, noch mit deutschem Recht kompatibel ist.

Gewichtige Gutachten wurden eingereicht

Zugegeben: Mit selbst in Auftrag gegebenen Gutachten ist es ja immer so eine Sache. Gleich ganze zwei Gutachten hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., die Bundes-Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler sowie der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. in Auftrag gegeben. Beide Expertisen sprechen sich gegen die Einführung eines Provisionsdeckels beim Vertrieb von Lebensversicherungen aus und bezeichnen die Pläne sogar als „verfassungsfeindlich“.

Verstoß gegen EU-Recht

Gutachter Professor Dr. Hans-Jürgen Papier kommt in seinem Rechtsgutachten zu dem Fazit, dass der Provisionsdeckel unter den bisherigen Plänen ein erheblicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung von Versicherungsvermittlern darstellen würde. Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski stellt als zweiter Sachverständiger sogar fest, dass der Provisionsdeckel gegen die in der EU gesetzlich garantierte Dienstleistungsfreiheit verstoßen würde.

„die Bayerische“ steht hinter Gutachten

Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe „die Bayerische“, erklärte, dass eine politische Regulierung schlicht nicht notwendig sei. Eine qualifizierte Beratung verfügt schließlich über einen wesentlichen Wert und kostet Geld. Der Provisionsdeckel würde nicht nur einen unnötigen staatlichen Eingriff in die private Wirtschaft darstellen, sondern auch sogar dazu führen, dass sich die Anzahl qualifizierter Berater weiter reduziere und somit breite Bevölkerungsschichten keinen Zugang zu adäquaten Vorsorgeberatungen erhalten.

Wie sieht es mit PKV-Provisionsdeckel aus?

Sollten auch Bundesverfassungsrichter sich dem Urteil der beiden Gutachter anschließen und dadurch der geplante Provisionsdeckel im Bereich der Lebensversicherungen gekippt werden, dann müsste auch die Verfassungskonformität des Provisionsdeckels in der privaten Krankenversicherung geprüft werden, der bereits 2012 eingeführt wurde.

Was sagt die Regierung dazu?

Nun mehren sich auch im Bundestag mahnende Stimmen, die sich Sorgen um die Berufsfreiheit der Versicherungen machen, selbst das SPD-Wirtschaftsforum meldete Bedenken. Die FDP fordert, die Einführung der Reform unverzüglich zu stoppen.

Die Bundesregierung fürchtet offensichtlich weitere Peinlichkeiten und verhält sich still. Auch das Bundesfinanzministerium schweigt sich aus. Man möchte in Berlin erst konkrete Pläne ausarbeiten, bevor die Öffentlichkeit darüber informiert wird. Vertrauen entsteht so jedenfalls nicht.

Wie seht Ihr das Ganze?




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