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Bestandsübertragung – auch von gekündigten Verträgen?

Wie sieht es mit der Bestandsübertragung von gekündigten Verträgen aus? Können diese noch übertragen werden? Die Auflösung und Vieles mehr findet Ihr in diesem Beitrag heraus.

Status quo bei gekündigten Verträgen

Wir erhalten von Euch in letzter Zeit vermehrt Bestandsübertragungsanfragen von bereits gekündigten Verträgen. Dies führt bei allen, die an der Bestandsübertragung beteiligt sind, zu Mehraufwand. Diesen könnte man jedoch vermeiden, denn so einen Vertrag können wir in der Regel nicht mehr übertragen. Natürlich kann es mal vorkommen, dass ein Kunde denkt, dass ein längst gekündigter Vertrag noch existiert. In letzter Zeit sind es nur leider keine gelegentlichen Einzelfälle mehr.

Aktuell ist ein Maklerbetreuer einer Gesellschaft auf mich zugekommen und hat zu dieser Thematik Bericht erstattet. Aus diesem Grund würde ich Euch gerne diesbezüglich ein paar Dinge erklären: Verträge werden generell zur nächsten Hauptfälligkeit bzw. bei Mehrjahresverträgen zum Ablauf courtagepflichtig übertragen. Es sei denn, die Gesellschaft arbeitet mit Abfindungen. Dazu zählen beispielsweise Allianz, ARAG, AXA und ERGO.

Positives Feedback von Versicherungsgesellschaften

Mittlerweile ist der Bestandsübertragungsprozess bei uns so perfektioniert, dass wir sehr positive Rückmeldungen von vielen Versicherern bekommen. Einige geben sogar zu, dass sie unsere Übertragungen gerne vorziehen, weil der Prozess so einheitlich und einwandfrei für den Sachbearbeiter beim Versicherer vorbereitet ist. Denn innerhalb unseres Prozesses prüfen wir die Übertragungen akribisch. Wir achten zum Beispiel mit äußerster Sorgfalt auf die richtige Schreibweise der Versicherungsscheinnummer oder ob die Maklervollmacht korrekt hinterlegt ist. Unter diese von uns durchgeführten Vorprüfungen fallen noch diverse weitere Punkte.

Das Ergebnis unserer Genauigkeit

Was ist das Ergebnis unserer mehrfachen Prüfung?

1. Eine Bestandsübertragung, die viele Versicherer nahezu blind bearbeiten können, ohne weitere Prüfungen vornehmen zu müssen.
2. Eine Bestandsübertragung, die der Versicherer schneller durchführt als von einem Makler / Pool, dessen Übertragungsauftrag nicht so gut vorbereitet ist. Davon gibt es leider viele.

Das Einzige, was wir nicht wissen können: Ist dieser Vertrag aktiv oder nicht bzw. wird dieser Vertrag übertragen, um anschließend gekündigt zu werden oder nicht?

Auch auf dieser Seite sind Übertragungen von Verträgen kontraproduktiv, bei denen man weiß, dass diese gekündigt sind oder werden. Denn letztlich führt dieser Aufwand dazu, den der Sachbearbeiter beim Versicherer betreiben muss, dass wir andere Vorgänge auch erst später bearbeiten können.

Also – helft bitte mit, dass die Bestandsübertragungen von blau direkt auf einem hohen Qualitätsniveau bleiben. Dies ist nämlich der Punkt, auf den es ankommt, damit die (meisten) Versicherer Eure Bestandsübertragungen auch weiterhin gerne und schnell bearbeiten. Vielen Dank an Euch alle. 🙂




2 Kommentare zu “Bestandsübertragung – auch von gekündigten Verträgen?

  1. Wenn ich die App zur Erfassung von Verträgen nehme, dann wir leider automatisch eine Bestandsübertragung durchgeführt.

    Wie sollen wir mit dieser Situation umgehen. Oft kündige ich dann diese Verträge, da sie nicht Zeitgemäß sind.

    Vielen Dank 🙂

  2. Hallo Herr Boger,

    um herauszufinden, ob ein Vertrag gekündigt werden muss oder nicht, muss nicht zwingend eine Bestandsübertragung durchgeführt werden.
    So kann man zum Beispiel – wenn man sich nicht sicher ist, ob der Vertrag noch Zeitgemäß sein sollte (Kunde hat Police verloren oder ähnliches) – über das Schreiben generieren-Tool aus dem Vertrag heraus eine Police oder aktuellen Vertragsauszug direkt beim Versicherer anfordern.

    Die App hingegen sollte auch wirklich nur dann eingesetzt werden, wenn man diesen Vertrag nach der erfolgten Übertragung auch tatsächlich weiterführen möchte. Wie im Text bereits erwähnt, ist es nicht schlimm, wenn einem das mal passiert, schließlich sind wir ja alle Menschen – nur darf es eben nicht aus den genannten Gründen keine Oberhand gewinnen. 😉

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